Mannheim
Compact Memory

Der Jugendbund · 1926-12-16 · 23 (16.12.1926) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jugendbund
Volume
2 (1926)
Issue
23 (16.12.1926)
Date
1926-12-16
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/6492456-6352473-6352501--0289-4928482
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

setzen, wie es in Kap. 53 geschieht: Nur bei einem Volke decken sieb beide Begriffe. Endlich ist das Zusammentreffen doch sehr sonderbar, daß für diesen Propheten gerade wie für Israel das Exil der Durchgang vom Tod zum Leben sein soll." Nach alledem dürfen wir sagen, daß der „Knecht Gottes" Israel ist. _ DL Was wird an diesen Stellen vom Leben des Knecht .Gottes gesagt? Er ist von Gott auserwählt, er leidet. Er trägt schweigend .seine Leiden. Er ist sanftmütig. Es zieht ihn zu den Unglücklichen, Verzagten, Verzweifelnden (Kap. 42 Vers 3), und er ist weit davon entfernt, ihnen den letzten Stoß zu geben, wie etwa die Freunde dem Hiob (Duhm). Er hat Gottvertrauen, das ihn aufrechterhält. Er hat kein äußeres Ansehen noch Geltung. Jeder, der die jüdische Geschichte kennt, muß dies als eine wunderbare, in höherem Sinne wahrhaft prophetische Schilderung unseres Volkes und seiner Schicksale ansehen. Israel war immer ein „Mann der Schmerzen", verachtet, unterdrückt, verfolgt Es hat schweigend leiden müssen. Es hat sich stets zu den Unterdrückten hingezogen gefühlt. Es hat in seinem Gottvertrauen die Stütze gehabt, di£ e« durch die Jahrtausende aufrecht erhalten hat. ' IV. Wie fassen die Stellen das Schicksal des Gottesknechtei auf? "Hier liegt ihre Bedeutung. Denn mit den neuen Ideen, die sie aussprechen, werden ■ unvergängliche Gesichtspunkte gegeben, mit denen allein wir die rechte Stellung zu der jüdischen Geschichte, zum Wesen und zur Aufgabe des Judentums finden können. 1. Der Sinn des Leidens. Die einfachste Erklärung für Unglück und Leiden ist die, sie seien eine Strafe für eine Schuld. Die anderen Propheten betrachten c. B. das Exil immer als die gerechte Strafe für Israels Sünden, seinen ständigen Abfall von Gott. Die Psalmen schildern häufig Leiden als Strafe und drohen sie dem Sünder als unausbleiblich an. Aber diese Aulfassung des Leidens kann den Menschen in vielen Fällen nicht befriedigen; denn auch Unschuldige leiden (Hiob). Eine höhere Lösung Schutz d r Jugend! Von Dr. Heinz Kahn. Das Gesetz zum Schutz der Jugend vor Schund und Schmutz wird nun in kurzer Zeit gültiges und wirksames, allzu wirksames Recht in der deutschen Republik sein. Es ist also an der Zeit für uns, die wir Jugend sind, die wir nns der Jugend widmen und die wir den angeblich zu Schützenden am nächsten stehen, diesem Gesetz, jenseits aller gefühlsmäßigen Proteste und aus politischen Weltanschauungsmomenten entspringenden Einwände, eine kühle Betrachtung zu widmen, eine Betrachtung, die sich nicht mit den vielleicht dunklen und dunkelmännischcn Ursprüngen des Gesetzes, sondern mit seinen Auswirkungen und Folgen zu befassen hat. Das Gesetz will die Jugend vor Schund und Schmutz bewahren,* indem es literarische Erzeugnisse, die Schund oder Schmutz enthalten, durch gewisse staatliche Maßnahmen von ihr fernhalten will. Ich möchte versuchen, die einzelnen Begriffe dieses ausgesprochenen gesetzgeberischen Willens, wie es der Kommentator eines Gesetztextes zu tun pflegt, genau und objektiv zu erklären, aber man wird sofort sehen, in welche unüberwindlichen Schwierigkeiten, Unklarheiten und Konfusionen, gegen die des Teufels Küche das reinste Registraturbüro ist, ich da hineingerate. Schund und Schmutz will das Gesetz bekämpfen. * Wenn der Kampf gegen irgendeine Erscheinung, welcher Art sie auch immer sein mag, so dringendes Gebot geworden ist, daß ein Gesetz hierzu geschaffen werden soll, dann sollte man meinen, daß wenigstens Wesen und Grenzen dieser Erscheinung klar und unumstößlich feststehen oder, wenn nicht objektiv und bei allen Beteiligten feststehen, so doch im Gesetze selbst aufs deutlichste und genaueste definiert werden. Nähme man dies von diesem Schutzgesetz an, so befände man sich in einem erheblichen Irrtum. Nicht nur, daß die beiden Begriffe „Schund" und „Schmutz" nicht im Gesetze definiert sind, — ich kann miftftn Gegenteil kaum denken, daß es im ganzen Deutschen Re*jcS atTch nur zwei Menschen gibt, die von diesen Begriffen einander absolut deckende Anschauungen haben. Der liebenswürdige Minister, der im Reichstag die Gesetzesvorlage zu vertreten hatte, half sich, als man von ihm eine Defination forderte, damit, daß er in jede Hand ein Buch nahm und strahlend verkündete, was er in der rechten Hand habe, sei Schund, und was er in der linken halte, Schmutz. Das ist allerdings die einfachste Art der Defination, und wenn man ihn demnächst nach einer Defination der Begriffe „abstrakt" und „konkret" fragen wird, dann wird er wohl antworten,. Schmutz und Schund sei abstrakt, aber Külz sei konkret. Das Geheimnis dieses Definationswirrsals ist aber, daß Schmutz und Schund im ursprünglichen Sinne allerdings konkrete und leicht definierbare Begriffe sind, nämlich Unsauberkeit und minderwertige Ware, daß sie aber hier in übertragener Bedeutung gebraucht waren und daß jeder das unter die Bedeutung trägt, was er sich darunter vorstellt, und das ist das, was jedem nicht paßt. Ich meinesteils würde zum Beispiel als Musterexemplar von Schmutz und Schund einen „Witz" bezeichnen, der vor einiger Zeit in einem sehr verbreiteten Witzblatt, den „Lustigen Blättern" stand, und den dieses Blatt sich nicht entblödet, sogar als Reklame für seine Qualität zu benutzen: Auf dem Bilde hockt an der Straßenecke ein Bettler mit dem Schilde: „Gänzlich erblindet". Vor ihm steht ein junges Mädchen, dem gerade ein Windstoß das Röckchen bis weit übers Knie hinauf hochweht. Der Bettler wirft einen lüsternen Blick unter das RVkchen, und unter dem ganzen Bilde steht: Der blinde Seher:,, Donnerwetter!" Es ist mir darchaus klar, daß dies Mach- — 8 werk auch unter dem neuen Gesetz wohl ungeschoren bleiben würde, und da sich über Geschmack nicht streiten läßt und eine Defination von Schmutz und Schund picht existiert, würde sich auch dagegen nichts machen lassen. Aber viel schlimmer' ist, daß umgekehrt nichts unternommen werden kann, wenn ein Kunstwerk, das mir und Millionen anderen keineswegs als Schmutz oder Schund erscheint, von den dazu berufenen Organen auf Grund irgendeines unerforschlichen Ratschlus-es als solcher bezeichnet worden sein wird. — Soviel steht also bis jetzt fest, daß Schmutz und Schund Begriffe sind, von denen nicht einmal der Gesetzgeber, geschweige denn ein gewöhnlicher Sterblicher eine feststehende Vorstellung hat. Die Jugend soll vor Schmutz und Schund bewahrt werden. Man könnte nun lange und ausgiebig darüber streiten, wo die Altersgrenze sich befindet, von der ab der junge Mensch selbst entscheiden darf, ob eine Lektüre ihm zuträglich ist, nnd von der ab auch Schmutz und Schund, vorausgesetzt, daß man wüßte, was das ist, ihm nichts mehr anhaben kann. Aber wir wollen einmal annehmen, es wäre möglich, nicht nur die Natur von Schmutz nnd Schund, sondern auch diese Grenze präzi-e zu bestimmen. Mit welchen Mitteln will denn eigentlich das Gesetz gerade nur der Jugend jene Art von Literatur fernhalten? Franz Blei hat den Vorschlag gemacht, einfach den Verkauf von Schriftwerken an Personen tinter 18 Jahren überhaupt zu verbieten. Dies hieße allerdings, das Kind mit dem Bade ausschütten, in dem es vom Schmutz reingewaschen werden soll; aber es wäre immerhin ein Mittel, die Lektüre der Jugend ganz unter den Einfluß der Erwachsenen zu stellen. Das Gesetz hingegen verfolgt seinen fragwürdigen Zweck mit einem sehr seltsamen Mittel: indem es nämlich die als Sch'-nd oder Schmutz bezeichnete Literatur so gut wie ganz aus der Oeffentlichkeit verschwinden läßt. Die Wirkung wird die sein, daß der Jugendliche, der durchaus die so gekennzeichneten Bücher zu kaufen wünscht, ebenso wie der Erwachsene diese zwar nicht mehr in den Auslagen sehen wird, sie aber beim Buchhändler bestellen bzw. bestellen lassen oder auf Anfrage sogar vorrätig finden kann. Es ist hier absichtlich nicht davon gesprochen worden, wie durch andere Maßnahmen, z. B. die Bekämpfung des Wohnungselends, die Jugend wirksamer vor dem schlimmsten Schmutz, der sich wahrlich im Leben und nicht in Büchern - findet, geschützt werden sollte. Aber ich glaube, ans diesen wenigen Sätzen, die das Gesetz nur zu erklären versuchten, geht schon mit aller Deutlichkeit hervor, daß dieses Werk wirklich kein Kunstwerk ist. Sehen wir ruhig davon ab, daß die sogenannten Reichsprüfstellen, die unter ganz unkontrollierbaren Einflüssen Zustandekommen, vermutlich wahre Dunkelmänner-Kollegien sein werden, sehen wir auch davon ab, daß das Gesetz ganz sicher zu jeder erdenklichen Schikanierung der Schriftsteller und Verleger in einseitig-politischem Sinne benutzt werden wirdl Selbst wenn man den guten Willen des Gesetzgebers und der künftig ausführenden Organe als vorhanden unterstellt, — es bleibt immer noch die Erkenntnis, daß der Zweck des Gesetzes durchaus unklar und fragwürdig ist und daß die Mittel, mit denen es diesen Zweck erreichen will, absolut untauglich sind. Daß die Vorlage dieses Gesetzes ein kulturelles Problem allerersten Ranges ist, scheint den Männern, die das deutsche Volk im Reichstag vertreten, nicht sehr deutlich geworden zu sein. Die Parteien schickten bei der Beratung Redner dritter Garnitur auf die Tribüne. Ein einziger namhafter Parteipolitiker hat die Frage zur grundsätzlichen seiner Politik erhoben und ist aus seiner Partei wegen deren Stellung zun

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.