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Der Jugendbund · 1926-12-16 · 23 (16.12.1926) · p. [Seite]

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Journal
Der Jugendbund
Volume
2 (1926)
Issue
23 (16.12.1926)
Date
1926-12-16
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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das Ziel nicht du unsere ist, wir Insbesondere völkisch« Lebensauffassung und Lebensgeataltung als Irrwahn empfinden Denn wir wissen es. Staatsgewalt, sie ist dann für die Jugend erträglich, wenn sie Volksgewalt ist. wenn sie ausgabt «M den Gewaltunterworfcnen selbst, wenn sie nicht Befehl ist, sondern Gebot, nicht Knechtschaft, sondern Dienst, Dienst an der Gemeinschalt durch die Gemeinschaft. Da betätigt sich jugendliches Gemeinschaftsgefühl, jagendliche Hingabe an den Staat, wie sie sich 1914 so erschütternd äußerte, als das Wort gesprochen wurde: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.** Dienst der Jugend am Staate, der sich äußern muß auch In Werken des Friedens. Hier Aufgabe des deutschen Volksstaates, jugendliches Gemeinschaftsgefühl auszulesen, dienstbar an machen für den Staat, vorzubereiten auf die Pflichten des Staatsbürgers Nicht nur in der Schule, sondern in anderer Wesses Durch ein Dienstjahr, ein Jahr des Dienstes der Jugend am Staate. Jeder junge Volksgenosse mag ein Jahr lang nach seinen Kräften, Gaben und Neigungen dem Staate Dienste tun, ein Jahr lang besonders gestählt werden, nicht mehr im Kampfe gegen, sondern ins Kasapfe für den Staat Jugendbewegung mag hier helfen, vorbereiten, werben. Der Staat nicht mehr als Organisationsform der menschlichen Gesellschaft, sondern der menschlichen Gemeinschaft, eine Gestaltangsforai. die Leben gewonnen hat. der immer neue Kräfte zuströmen durch die Jugend. Damm nicht Entpolitieiermg, sondern Politisierung der Jugend, aber keine Politisierung in den engen Maschen des Parteiwesens, Jugend mag auch den Staat selbst erringen, dann wird Staat auch die Jugend erringen. Die jüdische Jugend, sofern sie wahrhaftige Jugend sein will, sie kenn und darf an diesen Dingen nicht vorbeigehen, darum, weil sie Jugend ist und darum, weil sie jüdische Jugend ist. Die soziologische Stellung des Judentums zum Staat, also tan Staat als Gestaltnngsform der menschlichen Gesellschaft, und weiter als Gestaltungsiorm der mensc'ilicben Gemeinschaft, diese Stellung ist maßgebend beeinflußt dadurch, daß die Juden im Staat als Fremde gehalten wurden. Nicht, daß die Juden einmal als Fremde in den Staat gekommen sind, ist entscheidend. Andere sind später gekommen, sie gliederten sich ein, die Juden blieben Fremde. Die Juden hielten sich auch nicht als Fremde, sondern sie wurden gehalten; ja, diejenigen, die sich bereits eingegliedert hatten, wurden zu Fremden gemacht. Getrennt von den andern durch den Machtspruch der andern, getrennt durch Kleidung und Wohnung, ohne Anteil an der Kultur, gehetzt und ge;agt. vielleicht einmal ausgestattet mit einem Schut^brief der Gemeinschalt, aber niemals Mitglieder der Gemeinschaft. Die Juden hielten sich nicht als Fremde, und sie halten sich eicht als Fremde, Nicht das jüdische Gesetz macht sie zu Fremden, das Gesetz, das freilich von dem auserwäblten Volke spricht, von einem besondern Bund. Aber dieser Bund, das ist kein weltlicher Bund, das ist ein Bind mit Gott. Diese AuserwähltheJt, sie ist eine Au&erwähltHrit zum Dienste, zum Dienste na Gott, sie ist eine Auserwühltheit zum Leiden. Die Gottesgebote und Verbote: die 10 Gebote, die Speisegesetze, das Verbot der Mischehe, all das macht die Juden nicht za Fremden. Die jüdische Lehre ist Menschheitslehre, sie will ihre Bekenner zu Menschen erziehen, nicht zu Volksgenossen. Freilich bedient sich das jüdische Gesetz besonderer Mittel, besonderer Formen, die diese Erziehung gewährleisten sollen. Aber diese Mittel, diese Formen, sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich voa dea Gesetzen anderer Bekenntnisse. Und dort, we einmal jüdisches Gesetz mit dem Staatsgesetz in Widerspruch stand, so im Eherecht, da mußte jüdisches Gesetz weichen, aber1 nur ebenso wie katholisches Gesetz. Eia Staat freilich, der an den Grundpfeilern des jüdischen Gesetzes rütteln wurde, der ausgestattet wäre mit einer Staatsreligion, deren Bekenntnis Voraussetzung für das Staatsbürgerrecht wäre, in einem derartigen Staat würden Juden Fremde sein. j Einer derartigen Staatsgewalt könnte sich die Jodeaheit nicht beugen und dürfte sich eicht beugen, so wenig, wie sich die Jugendbewegung der Gewalt des Polizeistaates beagea wellte. Hier ein offenes Wort im Kreise der Jugend: Wir haben ia leteter Zeit von Volksgenossen, die uns im übrigen durchaus wehlwollen, des öfteren das Wort vom „christlichen Staat" fiebert. Laßt uns hier einmal jugendlich anpolitisch seia und dea Volksgenossen mit allere Nachdruck sagen: der christliche Staat, er könnte nicht unser Staat sein; Freiheit der Religionsübung und Freiheit des Staates von jeder religiösen Biodung, das sind Grundgesetze des deutschen Volk-staates. Wenn diese Freiheiten gewährleistet sind, dann wird jeder Jude den Staat als Organisationsform der menschlichen Gemeinschaft bejahen können. Organisationsform der menschlichen Gemeinschaft. Wir sahen es bereits, nicht jede Art der Gemeinschaft kann für uns Grundlage des Staates sein, nicht die Religionsgemeinschaft. Aber auch nicht die Rassengemeinschaft. Wb leugnen 'es nicht: jüdisches Blut fließt in unseren Adern. Dieses Blut, es mag sich im Laufe der Jahrtausende vielfach gemischt haben. Aber diese Mischung, sie ist vielfach anders wie die Blutsmischung unserer Volksgenossen, wir bejahen die Mischung nicht. Es ist berechtigt, wenn wir sagen, wir sind nicht nur jüdischen Bekenntnisses, sondern ench jüdischer Abstammung. Aber die jüdische Abstammung besagt nichts anderes wie dieses: auch unsere Vorfahren waren Juden, dem jüdischen Gesetz unterworfen. Die jüdische Abstammung ist die Folge unserer Zugehörigkeit zum Judentum. Die Gewalt des jüdischen Gesetzes ist so stark, deß sie den ganzen Menschen erfaßt, ihn gestaltet, daß wir voa dem jüdischen Antlitz reden können. Wenn aber das jüdische Gesetz weder staatsbejahend noch staatsverneinend ist, sondern menschheitsbejahend, dann kann auch der durch das jüdische Gesetz geformte jüdische Mensch nicht Kraft dieser Bildung zum Staatsbürger -i-tauglich geworden seia. Sicher aber ist den Juden die Fähigkeit, zum Staatsbürger dadurch nicht abhanden gekommen, daß er eine Zeitlang, freilich eine lange Zeit hindurch, als Fremder gehalten wurde. Dia Jahrhunderte des Ghettos, der jahrhundertelange Ausschluß von der Kultur der Gemeinschaft, die ihm aufgezwungene Kampfstellung, all das hat sich tief im jüdischen Wesen eingegraben. Auch wir haben noch die Wirkung des Abschlusses zu verspüren Nur mühsam fiberwindet jüdische Jugend das Leid, das den Vorfahren zugefügt wurde, gar mancher Wesenszag des jüdischen Menschen unserer Tage zeugt hiervon, im schlechten Sinne und im guten Sinne, er bewehrt aber auch die Fähigkeit des Juden zur Beseitigung des Ghettojuden. Denn das dürfen wir feststellen, so sehr das Ghetto jüdisches Wesen beeinflußt hat, dieser Einfluß kam von außen, durch die anderen, er entsprang nicht dem jüdischen Wesen selbst, er entsprach auch nicht jüdischem Wesen. Die Ueberwindung des Ghettojuden in uns ist darum nur eine Frage der Zeit und eine Frage des Willens. Der Ghettojude kana uns nicht hindern, Volksgenosse zu sein. Und wie gern möchte ich die Entartungserscheinungen der jüdischen Jugend darauf zurückführen, daß der Uebergang vom Ghettojuden zum freien Menschen zu rasch gekommen ist, daß jüdisches Wesen der veränderten soziologischen Stellung noch nicht völlig Herr geworden ist. Nur eines könnte uns heute, da uns die Rechte des Staatsbürgers gegeben sind, hindern, Volksgenosse zu sein, und das sind wir selbst Derjenige, der nach ehrlichem Ringen und aufrichtigem Bemühen zu der Erkenntnis kommt, er ist jüdischer Volksgenosse und nur jüdischer Volksgenosse, er kann, wenn er aufrichtig sein will, nicht deutscher Volksgenosse sein. Gewiß, in Deutschland sind auch die nationalen Minderheiten Staatsbürger. Auch dann, wenn die Juden ia Deutschland die Rechte einer nationalen Minderheit für sich in Anspruch nehmen würden, wären sie deutsche Staatsbürger, das wird gar oft verkannt, freilich nicht nur deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, sondern jüdischer Nationalität, aber sie wären in soziologischer Betrachtungsweise nicht deutsche Volksgenossen, sie gehörten nicht der deutseben Volksgemeinschaft an. Sie wären Fremde, zwar nicht rechtlich, aber — und das ist ungleich bedeutsamer — soziologisch. Mag jeder sich ehrlich prüfen, wohin er gehört. Ich persönlich, der ich deutscher Volksgenosse bin und bleiben will, habe vor alle denen, die nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten sich zur jüdischen Nation bekennen, die größte Hochachtung und bewundere wahre zionistische Opfertat. Ich bewundere den Chaluz mit seiner echt jagendlichen Hingabe an die Idee. Ob die Araberfrage gelöst werden kann und ob die Aufnahmefähigkeit Palästinas erschöpft ist, das ist in diesem Zusammenhang völlig gleichgültig. Ich verstehe aber nicht — ihr verzeiht, wenn ich auch hier einmal jugendlich unpolitisch spreche — die nationaljüdischen Worthelden, die da glauben, man brauche nur das Wort von der jüdischen Nation im Munde zu führen und vielleicht seinen

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