Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 6 (22.4.1926)
- Date
- 1926-04-22
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/6492456-6352473-6352479--0079-4928289- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
ihren Abschnitt rezitierten, daß auch die Gebete abwechselnd von Gemeinderaitgliedern gesungen und dabei von der ganzen Gemeinde unterstützt wurden. Die Verwilderung, die allmählich im Gottesdienst im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Platz griff, führte zu vielfachen Reformen, die in Deutschland bis weit in die orthodoxen Kreise hinein wirksam wurden. Man macht sich bei uns meist keine Vorstellung von dem Wandel, den der jüdische Gottesdienst in Deutschland im 19. Jahrhundert erfahren hat An die Stelle der Unordnung und der Willkür trat eine gewisse Würde und künstlerische Ausgestaltung. Der Synagogengesang erhielt eine Neubelebung und wurde in die künstlerische Zeitform gebracht. Die Namen Sulzer und Lewandowski sind richtunggebend für die Synagogenmusik des 19. Jahrhunderts. Was haben diese beiden Männer geschaffen? Auf den alten traditionellen Melodien fußend, schufen sie eine Synagogenmusik, die sie in das Gewand der herrschenden Richtung ihrer Zeit, der Romantik, kleideten. Träger des Gottesdienstes wurden nunmehr, da es sich nm Kompositionen handelte, die oft höhere Anforderungen an die Ausführenden stellen, einzig und allein Vorbeter und vielstimmiger Chor mit oder ohne Orgelbegleitung. Di« Gemeinde wurde mehr und mehr ausgeschaltet; sie durfte höchstens hier und da mit einem „Amen" einfallen. Es soll sogar Gemeinden gegeben haben, in denen durch Anschlag in der Synagoge das Mitsingen verboten wurde! Welche Wirkung hat diese Neuordnung des Gottesdienstes ausgeübt? Auf den gelegentlichen Besucher mögen die schönen Melodien, die herrlich singenden Vorbeter und Chöre ihr« Wirkung ausgeübt haben und noch ausüben. Der regelmäßige Synagogenhesucher aber, der sich innerlich mit dem Gottesdienst verknüpft fohlt«, der in di« Synagoge kam, um zn beten, fühlte sich ausgeschaltet. Der Rausch, in den die ,,schöne Musik" ihn vielleicht zunächst versetzte, verflog schnell. Wenn ich ein Konzert, und sei es noch so schön, allzuoft anhören muß, verliert es für mich seinen Reiz. Und rroch ein andres. Wir sagten oben, daß die Schöpfer dieser Synagogenmusik die jüdischen Melodien in die Form der deutschen Romantik brachten. Das Lied, der Choral, der 'Ziergesang hielt seinen Einzug in die Synagoge. Dem Stilgefühl des heutigen Geschlechts entspricht nicht mehr diese Kunstform, wir verb .ciibelebung des Synagogengesanges, wir empfinde mehr, als das früher der Fall war, das Stilwidrige ir rt des bisherigen Synagogenge&an^es. Was ist 7. irdern? Der Gemeindegesang, die Grundform des jüdischen Gottesdienstes muß wieder sein Recht bekommen. Der Chor darf nicht weiter ein Konzertinstrument bleiben, er hat eine viel größere und heiligere Aufgabe: Er soll die Stütze des Gemeindegesanges sein. Dazu brauchen wir einfache, oft unisono gehaltene Bearbeitungen der alten Rezitative (die dem jüdischen Gesänge eigen sind), eine Aufgabe für jüdische Komponisten, die wahrlich so manchen reizen müßte. Arno Nadel in Berlin, der gründliche Kenner der Synagogenmusik und feinsinnige Komponist, hat ein solches Werk im Manuskript vollendet, das geeignet ist, unsrer Forderung gerecht zu werden und "unsern Gottesdienst neu zu beleben. Dazu gehört aber noch ein zweites: Die Schaffung der lebendigen Gemeinde in der Synagoge, die zum Teil durch die Art, wie man den Gottesdienst im letzten Jahrhundert handhabte, zugrunde gegangen ist. Ein schweres Beginnenl Aber gerade eine Aufgabe, die nur von der Jugend zu lösen ist. Sollte es nicht möglich sein, sie von der Pflicht zn überzeugen, ihren Gemeinschaftswillen in dem wichtigsten, was wir besitzen, im Gottesdienst, zum Ausdruck zu bringen? Die betende Gemeinde, die ihre gemeinsam empfindende Seele in den Gemeindegesang ergießt, müßte gerade unsrer heutigen Jugend, die so oft im gemeinsamen Gesang den gleichen Herzschlag spürt, erstrebenswert sein. In unsern Vereinen müßten sich sangesfreudige Gruppen bilden, die unsre Synagogengesänge einüben (es gibt ein von der .Berliner Gemeinde herausgegebenes einfaches Gesangbuch, das für diesen Zweck vorzüglich geeignet ist). Ueberau1 hört man jetzt die Forderung, hebräisch zu lernen, damit wir dem Gottesdienst nicht verständnislos gegenüberstehe«. - Wie sehr wird diese Forderung unterstützt, wenn wir die Hauptstücke unsres Gottesdienstes singend kennen lernen! Und wenn wir erst mit Verständnis die Melodien unsres Gottesdienstes mitzusingen vermögen, dann wird uns das wahrhaftig jugendliche Gefühl des Mitschaffens ganz anders mit unserm Judentum verknüpfen, als es das bloß« Anhören des kunstvollsten und schönsten Gesanges vermag. Der Jude und das Staatsgesetz Von Dr. Felix Wertheimer, Düsseldorf. Im Düsseldorfer Jugendverein und im „Jugendbund" wurde im Winterhalbjahr wiederholt Stellung genommen zu dem Problem „Jud« und Staat". War der Vortrag Dr. Salomons rein auf den C.V.-Standpunkt abgestimmt (das sei absolut kein Vorwurf, sondern nur als Tatsach« registriert), so war di« von Frl. Dr. Schloß dargeboten« Materie m. E. für di« noch größtenteils unpolitischen und volkswirtschaftlich nicht vorgebildeten „Jugendvcreinler" viel zu schwer. U. a. hat auch der Standpunkt eines Artiklcrs im „Jugandbund" mit dem Hinweis, der Jude sei schlechthin konservativ, wenig Einfluß und Bedeutung auf die Lösung unsers Problems. Wir glauben, am besten der Frag« „Jud« und Staat" näherzukommen, wenn wir sie vom Standpunkt« das „Judentums" beleuchten, so wie sie allerdings in elementarer Form der Jugend im Religionsunterricht schon auseinandergesetzt wird. Vor allen Dingen ist es notwendig, daß wir uns dabei auf den Standpunkt der Bejahung des „Golu s" stellen. (Ich sage absichtlich nicht „G a 1 n t h", weil wir in Synagoge und Schul« überall die aschkenasische Aussprache haben und vorläufig noch lange haben werden.) Unter den vielen Problemen, welch« uns das Golus aufgegeben hat, kommt nun zweifellos der Frage, wie wir uns zur Umwelt stellen sollen, insbesondere zu den Staaten, in deren Mitte wir leben, eine zentral« Bedeutung zu. Di* verschiedenen Lösungen dieses Problems sind denkbar und werden auch praktisch verwirklicht. Von dem einen Extrem derjenigen, di« in erster Lini« und vor allem treue Bürger ihres Staates sein wollen und hinter diesem Bestreben all« andern zurücktreten lassen, bis zu dem andern Extrem derjenigen,, die sich damit begnügen, das notwendig« Minimum an staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen, finden sich all« möglichen Zwischenstadien, Dies« Unsicherheit erklärt sich daraus, daß wir zwar praktische Verhaltungsmaßregeln über diese Frage haben, jedoch ihre theoretische Grundlage durchaus nicht klar ist. Der erste, der uns eine solche Verhaltungsmaßregel gab, war der Prophet Jirmijohu, der den Exulanten in Babylon' ^zurief: „Fördert das Heil der Stadt, wohin ich euoh geführt, und betet für sie zu Gott, denn in ihrem Heile soll auch euch Heil sein!" (Kap. 29, 7.) Der Nachsatz, „denn in ihrem Heile soll auch euch Heil sein", erweckt den Anschein, als sei eine reine Nützlichkeitserwägung Anlaß zu diesem Rat gewesen. Noch deutlicher scheint dieses sich aus der Neuformulierung zu ergeben, die dieser Satz durch Rabbi Chaninn in den Sprüchen der Väter erfahren hat: „Bete für das Wohl der Regierung, denn wäre nicht die Furcht vor ihm, so würde einer den andern lebendig verschlingen." Zu diesen Bestimmungen tritt dann noch etwas: Drei Eide, so erzählen die Weisen des Talmud (Kesuwos S. 111), hat Gott . auferlegt, als er Jisroel die große Wanderschaft durch di« Völker- und Zeitenwüste antreten ließ. Jisroel mußte schwören, daß es niemals versuchen werde, «ich sein« Freiheit, seine Unabhängigkeit, sein staatliches Sonderdasein aus eigener Kraft und Machtvollkommenheit zu erringen, daß es ferner niemals den Völkern,-di« es aufgenommen, untreu werden wolle (wörtlich: daß sie sich' niemals empören sotlen). Den dritten Eid mußten di« Völker der Erde leisten, daß sie Jisroel im Exil nicht allzusehr bedrücken [ wollen. Aber auch hieraus läßt sich natürlich nicht folgern, in welchem Umfange die Juden positiv an dem Staatsleben teilnehmen sollen. Wenn nun unter diesen Umständen „Schemuel" (i. J. 165 bis 257) seinen Ausspruch geprägt hat: „Dino Demalchuso Dino ', das heißt: Staatsgesetz ist verbindlich, so soll es unsre Aufgabe sein, zu zeigen, in welchem Umfange wir die Gesetz« der Staaten als verbindlich, d. h. als religiös verbindlich an- — 7 —