Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 11 (1920)
- Issue
- 3 (8.1920)
- Date
- 1920-08-01
- Page
- Seite 85 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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— 8o - (Schulaufbau) war es nicht möglii^h. zu einem Ergebnis zu kommen, seine Arbeit ist in „Anträgen^ bezw. Zusatzanträgen zniammengesaßt. Nach Artikel 146 Abs. 1 der Reichsverfassung heißt es: „Für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend." Von dieser Voraussetzung aus mußte der Schulaufbau behandelt werden. Aber gerade die konfessionelle Erziehungsfrage, welche von vielen besonders für die Volksschulen verlangt wurde, schuf die Gegensätze. Unser Ziel als Vertreter der jüdischen Jugend war und ist ein demokratischer Aufbau des Schulsystems und freie Entfaltungsmöglichkeit für den einzelnen Schüler, je. nach seinen geistigen Fähigkeiten und seelischen Anlagen; wir fordern darum zum wenigsten, daß in keiner Schule, soweit sie nicht christlich-kmfessionell, also „privaten Charakters" ist, das Jüdische im Wesen unserer Jungen keine Beengung erfahre. lieber die „Einheitsschule" herrscht auch in unseren Kreisen noch vielfach Unklarheit; keine öde Gl<ichmaclierei ist damit gemeint, sondern »veitgehendste Differenzierung! Das höhere Schullvesen soll sich auf der für alle gemeinsamen Grundschule aufbauen. Das neue Gesetz über die Grundschulen und hie Aufhebung der Vorschulen sieht eine für alle Kinder gemeinsam^ Ausbildung für die ersten vier Schuljahre vor. Die sozialistische j Jugend verlangte hier gleich zahlreichen Vertretern der Volksschule eine Ausdehnung der Grundschule auf acht Jahre, um bei den Kindern leichter feststellen zu können, in welche Berufe sie eingegliedert werden müssen. Das Prinzip der Arbeitsschule (Ausbildung in .Handfertigkeit und Werkbetätigung) fand allseitige widerspruchslose Abnahme. Besonders erwähnenslvert ist die angenommene Forderung, daß die Fortbildungsschulpflicht sich bis zum 18. Schuljahre ausdehnen muß, und zwar für Jungen und Mädchen. Befreit sollen nur diejenigen sein, die das Abschlußzeugnis einer staatlich anerkannten Fachschule besitzen. Neu ist weiter die beschlossene Forderung auf Einrichtung von Wirtschastsschulen, welche jungen Leuten beiderlei Geschlechts, die eine abgeschlossene Volksschulbildung genossen und bereits längere Zeit im Berufsleben gestanden haben, eine grundlegende wirtschaftliche und soziale Ausbildung geben soll. Der Stoff dafür sei kur; angedeutet: Einführung in die Sozialpolitik, Bilanzkunde (Buchführung), Kulturkunde, Einführung, in die Fragen der Weltanschauun-