Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 6/8 (Oktober/Dezember 1919)
- Date
- 1919-10-01
- Page
- Seite 247 (sequence 87)
- Language
- German
- Belongs to
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247 und was rn einer Gemeinde nicht geleistet wird. Es ist darum Pflicht, daß wir für ein demokratisches Wahlrecht der Jugend innerhalb der Gemeinde eintreten. Es ist selbstverständlich daß unsere Jugend in demselben Alter, in dem sie politisch mündig wird, auch für das Gemeindeleben das Mündigkeitsalter, das Wahlrecht empfängt. Mit dem zwanzigsten Jahre ist ein jeder junge Deutsche und eine jede 'junge Deutsche imstande, sich im Staate politisch durch Stimmabgabe zu betätigen. (Zuruf: Leider!) Dieselbe Freiheit muß unseren jungen Juden auch gewährt und bewilligt werden inbezug auf die Betätigung innerhalb der Gemeinde. Es ist wertvoll, daß junges Lebett und junges Blut unseren Gemeinden zuaeführt wird. Nehmen Sie darum, meine Freunde — ich will auf alle die Einzelheiten nicht eingehen, die Zeit ist zu weit vorgeschritten — kurzerhand die Resolution, die ich Ihnen vorgeschlagen habe — sie liegt Äncn allen vor — an, undbekunden Sie damit hier in diesem Augenblick noch vor dem Auseinandergehen den festen Willen unserer jungen Juden, im Leben ihrer Gemeinde einen ernsten und tiefgehenden Einfluß zu gewinnen. (Lebhafter Beifall.) Lehrer Steinhardt-Magdeburg: Meine Damen und Herren, ich unterschreibe alles, was Herr Landesrabbiner Dr, Stieger zur Sache gesagt hat. Nur mit den vorliegenden Thesen kann, ich mich nicht ohne weiteres einverstanden erklären. These 3d lautet: „Die Interessengemeinschaft zwischen Gemeinde und Jugendverein soll dadurch gefördert werden, daß ein Mitglied des Gemeindevorstandes als beratendes Vorstandsmitglied in die Leitung des Jugendvereins eintritt." (Sehr richtig!) Ich habe dagegen sehr große Bedenken. Ich kann mir sehr wohl denken, meine Damen und Herren, daß der Vorstand ein Mitglied in den Jugendvereinsvorstand entsendet, das nicht den nötigen Takt besitzt und den Verein in einer Weise zu bevormunden und zu beeinflussen sucht, daß daraus große Mißhelligkeiten entstehen. Wenn Vorstandsmitglieder der Gemeinde vorhanden sind, die sich für ein solches Amt eignen, so möge man es der Jugend überlassen, ein solches Mitglied des Gemeindevorstandes in den Jugendvereinsvorstand hineinzuwählen. (Sehr richtig!) Aber nicht e« ipso soll der Gemeindevorstand im Vorstand des Jugendvereins vertreten sein. Ich möchte bitten, dessen Satz zu streichen. Ebenso möchte ich bitten, den Absatz c zu streichen: „Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, daß ein harmonisches Verhältnis zwischen dem Jugendverein und dem Rabbiner bezw. Lehrer besteht und daß beide Faktoren in gegenseitiger Förderung zu einander sich befinden." Für das harmonische Verhältnis bin ich ganz gewiß. Aber dieses harmonische Verhältnis muß von dem Rabbiner oder dem Lehrer selbst herbeigeführt werden. (Sehr richtig!) Ich erwarte vock jedem Rabbiner und Lehrer, daß er das nötige Interesse und den nötigen Takt besitzt, um in geeigneter'Weise im Jugendverein mitzuarbeiten; dann wird auch das harmonische Verhältnis vorhanden sein. Wenn es aber durch den Gemeindevorstand oder durch die Gemeinde erst geschaffen werden soll, dann kann der Rabbiner und der Lehrer und