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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-10-01 · 6/8 (Oktober/Dezember 1919) · p. Seite 246

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
6/8 (Oktober/Dezember 1919)
Date
1919-10-01
Page
Seite 246 (sequence 86)
Language
German
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246 ernsten und bedeutsamen Tagung eine Reihe von Leitsätzen, die von mir stammen, vorgelegt wird. Es ist dringend notwendig, daß nnsere jüdischen Gemeinden eine versäumte Ehrenpflicht gegenüber der Jugend nachholen. So lange unsere Jugend nämlich im schulpflichtigen Alter steht, hat unsere Gemeinde die Pflicht, ihr die Möglichkeit der religiösen Erziehung zu vermitteln. Tie Gemeinde gelvinnt erst wieder Interesse an ihrer Jugend, ivenn sie steuertechnisch Mitglied der Gemeinde wird. Aber in der Zwischenzeit vom 14. bis 24. oder 25. Jahre sind unsere jungen Leute eigentlich den Gemeinden ganz und gar entfremdet. Unsere jungen Leute haben kein tätiges Interesse, keine tätige Teilnahme an der Gemeinde zu bekunden. Bor allem aber, was besonders bedauerlich ist, haben die Gemeinden bis heute keine Arbeit für die Jugend in diesem Alter zu leisten. Es ist darum eine zwingende und dringende Notwendigkeit, daß die Gemeinden an eine ernste, bis dahin versäumte Ehrenpflicht dringend gemahnt werden. Ich muß noch einmal daran erinnern, daß bereits von mir aus vor längerer Zeit der Antrag gestellt worden ist, in eine Denkschrift den Gemeinden das Gewissen in diesem Punkte zu schärfen. Die Gemeinden müssen wissen, daß sie in der Jugendbewegung ein überaus wertvolles Mittel haben, religiösen Geist, religiöse Werte in ihre Gemeinden hineinzutragen. Gerade in den Jahren, die fürchte religiöse Entwicklung die entscheidenden und bedeutsamen sind, muß die Gemeinde auch ein Interesse daran haben, daß unsere Jugend religiös angeregt werde. Tie Jugendvereine gehören zum Betrieb und'Ausbau der Gemeinde selber. Tie Gemeinden haben deshalb in ihren Etat entsprechende Beträge, einzustellen, um die Vereinsarbeit zu einer von wirtschaftlichen Sorgen unabhängigen überall zu machen. Es ist dringend notwendig, daß die Gemeinden hier eine ernste Aenderung in ihrem Programm vornehmen. Es ist unentbehrlich, daß die Gemeinden — ich will nicht auf alle Einzelheiten eingehen — in ihren Etat einen festen Betrag einsetzen, der der Bedeutung der Gemeinde und der Bedeutung der Jugendarbeit entspricht (sehr richtig!), einen Betrag, der der Kopfzahl der Mitglieder entsprechend normiert werden soll. Es ist ebenso notwendig, daß die Gemeindebibliotheken, die bisher ein Dornröschen-Dasein führten. in Jugendbibliotheken umgestaltet werden. Es ist notwendig, daß die Gemeinden daran erinnert werden, daß unsere Jugend Jugendheime braucht, Heimstätten, in denen sie sich frei und organisch entwickeln und entfalten kann. Die meisten Gemeinden haben die Räume dazu zur Verfügung: und es bedarf nur eurer Anregung von unserer Seite, daß die Gemeinden an ihre Pflicht erinnert werden, der Jugendarbeit ihre Räume zur Verfügung zu stellen. Andererseits aber muß auch unsere Jugend männlichen und weiblichen Geschlechts an ihre Pflicht gegenüber der Gemeinde ernstlich gemahnt werden. Ein jeder junge Jude und eine jede junge bewußte Jüdin hat die Pflicht, die Gemeindearbeit mit Ernst und Eifer zu verfolgen. Es ist eine Verpflichtung aller derer, die später einmal in der Gemeinde Mitarbeiten wollen, auch das alle? kennen zu lernen, was in der Arbeit einer Gemeinde geleistet wird

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