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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-10-01 · 6/8 (Oktober/Dezember 1919) · p. Seite 216

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
6/8 (Oktober/Dezember 1919)
Date
1919-10-01
Page
Seite 216 (sequence 56)
Language
German
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216 Ferner ist ein Antrag eingegangen zu 8 3: Die Bezirksverbände sollen bei Besetzung des Vorstandes nicht mit beratender, sondern mit beschließender Stimme gehört werden. Die Kommission empfiehlt diesen Antrag zur Annahme. Es ist nicht ersichtlich, warum die Vertreter der Bezirksverbände nur beratende Stimme haben. Die Bezirksverbände haben nunmehr in der Geschichte des Verbandes eine ganz erheblich bedeutendere Rolle, als sie bisher gehabt haben. Es ist daher unbedingt nottvendig, daß ihre Vertreter auch im Vorstand eine beschließende Stimme haben. Es würde daher der 8 3 Nr. 3 so heißen: „Aus je einem Abgesandten der vom Verbandsvorstand anerkannten Bezirksverbände des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschland". Es käme dann eine Ziffer 4, die heißen würde: „Aus je einem Abgesandten der Großloge für Deutschland usw. usw." Hierzu ist nun eben noch ein neuer Antrag eingegangen, der heute inorgen der Kommission noch, nicht Vorgelegen hat: „Es lvird beantragt,' in § 3 Nr. 3 der Satzungen die Worte „des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischem Glaubens" zu streichen." Hier müßte wohl der betreffende Herr das Wort zur Begründung baben. Wir können uns dazu zunächst noch nicht äußern. Vorsitzender I>r. Apfel: Darf ich mir einen Vorschlag erlauben? Ich würde Vorschlägen, bannt wir schnell vorankommen, daß wir die Satzungen paragraphenweise dnrchsprechen und bei jedem Paragraphen zunächst Herrn Di-. Alexander einen Bericht erstatten lassen und jcNvils kurz darüber debattieren. Sie sind wohl damit einverstanden? — Das ist der Fall. § 1 bleibt. Da liegt ja bereits ein Beschluß der Vcrbandsvcrsammlung vor. Und 8 2 ist gestern auch mit allen gegen 5 Stimmen angenommen worden. Hierzu liegt nun noch ein Antrag vor: „Nach dem Wort „Wanderorganisation" noch hinzuzufchreiben: „und Tnrnerorganisasionen". Im 8 2 würde es dann heißen: „Der körperlichen Ertüchtigung der MitgliiHer dient insbesondere eine dem Verbände angeglicderte Wanderorganisation und Turnerorganisation." lZnrnf: Sport!) — Der Antrag wird abgeändert in „Wander- und Sport-Organisation". Es erl>ebt sich kein Widerspruch? sZustininiung.) Nun komnit gegen 8 3 ein Bedenken. Mit der Aendcrung in .absolute Mehrheit", wenn ein Znieifel ist. kann sich jeder einverstanden erklären. Nun aber die Vertretung der Bczirksverbände! Gerade als Verfasser des Statutes muß ich sagen, daß da anscheinend dje Kommission, der ich leider nicht angchören konnte, der Konstruktion des Entwurfs incht gerecht geworden ist. Was hat uns denn veranlaßt, die Satzungen Zu ändern? An und für sich entspricht ja dem Aufbau unseres Verbandes die neue Fassung nicht, wenn wir sagen: wir wählen in den Vorstand Einzelpersonen, sondern streng logisch wäre es gewesen, wenn nian gesagt hätte: Wir wählen die und die »

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