Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 2 (5.1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 238 (sequence 214)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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238 gezogen unter dem Argument, das ich vorbrachte, daß es in Deutschland Gemeinden gibt, in denen Ausländer sind, die tatsächlich >: i . diesem Orte zwanzig Jahre ansässig sind und nicht in die Ge- * meinde ausgenommen werden. (Hört, hört!) Es ist hier nicht die Stelle, über diese Tinge selbst zu sprecl-cn. Ich möchte nur sagen, daß aus diesem Grunde tatsächlich, wenn man auch diesen Antrag annehmcn würde, die Ausländer nach wie vor das Wahlrecht nicht hätten. Ter weitgehendste Antrag ist eben der. ganz einfach zu sagen: „sämtliche in Deutschland lebende Juden". Das war den Herren zu weit, und trotzdem das meiner Ansicht entsprach, bin ich cntgegengekommcn, und wir haben beschlossen — und das ist wohl der Sinn der Verhandlungen, die gepflogen werden zwischen den Führern der Zionisten und dem Centralverein —, uns auf eine gewisse Karenzzeit zu einigen. Nun ist aber, die Karenzzeit, die in dem Anträge Chemnitz, den ich Ihnen vorlas, enthalten ist. nämlich 2 Jahre — „alle Juden in Deutschland, die mindestens 2 Jahre vor dem Kriege ihren Wohnsitz in Deutschland hatten" —, uns als sehr unberechtigt erschienen, denn wir haben heute 1919, das wären 7 Jahre, die die Leute mindestens ansässig sein müßten. Wir haben uns gesagt, daß auch bei einer geringeren Zeit der Ansässigkeit die Gewähr dafür da ist, daß die Leute nicht zu den, wie man es nennt, fluktuierenden Elementen unter den ausländischen Juden gehören. Wir macl)cn Ihnen also, um es ganz kurz zu machen, folgenden Vorschlag: Wir setzen an Stelle: „an dem sämtliche deutschen Juden ohne Gewissenskonflikte teilnehmen können" folgendes: „In dem sämtliche in Deutschland lebenden Juden ohne Gewissenskonflikte teil-— nehmen können. Für ausländische Juden kann eine Karenzzeit festgesetzt werden" Wir hatten erst die Absicht, eine 2jährige Karenzzeit zu sagen. Wir haben es deswegen nicht getan und haben diese Zeit nicht begrenzt, >veil wir der Ansicht sind, daß, wenn der Kongreß zustande kommt, sich der Centralverein und die Zionisten usw. über die Dauer der Karenzzeit einigen werden und es dann doch nur störend sein würde, wenn der Jugendverband hinzukäme, mit einer durch die Tagung festbeschlossenen Zeit, von der wir nachher nicht abgehen können. Wir haben deshalb beschlossen: „Für ausländische Juden kann eine Karenzzeit festgesetzt werden." Wir würden dann mit den anderen Organisationen die Tauer der Karenzzeit festsetzen. Dementsprechend würde es auch im letzten Absatz so heißen: „Der Kongreß soll auch die Bildung der Gesamtorganisation der in Deutschland lebenden Juden vorbereiten." Das ist die zweite Aenderung: Eine, dritte Aenderung haben wir noch zu beantragen: „Ter Verband lehnt die von zionistischer Seite geforderte Voraussetzung, das Bekenntnis der Zugehörigseit zum jüdischen Volk, ab." Die Kommission hat beschlossen, die Worte: „die von zionistischer Seite geforderte" zu streichen, weil de facto die Zionisten bereits diese Forderung, daß nur, wer sich auj dieses Bekenntnis festlegt, zum