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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-05-01 · 2 (5.1919) · p. Seite 216

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
2 (5.1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 216 (sequence 192)
Language
German
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216 Ferner ist ein Antrag eingegangen zu § 3: Die Bezirksverbändc sollen bei Besetzung des Vorstandes nicht mit beratender, sondern mit beschließender Stimme gehört werden. Die Kommission empfiehlt diesem Antrag zur Annahme. Es ist nicht ersichtlich, warum die Vertreter der Bezirksverbände nur beratende Stimme haben. Die Bezirksverbände haben nunmehr in der Geschichte des Verbandes eine ganz erheblich bedeutendere Rolle, als sie bisher gehabt haben. Es ist daher unbedingt notwendig, daß ihre Vertreter auch im Vorstand eine beschließende Stimme haben. Es würde daher der 8 3 Nr. 3 so heißen: „Aus je einem Abgesandten der vom Verbandsvorstand anerkannten Bezirksverbände des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschland". Es käme dann eine Ziffer 4, die heißen würde: „Aus je eineni Abgesandten der Großloge füv Deutschland usw. usw." Hierzu ist nun eben noch ein neuer Antrag eingegangen, der heute morgen der Kommission noch nicht Vorgelegen hat: „Es wird beantragt, in § 3 Nr. 3 der Satzungen die Worte „des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" zu streichen." Hier müßte wohl der betreffende Herr das Wort zur Begründung baben. Wir können uns dazu zunächst noch nicht äußern. Vorsitzender Dr. Apfel: Darf ich mir einen Vorschlag'erlauben? Ich würde Vorschlägen, damit wir schnell vorankommen, daß wir die Satzungen paragraphenweise durchsprechen und bei jedem Paragraphen zunächst Herrn Dr. Alexander einen Bericht erstatten lassen und jeweils kurz darüber debattieren. Sie sind wohl damit einverstanden? — Das ist der Fall. 8 1 bleibt. Da liegt ja bereits ein Beschluß der Verbandsversammlung vor. Und § 2 ist gestern auch mit allen gegen 5 Stimmen angenominen worden. Hierzu liegt nun noch ein Antrag vor: „Nach dem Wort „Wanderorganisation" noch hinzuzuschreiben: „und Turnerorganisationen". Im 8 2 tvürde es dann Heißen: „Ter körperlichen Ertüchtigung der Mitglieder dient insbesondere eine dein Verbände angegliederte Wanderorganisation und Turnerorganisation." (Zuruf: Sport!) — Der Antrag wird abgeändert in „Wander- und Sport-Organisation". Es erlebt sich kein Widerspruch? (Zustimmung.) Nun kommt gegen 8 3 ein Bedenken. Mit der Aenderung in „absolute Mehrheit", wenn ein Zweifel ist, kann sich jeder einverstanden erklären. Nun aber die Vertretung der Btzzirksverbändel Gerade als Verfasser des Statutes muß ich sagen, daß da anscheinend die Kommission, der ich leider nicht angehören konnte, der Konstruktion des Entwurfs nicht gerecht geworden ist. Was hat uns denn veranlaßt, die.Satzungen zu ändern? An und für sich entspricht ja dem Aufbau unseres Verbandes die neue Fassung nicht, wenn wir sagen: wir wählen in den Vorstand Einzel Personen, sondern streng logisch v'äre es gewesen, wenn man gesagt hätte: Wir wählen die und die

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