Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 2 (5.1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 217 (sequence 193)
- Language
- German
- Belongs to
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217 Vereine in den Verbandsvorstand, die uns jeweils delegieren können, wen sie wollen. Denn unser Verband besteht ja nur aus Vereinen. Wir wollen aber in Zukunst eine andere Zusammensetzung des Vorstandes haben. Es gab nämlich Vereine, die zu der einen Vorstandssitzung'jemand anders entsandten, als zur nächsten. Das war ihr gutes Recht. Oft erschienen Gestalten in der Tür, bei denen wir erst überlegen mußten, woher kommen die eigentlich? So kann man natürlich in einem Vorstande nicht arbeiten, da die Einheitlichkeit der Zusammensetzung fehlte, so daß schließlich die Arbeit in ganz wenige .Hände konzentriert war, weil wir überhaupt keinen wirklichen Vorstand hatten. Nun müssen wir, weil der Verband so groß geworden ist, einen Hauptteil der Arbeit in die Bezirksverbände legen. Wir lmben einige — allerdings noch nicht genügend viele — mustergültig arbeitende Bezirksverbände. Diese Bezirksverbände müssen im Lerbandsvorstand yertreten sein. Ich wäre der erste, der sich freuen würde,' wenn es uns möglich wäre, in die Satzung hineinzuschreiben, daß die Vertreter 'der Bezirksverbände beschließende Stimme haben. Aber dann fügen wir ja gerade das System wieder ein, das wir bekämpfen wollen. Dann schickt uns der bayerische Bezirksverband oder sonst ein Bezirksverband zu einer Tagung Herrn Rabbiner soundso, zu einer anderen Tagung Herrn Gustav Müller und zu einer anderen Tagung Herrn Rechtsanwalt soundso. Es beschließen dann Leute mit, die nicht regelmäßig kommen. Aus diesem Grunde haben wir gesagt: „die Bezirksverbände mit beratender Stimme". Praktisch ist die Jache ziemlich bedeutungslos, denn die führenden Köpfe der Bezirks-, verbände werden zweifellos nachher von der Delegiertenversammlung ohnehin als beschließende Mitglieder in den Vorstand gewählt werden. Also, ich resümiere mich dahin: abstimmen kann im Vorstande nur der, der imnM da ist, der reguläres Vorstandsmitglied ist. Dem aber, der als Zufallsmensch kommt, können wir wohl beratende Stimme geben, aber nicht beschließende Stimme. Das sind die Motive, die mich veranlaßt haben, diese Satzungsbestimmung in dieser Form in Vorschlag zu bringen. Wenn Sie es aber anders haben wollen, bin ich gern bereit, meinen Widerspruch zurückzuziehen. Wollen Sie es lieber so haben, wie es Herr vr. Alexander Ihnen gesagt hat? (Rufe: Ja!) Wollen Sie es lieber haben, wie ich es Ihnen gesagt habe? (Rufe: Nein!) Also, Herr vr. Alexander, Sie haben gesiegt, meinen herzlichen Glückwunsch! (Zuruf: Alexander der Große! Heiterkeit.) Nun lesen Sie einmal vor, wie das lauten soll. vr. Alexander-Berlin: Ziffer 3 lautet: Aus je einem Abgesandten der vom Verbandsvorstande anerkannten Bezirksverbände des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands. Dann kommt 4; Aus je einem Vertreter der Großloge für Deutschland usw., welche jedoch nur beratende Stimme haben. Also es käme eine Ziffer 4 mit den beratenden Leuten hinzu. Vorsitzender vr. Apfel: Ich glaube, dann können wir uns den L Borschlägen des großen Alexander anschließen. ' /