Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 2 (5.1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 187 (sequence 163)
- Language
- German
- Belongs to
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187 Kreisgerichte nicht vorwiegend in größeren Städten eingerichtet werden und schließlich noch, daß die industriellen Unternehmungen dezentralisiert werden. Bei solchem Ausbau des Landbesiedlungs- Planes wird dem seither häufigsten Einwande jüdischerseits, man müsse auf dem Lande geistig verkümmern, die Berechtigung genommen. Unsere Interessen berühren die der Allgemeinheit auf'S Innigste, und so hoffe ich, daß jüdische Rührigkeit sich selbst und dem Ganzen die Zukunft sichern wird.^ Bei einer derartig wcitausgreifenden,jüdischen Politik der Sozialreform dürften auch rasch die . Einwände gegen unsere Förderung der F r ü h e h e verstummen. Doch auch schon heute und für die Großstädte möchten wir sie keineswegs als den Wunsch idealistischer Einzelpersonen und Körperschaften aufgefaßt sehen. Recht große Einfachheit bei wahrhaft seelischer Harmonie wird zwar in unseren Tagen unerläßliche Vorbedingung sein; bei'-deren Zutreffen tverden aber zwei gesunde Menschen, die beide zum Erwerbe des Lebensunterhaltes beitragen wollen, unbdenklich in den Jahren blühender Jugend den Bund d«r Ehe schließen dürfen und so dem Geiste der Ethik und den Geboten einer gesunden Bevölkerungs- Politik am besten dienen. Unsere jüdischen Weisen haben, wie vielen von Ihnen bekannt sein dürfte, das 18. Lebensjahr als den Zeitpunkt bezeichnet, da der jüdische junge Mann zum „Traualtar" schreiten solle. Hir werden unter einem herberen Himmelsstriche und in rauheren Zeiten, dem Geiste unseres weitblickenden Judentums und einer unerfreulichen, wirtschaftlich schwierigen Wirklichkeit zugleich Rechnung tragend, das für die Frühehe günstigste Alter im Durchschnitt auf das 25. Lebensjahr festlegen dürfen. Der junge Handwerker, Kaufmann, Landmann, der seine Kräfte bis dahin rührig einsetzte, wird im kommenden Zeitabschnitt, der dem Werte bereitenden Schaffen angemessenen Lohn entrichten wird, in der Regel ohne Bedenken ein einfaches, arbeitsfrohes Mädchen heimführen können. Wo aber wirtschaftliche Schwierigkeiten erwachsen sollten, etwa bei Beschaffung des Hausrats oder bei unvorhergesehener Erkrankung, hat die Gesamtheit die Pflicht, helfend einzugreifen, da doch die in Frühehe Geeinten durch die soziale Tat der Frühehe Anspruch auf die Gegenleistung der jüdischen und staatlichen Gemeinschaft sich erworben haben. In der Schaffung der „Frühehe- Kasse" durch den „Jüdischen Frauenbund" dürfen wir leichte Ansätze zur Gestaltung einer sozialen Versicherung, deren Träger die jüdische Allgemeinheit sein muß, erblicken und begrüßen. Dem schüchternen Beginne muß bald der großzügige Ausbau folgen. Unsere Jugend im Verbände darf diese Forderung gegenüber den „Alten" innerhalb der deutsch-jüdischen Gemeinschaft erheben. Sie hat aber zuerst die sittliche, die jüdische Pflicht, den Gedanken der Frühehe Wirklichkeit werden zu lassen. Ein wenig Mut, viel Genügsamkeit nnd'ein hohes Maß von freudiger Lebensbejahung — das sind die „inneren" Kräfte, — die ihr hierbei hilfreich zur Seite stehen werden. Meine Freunde! Wir sind am Ende einer langen gemeinsamen Wanderung, und angesichts des Schlußsteins der Gedankenbrücke, über die wir miteinander gingen, werfen wir noch einmal einen - .3*