Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 2 (5.1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 141 (sequence 117)
- Language
- German
- Belongs to
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141 Vorsitzender vr. Apfel: Ehe ich nun zu meiner mir zugebilligten Rede schreite, muß ich noch ein paar Anträge bekanntgeben. Antrag I>r. Landsberg-Wiesbaden zum Kongreßantrag des Verbandsvorstandes: , „Wir beantragen: an beiden Stellen die Worte „Deutsche Juden" durch die Worte „in Deütschland ansässige Juden, die einer jüdischen Gemeinde in Deutschland angehören", zu ersetzen. Tann ein Antrag Heimann-Münster: § 2 Absatz 1 möge dahin geändert werden,'daß die Worte „vaterländische Gesinnung" durch die Worte „Heimat und Vaterlandsliebe" ersetzt werden. Antrag von Rabbiner I>r. Neufeld zur Geschäftsordnung: „Ta über Neutralität hinveichend gesprochen wurde, möge die Debatte hierüber geschlossen und, nur noch über Kongreß und Pakästina-Fragen gesprochen werden.' Herr l>r. Neufeld, nach dem einstimmigen Beschluß der Versammlung muß dieser Antrag zurückgestellt werden, wenigstens bis nach meiner Rede. Wir hatten uns geeinigt, daß ich die in Betracht kommende Erklärung nach Herrn Kaufmann abgeben soll. Dann muß darüber abgestimmt werden. Weiter eine Entschließung von I>r. Regensburger: „Der Verbandstag erachtet auf Grund lOjähriger bewährter Arbeitserfahrungen nach wie vor für geboten, den satzungsmäßigen Rahmen für die Tätigkeit der jüdischen Jugendvereine möglichst weit zu fassen und lediglich die politische und religiöse Neutralität als Richtlinie festruhalten. Es muß den einzelnen Vereinen überlassen bleiben, diesem Rahmen durch praktische Arbeit einen positiven Inhalt zu geben. Die Versammlung hält es deshalb nicht für nötig, selbstverständliche Gesichtspunkte dieser Vereinsarbeit in den ^Satzungen hervorzuheben, und betrachtet insbesondere die Forderung der Betonung des vaterländischen Aufgabenkreises der Verbandsarbeit durch die heute angenommene Entschließung über rege Mithilfe am Wiederaufbau Deutschlands als erledigt." Assessor Richheimer-Stuttgart (zur Geschäftsordnung): Meine Damen und Herren, wir haben darüber zu sprechen, ob eine Aendeumg des § 1 zulässig ist oder nicht. Ich glaube, daß wir bei dieser Frage doch zu prüfen haben, ob die alte Fassung der Satzungen das jetzt noch zuläßt. Ich weise darauf hin, daß die beiden Anträge, sowohl der Antrag des Herrn I>r. Apfel, wie der Antrag vom rheinischwestfälischen Bezirksverband, zurllckgenommen worden sind. Es ist lediglich ein neuer Antrag von Herrn Dir. Apfel eingereicht worden. Nun verweise ich ans 8 6 der Satzungen. Da heißt es: Anträge müssen — es heißt: müssen! — mindestens drei Wochen vorher schriftlich bei dem Vorstande eingereicht werden. Dieser ist verpflichlet — ist verpflichtet, ein Muß! —, die eingegangenen Anträge vor der Delegiertenversammlung durch das Derbandsorgan oder durch Rundschreiben bekanntzugeben." Es ist also die Sachlage die, daß