Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-05-01 · 2 (5.1919) · p. Seite 101

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
2 (5.1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 101 (sequence 77)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/4926451-6352298-6352427--1623-4927712
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

101 stimmung angenommen Haben. Dort richtete sich unsere Forderung auf „Erzielung und Festigung des vaterländischen Gemeinschaftsgefühls", ein Ausdruck, der viel stärker ist, als die in § 2 formulierte „Pflege vaterländischer Gesinnung". Es handelt sich hier also nicht um prinzipielle Gegensätze, sondern lediglich um formelle, praktische Fragen. Würde freilich einer von uns sagen, ich kenne keine vaterländische Gesinnung und auch unser Jugendverband braucht Don vaterländischer Gesinnung nichts zu wissen, dann wäre auf dieser Grundlage eine genieinsame Jugendbewegung für mich unmöglich. Das vaterländische Gemeinschaftsgefühl ist einer der Grundpfeiler unseres Verbandes, an dem ich nicht rütteln lasse und der mir so fundamental erscheint, daß ich mit demjenigen, der diese Grundlage aus sachlichem Gegensatz heraus verneint, gemeinsame Jugendarbeit nicht pflegen kann. Aber wie gesagt, es handelt sich für uns hier gar nicht um sachliche Gegensätze, was uns trennt, ist eine rein taktische Frage. Meine Damen und Herren I Was ist denn eigentlich der Zweck des 8 2? Bisher haben wir in unserer Satzung, eben in 8 1, immer nur gesagt, was wir nicht wollen. Wir haben lediglich das Negative ausgesprochen, festgelegt, was der Verband nicht sein will. In den meisten Vereinen, in denen ich in der letzten Zeit gewesen bin, ist. es•, als ein ungeheurer Mangel empfunden worden, daß man es bisher nicht verstanden hat, ein deutlich sichtbares Panier aufzurichten, der suchenden Jugenl^einen Wegweiser zu setzen, an den sie sich zu halten vermag. Bisher sagte unsere Satzung nur: Unsere Arbeit gilt nicht dem Zionismus und auch nicht dem Antizionismus, wir sind nicht orthodox und auch nicht liberal, wir sind, soweit unsere Arbeit im Jugendverein in Frage kommt, keines von alledem. (Zuruf: Wir sind Juden!) Sehr wahr, aber eben das steht noch nicht einmal in unserer Satzung. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Notwendigkeit gegeben, daß wir endlich das, was wir wollen und bisher in unseren Satzungen nicht ausgesprochen haben, positiv niederlegen. Ter neue 8 2 hat also keinen anderen Zweck, als neben der indirekten, negativen Bestimmung des 8 1 in direkter Formulierung zu bekennen, >vas wir wollen und was wir immer gewollt haben. Tenn, meine Damen und Herren, lvas in dem neuen 8 2 steht, haben wir auch immer gewollt. Und nun wird also gesagt, daß wir auch vaterländische Gesinnung pflegen sollen, mag sein: aber diese Forderung gehört nicht in die Satzung, weil sie selbstverständlich sei. Meine Damen und Herren, von allen Seiten wird in dieser Zeit die besondere. historisch bedingte Eigenart des deutschen Juden anerkannt, auch von zionistischer Seite wird die Synthese von- Deutschtum, und Judentum betont. Gegenüber diesem unanfechtbaren Dualismus in uns lväre es eine sehr heikle Unvollständigkeit und Unaufrichtigkeit, wenn wir auf der einen Seite immer das Judentum, das uns doch auch selbstverständlich, mindestens ebenso selbstverständlich wie das Deutschtum ist, betonen und auf der anderen Seite unser Deutschtum absichtlich unter den Tisch fallen lassen. Und letzten Endes ist für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.