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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-05-01 · 2 (5.1919) · p. Seite 100

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
2 (5.1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 100 (sequence 76)
Language
German
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100 Ansicht, mit der Sie hierhergekommen sind, an und prüfen Sie, ob nicht ein ganz anderer 'Weg gewählt werden muß, als der, den viele von Ihnen bisher für nützlich gehalten haben! Ich möchte es nicht unausgesprochen lassen: Es steht nicht so, daß, wenn wir heute auseinander gehen und den einen oder anderen Beschluß gefaßt haben, der Verband wie sonst unbekümmert seinen Weg weiterzieht, nein, die Beschlüsse heute sind von der allergrößten Tragweite: Das Sein oder Nichtsein unseres Jugendverbandes hängt von der Entscheidung ab, die wir heute fällen, und deshalb haben wirkte Verpflichtung, mit nüchterner Ruhe, unbeirrt durch irgend welche Stimmungen, sei es gegen die Zionisten und sei es vor allem gegen» Centralvereinskreise, unsere Sache zu prüfen. Was liegt uns nun zur Entscheidung vor? H^r § 1 bleibt bestehen.^ § 1 sichert uns ausdrücklich die Neutralität, die Unabhängigkeit von jeder „bestimmten politischen oder religiösen Richtung". Insbesondere betrifft die Neutralität in politischen Dingen, die unbestritten ist, nicht nur die deutsche Politik, sondern auch die jüdische Politik. Mit dieser unbedingten Neutralität ist es uns allen im Interessb der Erhaltung unseres 'Werkes heiliger Ernst. Es wird Ihnen von allen Seiten, vor allem auch von denjenigen Personen, welche den vorliegenden Antrag befürworten, immer wieder erklärt: Die Neutralität ist für uns etwas Unantastbares. Persönlich mag vielleicht hier und da die Ansicht obgewaltet haben, daß in dieser Zeit der allgemeinen Haltlosigkeit und Verwirrung eine größere' Bestimmtheit in den Grundlagen wünschenswert wäre; immerhin, diese Wünsche sind in anerkennenswerter Selbstbeschränkkmg zurückgestellt worden, daniit wir unfern Verband zusammenhalten und nicht Zwiespalt und Kämpfe heraufbeschwören, wo Einigkeit und gemeinsame Arbeit dringende Pflicht ist. So finden wir also uns alle nach wie vor auf der gemeinsamen Grundlage des 8 1 zusammen. Was steht nun aber in dem neuen 8 2? Steht da irgend etwas, was bei nüchterner Ucberlegung dem Grundsatz der Neutralität widerspricht? Es wird dort verlangt: Man pflege bewußtes Judentum und ebenso vaterländische Gesinnung, man gewinne Einfluß auf diesittliche Führung und die geistige Fortbildung-der Mitglieder. Der Punkt, an dem man Anstoß nimmt, ist die vaterländische Gesinnung, lind zwar wird diese Forderung nicht etwa deshalb beanstandet, weil man sie sachlich ablehnt, sondern nur darum, weil die Pflege vaterländischer Gesinnung etwas Selbstverständliches sei. Damit ist aber klargestellt, daß wir im sachlichen Kern durchaus in Uebereinstimmung sind und nur über die Formulierung bezw. die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Formulierung streiten. Ist dem aber so, dann kann es unmöglich eine Verletzung der Neutralität fein,- wenn verlangt wird, daß diese sachlich uns gemeinsame Forderung in den Satzungen zum Ausdruck gebracht wird. Sie würden sich andernfalls auch meinem eigenartigen Widerspruch mit dem allerersten Beschluß setzen, den Sie heute zu Beginn unserer Tagung entsprechend meinem Vorschläge ohne jede Debatte in spontaner überein-

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