Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 9 (1918)
- Issue
- 1 (28.2.1918)
- Date
- 1918-02-28
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Jugendvereine versuchen, Den Fremdbürtigen die Familie zu ersetzen und allen ihren Mitgliedern eine gewisse häusliche Behaglichkeit zu bieten. In vielen Fällen wird die Gemeinde imstande sein, dem Jugendbund ein Heim zu bieten. In den meisten Gemeindehäusern wird sich ein geeigneter Raum für ein Jugendheim finden. Oft wird der Sitzungssaal der Gemeindebehörden, der ja zumeist wochenlang zwischen Sitzung und Sitzung unbenutzt bleibt, der gegebene Vortragsraum für den Jugendvenin sein. Wo das aus örtlichen Gründen nicht angeht, wird die G'meinde wenigstens ihre Unterrichtsräume dem Jugendverein kostenlos zur Verfügung stellen können. Sind auch diese für den Zweck ungeeignet, soll die Gemeinde die Schaffung eines eigenen Jugendheimes tunlichst fördern. E. Tie finanzielle Sicherung der Jugendvereinsarbcit durch die Gemeinde ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In dem Matze, in dem die Gemeinde sich ihrer Gewissenspflicht gegenüber der schulentlassenen Jugend bewußt wird, muß sie auch diese Ehrenpflicht begreifen. Gewiß ist es rühmenswert, wenn die Jugendvereine ihre Ausgaben selbständig decken. Aber eine großzügige Arbeit wird den. Jugendvercinen erst ermöglicht, wenn ihnen die kleinen Geldsprgen genommen sind. Ter Staat gibt Millionen für Zwecke der Jugendpflege her. Ta darf die Gemeinde in. ihrer Opserwilligkeit nicht allzuweit Zurückbleiben. Ter Beitrag der Gemeinde mutz nach der Kopfzahl der ordentlichen Mitglieder des Jugendvereins bemessen sein. Eiii Beitrag von mindestens fünf Mark für jedes Tugendvereinsmitglied bedeutet für den Gemeindehaushalt iminer noch eine verhältnismäßig sehr kleine Summe. Geringer darf aber der GemeirMebeitrag nicht fein. Tiefe finanzielle Förderung wird in sehr vielen Gemeinden keine Belastung des Haushalts bedeuten. Viele Gemeinden besitzen ja Stiftungen, deren Ertrag sinngemäß deni Jugcndverein zusließen kann. Es sind die Stiftungen,. die zur Förderung des jüdischen Wissens, des „Lernens", gemacht worden sind. Die Zinsen derartiger Stiftungen bleiben oft nncrhoben, da für ihre geeignete Verwendung kein Bedürfnis vorliegt. Tiefe Zinsen können ohne Bedenken für die Jngcndvereinsförderung verwendet werden, zumal wenn sich der Jugcndverein die Pflege des jüdisch-religiösen Wissens zur Aufgabe macht. i i ' F. Die Gemeinden! haben aber ten gegen ihre Jugend im Felde. gegenwärtig noch besondere Pflich- Wie lange noch, und die seldgraue Jugend kehrt heim. Sie findet abe - die vor drei oder gar vier Jahren innegehabten Stellungen natürlich kei'etzt. Ein großer Teil der Firmen, bei denen sie beschäftigt war. hat inzwischen den Betrieb eingestellt oder das Arbeitsgebiet gewechselt, Tie Gemeinden haben hier die. Ehrestanfgabc, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Tie unverzügliche Begründung Verbindung mit den Jugendvereir en ist notwendig. Tiefe Stellen von örtlichen Stellennachweisen in Nachweise sollen natürlich nicht nur für die Zeit der Uebergangswirt» fchaft tätig sein, sondern feste Einrichtungen bleiben. Jeder Jugend»