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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1918-02-28 · 1 (28.2.1918) · p. Seite 6

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
9 (1918)
Issue
1 (28.2.1918)
Date
1918-02-28
Page
Seite 6 (sequence 8)
Language
German
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— 6 —! steher urrö Leiter der Gemeinde haben hier mit gutem Beispiele vor-! anzugehen und es als selbstverständlich zu erachten, ihre Kinder dem! Jugendverein zuzuführen. Sie baben geradezu Werbearbeit für den Jugendverein zu leisten. Die Interessengemeinschaft zwischen Gemeinde und Jugendverein mutz aber auch äutzerlich in die Erscheinung treten, indem ein Mitgliedes Gemeindevorstandes als beratendes Vorstandsmitglied in die Ver-! waltung des Jugendvcreins eintritt. Infolge dieser Personalverbin. i düng "wird sich der Jugendverein seiner Pflichten hegen die Gemeinde.! aber auch die Gemeinde ihrer Ehrenpflichten gegen die schulentlassene Jugend dauernd bewußt bleiben. B. Besonders ist aber eine ausgedehnte Fürsorge der Gemeinde für die religiöse Weiterbildung der Jugendvereinler durch ihre berufenen Organe— die Rabbiner und Lehrer — erforderlich. Nicht nur durch! einen gelegentlichen Vortrag, sondern durch ununterbrochene Mit- ' arbeit müssen sie ihre Anteilnahme an dem Jugendverein bekunden.! Tie Gemeinde muh gegebenenfalls dafür eintretcn, daß ihre Rabbiner! und Lehrer eindringlich an diese Pflicht erinnert werden. Es darf - nicht Vorkommen, wie ich es bei einer Jugendveri'insgründung erleben! mußte, daß der jüdische Lehrer der Gemeinde der einzige Gegner des ■ Jugendvereins war und gegen ihn arbeitete.! Die Großgemeinden, die infolge der Raumschwierigkelten gezwunl gen sind, den Zutritt zu ihren Gotteshäusern an den höchsten Feieri tagen des Jahres nur gegen Vorzeigung von Platzkarten zu gestatten,! haben noch außerdem die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Jugendvereinsmitglicder, die ja nur in Ausnahmefällen imstande sind, sich einen Platz in den Gotteshäusern zu mieten, Plätze unentgeltlich angewiesen erhalten.' Es ist aber darüber hinaus geradezu zu empfehlen. daß die Gemeinde eine entsprechende Anzahl Plätze den Jugendvereinsleitcrn für das ganze Jahr zur Verfügung stellt, damit diese ihre Verteilung an die ortsfremden Vereinsmitglieder vornehmen. Mancher junge Mann undl.ianches junge Mädchen wird dadurch zum Gotteshausbesuch angeregt! werden,^ die sonst dem Gotteshause der fremden Gemeinde völlig fern bleiben. 6. Tie ^emeindebiblickkheken sind tunlichst in Jugendvereinsbibliotheken umzugestalten. Sie führen zumeist ein Dornröschendasein, d. h. niemand weiß von ihrem Bestehen und nieniand benutzt ihre Schätze. Tritt aber die Gemeindebibliothek in Verbindung mit dem Jugendverein, wird vielleicht ein geeignetes Jugendvereinsmitglied zum Ausleihebeamten der Gemeindebibliothek ernannt, so wird diese, was sie sein soll, eine Sammlung von Büchern jüdischen Inhalts, durch die jüdische Gedanken und Anregungen in die Gemeinde geleitet werden. Bei Neuanschaffungen für die Gemeindesammlung ist auf die Bedürfnisse der Jugend möglichst Rücksicht zu nehmen. Wünsche der Jugendvereinsleitung sollen hier weitestgehende Berücksichtigung finden. D. Tie Frage der Jugendheime ist überall eine Lebensfrage der ' jüdischen Jugendvercine. Die Wenigsten sind imstande, sich ein -eigenes Heim ans ihren Mitteln zu begründen. Und doch sollen die

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