Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 9 (1918)
- Issue
- 1 (28.2.1918)
- Date
- 1918-02-28
- Page
- Seite 5 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 5 — l l> den Jugenüvereinen, Aussprache über deren Wesen und Wert, und, »>enn möglich, eine geeignete Betätigung innerhalb dieser Einrichtungen ist ein Gebiet der Jugendvereinsarbeit,! das nicht vernachlässigt r «erden darf. 6. Das dritte Gebiet der Gcmeindearbcit ist infolge der eigenartigen Rechtslage der deutschen Juden dei Rechtsschutz, die Ver-* t'idigung der bürgerlichen Rechte und der Gleichberechtigung ihrer 51 Mitglieder. Statt des üblichen seichten Geschwätzes über Assimilation, Nationalismus und andere Schlagwörtcr ist! eine sachgemäße Ern-- fihrung in dieses Gebiet am besten durch eisten Juristen dringendes B edürfnis. Die Jugendvereinler sollen ja die Vorkämpfer fürs das Zecht des Juden werden, wenn die gegenwärtigen Streiter von den L ampfplätzen scheiden. Es müssen deshalb alle Abivichrbestrebungen i n Jugcndverein eingehend behandelt werden. Redeiibungen sollen die jungen Kämpfer heranbilden. Frühzeitige Teilnahme an der Abwehrarbeit ist zu empfehlen. Einführung in die politischen' Tagesfragen, Vorträge über die Abwehrvereine, die Abwehrmittel, die Abistehrformen gehören in das ständige Programm des Jugendvereins. 1 Bei der Abwehrausbildung ist von der jüdischen Geschichte auszugehen. Sie ist das beste Arsenal einer sachlichen Abwehr und weckt Zugleich ein gesupdes Selbstgefühl. Sie bietet Trost und Mahnung , »gleich. Tie Kenntnis der führenden Persönlichkeiten der Geschichte »es Judentums von den biblischen Charakteren an bis zu den <nam*. »aften Schöpfern unserer Rechtsstellung und zu den tapferen Ver-, eidigern unserer bürgerlichen Gleichberechtigung ist eine der wichigsten Vorbedingungen für eine wirksame Abwehr. Die Pflege einer gründlichen Kenntnis der jüdischen Geschichte tut aber auch sonst not, damit unsere Jungen zu aufrechten Juden erzogen werden, die mit dem Stolz auf die Vergangenheit Pflichtbewußtsein und Verantwortlichkeitsgefühl gegen ihr Judentum verbinden. Eine ernste Prüfung und Neugestaltung der Arbeitsaufgaben der Jugendverdine ist also im Hinblick auf ihre Pflichten gegen die Gemeinden durchaus erforderlich. II. Nicht Weniger bedeutungsvoll ist der Kress der Pflichten, welche die jüdisch^ Gemeinde in gerechter Würdigung der Jugtndvereknsarbeit zu ejrsüllen hat.! A. So wie die Gemeinde dafür zu sorgen hat, daß kein schulpflichtiges!Kind ohne religiöse Unterweisung 'bleibt, so hat die Gemeinde ein Lebensinteresse daran, daß alle nicht mehr schulpflichtigen' Jünglinge und Jungfrauen sich ausnahmslos dein örtlichen Jugend-' verein anslhließen, dessen Arbeitsziel ja im ^Wesentlichen eine Vorbereitung tmf die wertvolle Betätigung in ihr bedeutet. Bisher hat die jüdischc Jugendbewegung nur eine kleine Auslese der Gemeindejugend erst ßt. Es war nicht selten der Fall, dstß sich gerade die schulentlassenen Kinder der sogenannten besseren Kreise dem Jugcndverein ferngehalte t haben. Es liegt aber im Interesse der Gemeinde, daß * ihr gesamt« Heranwachsende Jugend durch die versittlichenden und erziehlichen Einrichtungen des Jugendvereins beeinflußt wird. Vor-