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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1917-12-10 · 6 (10.12.1917) · p. Seite 205

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
8 (1917)
Issue
6 (10.12.1917)
Date
1917-12-10
Page
Seite 205 (sequence 45)
Language
German
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205 — Cin Brief. Berljin, d^n 25.. Januar 1917. Hochgeehrter Herr Doktor! Auf dem Heimwege fielen mir wesentliche Punkto ein, die bei unserer Unterredung merörtert geblieben sind, andererseits ist Unwichtiges in dey Voidergrund gekommen, fassen Sie mich kur.; meinen Standpunkt fixieren. 1. Pflicht eines jeden Juden, der nicht Renegat, werden will, ist . es, an der Gleichbewerrung des Judentums und an der rechtlichen und sozialen Gleichberechtigung der Judenheit an seinem Teil mitzuwirken. Wer den Antisemitismus als ein Unrecht empfindet, muß sich den Organisationenanschließcn, die die Gleichberechtigung erwirken wollen: denn es! handelt sich um eine große soziale Bewegung, dienicht von dem Einzeln m oder einigen Notablen, sondern nur von der organisierten Jstdenhett gelöst werden kann. ' ' ' 2. Die Organisation hat den A n t i s e m i t i s m u s in jeder , seiner Erscheinutigen aufrechtlichem, wissenschaftlichem, Volkswirtschaftlichem, gesellscha' tlichem Gebiet zu bekämpfen, die Judenheit selbst zur Selbstverteidigung, und Selbstzucht cheranzubilden. 3. Tie Pflicht der Selbsterhaltung verlangt esdaß wir nicht bloß den Antisemitisistus, sondern auch das Renegatentum bekämpfen. Das Renegc tentum ist ein schlimmerer Feind als der Antisemitismus. Würden unsere höheren Schichten von uns abfallen, io' wird unsere Arbeßt ein! Sisyphusarbeit. Wir müssen den Juden Stolz und Selbstbewußtlein geben, die Renegaten ablehncn. 4. Im Anfang stand der R e ch t s s ch u tz im Vordergrund der Bewegung. Es jgalt, die Rechtssprechung dahin zu bringen, daß sie . die Kollektivbeleidigur g der Juden, die Beschimpfungen ihrer Religion, die wahnsinnigen Beschuldigungen des Nitualmordes, Ritualmeineidcs, dex sRitimlfleischbcsudelung sühnte. Ich erinnere an Könitz, Fall Bon!n u. a. Nach jahrelangen Kämpfen ist eine leidlich zufriedenstellende! Rechtssprechung in Ansehung des Rcchtsfriedens errungen. j Nicht ganz so erfelgreich war bis vor deir Ausbruch des Krieges der Kampf um t die Jsotimic, die Gleichberechtigung in staatlichen Acmtern. tzoenn auch hier, besonders in i>er Justiz, mancher Erfolg erreicht worpen ist (Ernennung von Richtern, Notaren, Auswahl von Schöffen und Geschworenen). In Ansehung bqr Offiziersstellen hat der Krieg einen Wandel zum besseren geschaffen. . , Zur Zeit das Wichtigste erscheint der Kampf für die gesell schaftliche und wirtschaftliche St illung. Tie Juden

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