Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 8 (1917)
- Issue
- 3 (1.7.1917)
- Date
- 1917-07-01
- Page
- Seite 82 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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I — 82 — Aufstiegs zur Höhe steht, so steht auch her einzelne Jude mit seiner» ganzen Leben im Dienste der Entwicklung und der Zukunft des Judentums. Und zwar aych und ganz besonders bei dem Lebcnsichritte, welcher der persönlichste schritt im ganzen mcjnschlichen Leben ist, bei der Eheschließung. Keiner hat das Recht zu sagen, daß er in dieser Lebensfrage ein einzelner, und nur dies sei. daß bei der Entschcidung über diesen Leöensschritt nur sein Wollen und Wünschen, nur seine Neigung und sein Sehnen, nur die Sprache seines Herzens allein zri entscheiden habe; auch bei diesem allerperjönlichsten Schritte darf vielmehr der Jude nicht vergessen, daß auch die Eheschließung vor dem Richterstuhle unseres Glaubens, unseres Volkes und unserer geschichtlichen Zukunft und Berufung wird bestehen müssen. Mit anderen Worten, das heilige Recht des einzelnen Mensche», über sich und sein Geschick selbst zu entscheiden, findet seine Grenze an dem Recht,- welches die Gesamtheit gegen den einzelnen hat. Tas ist eine sittliche Wahrheit/die in unseren Tagen eigentlich nicht mehr betont zn werden braucht. W cnn das V aterlan! d unwidersprochen das R e ch t hat, von seinen Bürgern, wenn es not tut, s e l b st das Leben zu fordern, dann darf die Religion in i t Fug und 9t e ch t ein g l e i ch e s. v erlangen. Tenn u n s e r e s i t t l i ch e V e r p s l i cl> t u n g g e g e n beide ist gleich. Es hat auch Zeiten gegeben, in welchen das innerhalb des Judentnnis eine Selbstverständlichkeit war, iiber die gar nickt gesprochen werden konnte: die Zeiten der Makkabäer, die Zeiten der Märtyrer der Kreuzzüge. Ja diese Zeiten! sind auch heute noch nicht worüber. Tenn wie leicht hätten nicht unsere russischen .und rumänischen Glaubensgenossen ihr Los anders und erträglicher gestalten können, wenn sie mehr an sich und weniger an ihre Vervslichtung gegen das heilige § Erbe ihrer Väter dächten und gedacht j hätten. Und wie denken und urteilen wir selbst über den, der dieses Erbe, unserer Väter mit Füßen tritt, um seines persönlichen Vorteils und seiner Karriere willen? Nur bei der Heirat halten -viele eine Ausnahme für erlaubt und gerechtfertigt; hier glauben sie ihre Pflicht gegen unsere Religion und unsere Gesamtheit der Neigung ihrer Herzen und dem vermeintlichen Glücke ihres Lebens unte'rotdncn, zu dürfen und zu müssen. Terjenige aber, für den die Erhaltung des Judciitums ein ebenso unverbrüchliches Gesetz ist wie das Sitteugesetz, dem die Zukunft seines Glaubens und seiner Gemeinschaft die vornehmste Richtschnur für sein Lebe», sein Handeln und Tenkemist, wird auch bei der Entscheidung über — wir wiederholen es — die allcrpersönlichste Lebensfrage den'rechten Weg gehen, und selbst, wenn sein Herz darob bluten sollte, den schmalen Weg der heiligen Pflicht nicht verfehlen. ' -; Was immer gegen diese Anschauung von der Verpflichtung, die Stimme des Herzens schweigen zu lassen, wenn die heilige Pflicht gegen die Gesamtheit es gebietet, geltend gemacht werden niag, kann nicht stark genug sein, sie zu erschüttern. Es sind hauptsächlich Ein- -=-:-:_ 1