Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 8 (1917)
- Issue
- 1 (28.2.1917)
- Date
- 1917-02-28
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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— 19 — 35ariim aber nehmen wir zu dieser Unterschcidpng, welche doch nun einmal e hnologisch unvermeidlich scheint, eine so ernstliche Stellung?' Weil von diesem Punkte aus die prinzipielle Erörterung Vieser ganzen G trcitrrufle geführt werden muß. Tie>e nämlich darf nicht beschränkt werden aus die sogenannte Rassenfrage und auch nicht auf die Differenz der jüdischen von der deutschen Nationalität. Unser Kriegsvündnis lehrt.eine aidere Offenbarung von der Bedeutung der Nationalitäten für den national<n Einheitsstaat und für den Bundesstaat. Und die Konsequenz dieser Lchre bedeutet für die Bekenner der jüdischen lRcligion. daß sie zwar, um d ese zu erhalten und ihren Fortbestand zu sichern, ihre Nationalität zu wahren haben, daß sie aber in dieser Wahrung keineswegs ihre Pflicht der» ki mmern lassen für ihre Zugehörigkeit zum.deutschen Nationalstaai. W'nn a iders nämlich die jüdische Religion in ihrem Monotheismus eine berechtigte Eigenart ist innerhalb der geistigen Kultur der Menschheit, so bedarf ihr. Fortbestand, zümal unter der Mißgunst und Jntolerqnz der abwaltenden, Differenzen, des Fortbestandes der jüdischen Nationalität. Und diese eigene Nationalität ist alsdann als eine Förderung dos deutschen Staates zu erachten wegen dessen Förderung durch den Fortbestand der jüdischen Religion. Auf diesen Punkt kommt alles an. Und alle Diskussion ist unaufrichtig» okerflächlich und von mangelhafter Gewissenhaftigkeit, wenn sie'u.n diesen 'Paukt herumgeht und immer nur von der Riasse redest, die Religiw aber vlrschweigt. Gegen die Rasse seid Ihr ja eigentlich har nicht, denn Ihr w >llt sie ja assimilieren. Und zu diesem Zwecke hauptsächlich berechnet Eure Siat'stik die Zunahme der Mischehen. Ihr heißt aber»' oaß cs nicht 'mehr zeitgemäß ist, gegen eine Religion offen den'Kamvs zu führen - die ,G,cw ssensfreiheit« ist zu einem ähnlichen Stichwort geworden, wie die Nächstenliebe —. daher haltet Ihr Epch lieber an die Nässe, behandelt aus deren Gesnhtspunkt btc" Judenfrage und macht sie nur ans dicsitm Gesich'.^an.'te zu ei iem politischen Problem, während das eigentliche pol'.i>iche Problem mahrlnh nicht minder die religiöse Frage und den Anre'l der jüdischen.Religion ai der Fortentwickelung einer reinen Kulturrelrg'on zu^berückj:chr:ge:>>hälle. Es ist beinahe ergötzlich, wenn es nicht so tief traur'g Ware, zu beobachte i. wie sich für Herrn von 2ck>moller seine ganze Iudenfragc nn: den Angclprnkt der.Assimilation dreht. Alle seine Fragestellungen wcoden von dic'em se nem Mittelpunkt aus verständlich. „Tie Grundlage eines gerechten Urte ls über die politische und gesellschaftliche Jüdcnöehandiuiig im modernen S aatc. wie in den Staaten der Vergangenheit, muß stets dip Beantwortung de- Frage bilden: wie groß ist die Zahl der Jüden nn betreffenden Staate gezenüber den gern, rnisch-christlichen Elementen" Es bleibt nun auch nicht 6e: dieser Frage nach der Zahl, sondern sie wird noch weiter spezialisiert in bezug aus den Unterchied der Stände, der räumlichen Verteilung, sogar auch iw Verhältnis zu dem Niveau des Volkes, untb: dem die Juden leoen, und en)l,ch sogar auch auf die „religiös-kirchliche Entwicklung des betreffenden Vi lkes und der unte: ihm lebenden Juden". A so bildet die religiöse Frage doh ein Moment in iieser Hauptfrage! Warum wird es aber in erster Linie nr r in Betracht gezo;en für das herrschende Volund warum wird es gegen alle die anderen sozi tlen Momente hinlangestellt? Warum wird ferner auch da» „gerechte Urteil" für den modernen Staat iw Zusammenhang gesucht m:t de i „Staaten der Vergangenheit"? Hat das gerechte Urteil nicht eine andere Bedeutung als ein h storischcs für die Staaten der Vergangenheit, und eine andere als ein polilisches für den modernen Staat? Entspricht es etwa wirklich der modernen Politik, von der Verhält»iszahl das „gerechte" Urteil ab sängig zu machen? Schmoller hat sich schon durch diese logische Disposition