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Jüdische Turnzeitung · 1911-02-01 · 2 (2.1911) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
12 (1911)
Issue
2 (2.1911)
Date
1911-02-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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No. 2 25 ihrer vollen Aufnahme als Menschen unter Menschen, dieses erhabene Ziel der alten Größe und der alten stolzen Stellung unseres Volkes, das ist ein unendlich weiterer und schwieriger Weg, als ihn irgendjemand zu gehen hat. Das Training zu diesem Wege, das wollen wir uns im Turnen holen, wir wollen unsere Muskeln stärken, aber auch unseren Oeist dabei üben im steten Gedanken, daß alles, was wir tun, wir als Juden tun wollen zum Heile unseres alten Volkes. Die Aufnahme des jüdisch-nationalen Turnvereins Zürich in den vaterländischen Turnverband der Schweiz. Aus der Schweiz kommt uns überraschend eine erfreuliche Kunde: Der jadische Turnverein Zürich ist in die offizielle Organisation der Schweizerischen Turnerschaft, den „Eidgenössischen Turnverein" aufgenommen worden. Letzterer besteht nach § 2 seiner uns vorliegenden Statuten „aus den in der Schweiz vorhandenen Turnverbänden und Turnvereinen, welche sich seinen Statuten unterziehen." Das Erfeuliche dabei ist folgendes: Der Eintritt war nicht etwa eine Fahnenflucht oder ein Prinzipien Wechsel des J.T.V. Zürich, sondern unter voller und starker Betonung ihrer jüdisch-nationalen Tendenz sind unsere Züricher Bundesbrüder dort einmarschiert. „Der J. T. V. Zürich bezweckt die Pflege des Turnens und der national-jüdischen Gesinnung unter seinen Mitgliedern. Unter national-jüdischer Gesinnung im Sinne dieser Statuten wird verstanden das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit aller Juden auf Grund gemeinsamer Abstammung und Geschichte, sowie den Willen, die jüdische Stammesgemeinschaft auf dieser Grundlage zu erhalten." (§1.) „Der Zweck des Eidgenössischen Turnvereins ist die Einigung der gesamten schweizerischen Turnerschaft durch Freundschaft und vaterländische Gesinnung zu gegenseitiger Anregung und Unterstützung; die Sammlung und Organisation der schweizerischen Turner und Turnfreunde zur Einwirkung auf eine nationale, Geist und Körper harmonisch entwickelnde Erziehung der schweizerischen Jugend; die Pflege und Veredlung der Turnkunst und der nationalen Kampfspiele, und deren Verbreitung unter dem Schweizervolke." (§ 1 der Statuten des Eidgen. Turnvereins.) Der „Eidgenössische Turnverein" hat mit dieser Aufnahme unseres national-jüdischen Brudervereins in dankenswerter Objektivi-

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