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Jüdische Turnzeitung · 1910-02-01 · 2 (2.1910) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
11 (1910)
Issue
2 (2.1910)
Date
1910-02-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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26 No. 2 Erst wenn man diese Zusammenhänge erkannt hat. läßt sich Besseres schaffen. Was in den Ländern mit gegebener Kultur vielleicht — wie eine Kinderkrankheit — nicht zu vermeiden war, muß iür die werdende Kultur Palästinas vermieden werden. Und darum heißt es, an der entscheidender. Stelle gleich richtig zu beginnen. „Wer Städte schaffen will, muß Bauern schaffen!" Ein lebensfähiger Bauernstand läßt sich aber nur mit genossenschaftlichem Grundsatz ansetzen. Hier sei nur die Tatsache gestreift, daß alle Naturvölker in die Geschichte traten mit Gemeinsamkeitsbesitz und gleichem Anrecht am Grund und Boden. Der heute herrschende römisch-rechtliche Eigentumsbegriff ist erst eine kulturelle „Errungenschaft". Es darf sich in Palästina nicht ereignen, daß die Nachkommen jenes Arbeiters, der aus dem rohen Land ein urbares Stück gemacht hat, nach zwanzig, dreißig Jahren etwa dieses Land wieder veräußern, dem arbeitenden Erwerber mit dem Verkaufspreis eine Verzinsung aufbürden und so selbst, ohne zu arbeiten, zu Nutznießern einer neuen Grundrente werden. Nur der Gemeinsamkeitsbesitz, die Unveräußerlichkeit des Bodens kann davor schützen; in moderner Form gewährleistet das die ländliche Genossenschaft. Der genossenschaftliche Bodenbesitz bietet zugleich die Möglichkeit der breiten Kreditbasis, die dem Einzelbesitzer mit seinem Stückchen Land vollständig fehlen würde. Der genossenschaftliche Bodenbesitz ermöglicht auch die Anschaffung und Benutzung aller jener modernen Maschinen, die die Großlandwirtschaft verwendet, die der einzelne Kleine sich aber stets versagen müßte. Der genossenschaftliche Bodenbesitz gewährt den Vorteil, das Land mit derselben Intensivität zu beackern, dieselbe Qualitätsarbeit zu leisten und damit die gleiche Rentabilität zu erreichen, wie es nur der Kleinbesitzer erzielen kann im Gegensatz zu der Massenwirtschaft des Großbetriebes. Der genossenschaftliche Bodenbesitz stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und bindet die Menschen mit gemeinschaftlicher Liebe an die gemeinschaftliche Scholle, ist also auch von großer erzieherischer Wirkung. Der genossenschaftliche Bodenbesitz auf dem Lande endlich wird auch eine heilsame und aufklärende Rückwirkung auf die Bodenpolitik in den Städten haben und dort beizeiten jene unkultivierten Erscheinungen verhindern, die sich in unseren Kulturländern als teure Mieten, enge Behausungen und als Luft- und Lichtmangel äußern und leider immer noch als selbstverständlich hingenommen werden. Diese letzte, für die Entwickelung der palästinensischen Städte wichtige Frage im Rahmen dieser AbhandJung zu verfolgen, würde zu weit führen. •) Wen es interessiert, dem bieten die Schriften des „Bundes deutscher Bodenreformer« (Berlin NW. 23, Lessingstr. 11), genügend Material.

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