Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 6 (1905)
- Issue
- 5/6 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 5/6 93 sehen Turntag ist in der Regel eine gemeinschaftliche öffentliche turnerische Veranstaltung verbunden. § 7. Außerordentliche Turntage muß der Ausschuß gemäß Beschluß der Obmannschaft einberufen. § 8. Den Wirkungskreis des Turntages bilden: 1. Prüfung der Mandate der Teilnehmer am Turntage, 2. Rechenschaftsbericht und Entlastung des Ausschusses, 3. Rechenschaftsbericht der Obmannschaft, 4. Beratung und Beschlußfassung über sämtliche Angelegenheiten der Jüdischen Turnerschaft, soweit sie nicht in die Kompetenz der Obmannschaft resp. des Ausschusses fallen, 5. Entscheidung über Berufungen gegen Beschlüsse oder Entscheidungen der Obmannschaft in zweiter und des Ausschusses in dritter Instanz, 6 Aenderung der Satzungen und Auflösung der Jüdischen Turnerschaft, 7. Wahl des Ausschusses und der Revisoren, 8- Bestimmung des Ortes des nächsten ordentlichen Turntages. § 9. Der Turntag wählt seinen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter und zwei Schriftführer aus seiner Mitte für die Dauer des Turntages. Der »urntag beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Zur Aenderung der Verbandssatzungen ist Zvveidrittel-, zur Auflösung der Jüdischen Turnerschaft Dreiviertel-Majorität erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § io. Die Obmannschaft besteht aus: 1. Den Obmännern (Vorsitzenden) sämtlicher Verbandsvereine resp. deren Stellvertretern, 2. den Mitgliedern des Ausschusses. Eine Uebertragung des Mandates ist nicht zulässig. Die Obmannschaft tritt alljährlich wenigstens einmal an einem von ihr zu bestimmenden Orte zusammen und wird vom Ausschuß einberufen. A"f Verlangen von mindestens der Hälfte der Mitglieder ist die Obmannschaft durch den Ausschuß binnen sechs Wochen einzuberufen. Die Obmannschaft wählt ihren jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der Mitte ihrer Mitglieder für die Dauer bis zum nächsten ordentlichen Turntage. Die Geschäftsführung der Obmannschaft besorgt der Ausschuß. Den Tagungen der Obmannschaft Können auch andere Mitglieder von Verbandsvereinen, jedoch nur mit beratender Stimme, zugezogen werden.