Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 6 (1905)
- Issue
- 5/6 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Jso. 5/G 91 Die Versammlung tritt in die Beratung der neu zu errichtenden Verbandssatzungen ein. Es liegen zwei verschiedene Statutenentwürfe, ein vom „Ausschuß" der Turnerschaft und ein im Anschluß an diesen von Dr. Werner verfaßter, vor. Dr. Werner legt zunächst die Qrundzüge beider Entwürfe dar und wendet sich sodann zur Erörterung ihrer Verschiedenheiten. Neu in beiden Entwürfen ist die Schaffung der „Obmannschaft". Diese umfaßt den Ausschuß und die Vorsitzenden der Einzelvereine. Hierdurch wird eine ständige und enge Fühlung zwischen dem Verband und den Einzelvereinen ermöglicht und gewährleistet. Im einzelnen legt jedoch der Wernersche Entwurf der Obmannschaft eine größere Bedeutung bei. Eine besonder« lebhafte, zum Teil erregte Debatte ruft die Frage hervor, ob man den großen Vereinen in der Zahl der von ihnen zu entsendenden Turntagsdelegierten eine Beschränkung auferlegen solle, damit nicht eine Majorisierung der kleineren Vereine möglich werde und analog die Frage, ob den ganz kleinen Vereinen das Recht auf einen Delegierten verbleiben solle. In beiden Fällen beschließt die Versammlung mit großer Majorität, zur Wahrung der Minoritätsrechte, die Höchstzahl der von einem Verein zu vergebenden Mandate auf fünf festzusetzen, und andererseits selbst den kleinsten Vereinen das Recht auf einen Delegierten zu erhalten. Obwohl die Beschlußfassung über die den Verbandsfonds betreffenden statutarischen Vorschriften auf den 2. Verhandlungstag bis nach dem Schluß der sich an das Verbandsfonds-Referat anschließenden Diskussion vertagt wird, sei jedoch schon hier zur besseren Uebersicht das Statut als ganzes, wie es vom Turntag endgültig beschlossen ist, im nachfolgenden wiedergegeben: Satzung: der Jüdischen Turnerschaft. § 1. Die Jüdische Turnerschaft umfaßt alle jüdischen Turnvereine, "'e nach Annahme der nachfolgenden Satzungen in den Verband aufgenommen worden sind. § 2. Die Jüdische Turnerschaft bezweckt die Pflege des Turnens als Mittel zur Hebung des jüdischen Stammes im Sinne der national- Judischen Idee. Unter National-Judentum verstehen wir das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit aller Juden auf Orund gemeinsamer Abstammung und Geschichte, sowie den Willen, die jüdische Stammesgemeinschaft auf dieser Grundlage zu erhalten. Der Verband verfolgt keine politischen Zwecke. § 3. Organe der Jüdischen Turnerschaft sind: 1. der lüdische Turntag,