Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 6 (1905)
- Issue
- 1 (1.1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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6 ' No. i Die Ueberleitung dieser neuen, wenn möglich sofort mit ihrer Annahme in Kraft tretenden Satzungsvorschriften macht die Aufstellung einiger weniger Uebergangsvorschrifteri erforderlich. Deren wichtigste dürfte diejenige sein, die — vorausgesetzt, daß der hier vorher vertretene Vorschlag einer begrenzten Delegiertenzahl Billigung findet'—■ bestimmt, daß die die statutarische Höchstzahl überschreitenden Delegierten eines Wahlvereins zwar als Delegierte vollzählig zum Turntag zuzulassen seien, aber zusammen mit den übrigen nur über die statutenmäßige Stimmenhöchstzahl verfügen und daß im Falle einer Zersplitterung derselben ein von diesen Delegierten zu wählender Obmann den Ausschlag gibt, endlich, daß ihre die Höchstzahl überschreitenden Mandate im Falle einer früher eintretenden Erledigung nur bis zum nächsten Turntage in Kraft bleiben, aber nur dann ergänzt werden sollen, wenn ohne diese Ergänzung die Gesamtzahl der verbleibenden Delegierten die ihrem Wahlverein zustehende Höchstzahl der Mandate nicht erreicht. Eine weitere Uebergangsvorschrift ist die, daß der derzeitige Turittag als Ersatz des im Oktober stattfindenden ordentlichen Turntäges zu gelten habe und von ihm ab schon das neue Geschäftsjahr beginnt. B. Finanzen. Der bisher maßgebliche § 11 des Verbandsstatuts besagt: ,»Zar Bestreitung der Kosten des Verbandes haben die jüdischen Turnvereine in den ersten vierzehn Tagen jedes Kalenderquartals für jedes ihrer zu Beginn dieses Zeitabschnittes im Verein stimmberechtigten Mitglieder 30 Pfennig vierteljährlich zu entrichten." Nach einem B*" Schlüsse des „Ausschusses" werden zwei Drittel dieser Beträge an die Geschäftsstelle der jüdischen Tumzeitung abgeführt, die hierfür allen Verbandsmitgliedern je ein Exemplar der Turnzeitung'Unentgeltlich zuzusenden hat. Der Beitrag von jährlich 1,20 Mark pro Mitglied ist unter Berück« sichtigung des meist zwischen 6—12 Mark schwankenden Mitgliedsbeitrages als eine verhältnismäßig recht hohe Belastung der Kaisen der Einzelvereine zu bezeichnen. Erwägt man, daß die Mdirzänj der dem Verbände angehörigen Vereine nur mit großer Müh** ihre*h eignen Haushalt zu bestreiten vermögen, so wird man sith nichjt weiter wundern, daß seitens einiger Vereine Oesuche beim Aus*- schusse einliefen, den Verbandsbeitrag zu stunden oder "zö erlassen. Und diesen Gesuchen mußte wohl oder Übel entsprochen werden. An eine Erhöhung des Veifcandsbeitrages wird daher nicht zu denken sein. Der Oedanke, den einzelnen Verein im Verhältnis zu seinen Einnahmen quotitativ zu besteuern, hat ja manches für sich und verdient jedenfalls eine genaue Ueberlegung, doch sprecHen zwei gewichtige Gründe dagegen, einmal, daß häufig dte Einnahmen aus Einkünften resultieren, die nur Scheineinnahmen sind. So I B. die Einnahmen aus Veranstaltungen vori Festen usw., die zum größten Teil von den Ausgaben usw. aufgezehrt werden. Jedenfalls würde es jedesmal einer genauen Prüfung der Bilanzen bedürfen, um zu wissen, welche faktischen Einkünfte der Verein;»»> laufenden Geschäftsjahr gehabt hat. Und es kommt noch ein zweites