Mannheim
Compact Memory

Jüdische Turnzeitung · 1905-01-01 · 1 (1.1905) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
6 (1905)
Issue
1 (1.1905)
Date
1905-01-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4921092-5965098-5965221--1199-4924066
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Xo. I 5 bandsstatut bestimmte, daß nur der Vorsitzende, der Schriftführer und Kassierer (also die Minorität des Vorstandes!) an diesem Verbandsvorort wohnen müsse und daß dieser Vorstandsteil nicht selbstständig b e s c h 1 u ß f ä h i g sei! „Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist!" Es war ein Glück, daß man noch einen vierten Berliner, den Turnwart des Verbandes, in den Ausschuß gewählt hat, denn sonst "wäre wohl nie eine Vorstandssitzung zustande gekommen. Aber auch die Hinzuziehung dieses vierten Mannes machte dem Ausschuß das Prokrustesbett, in das man ihn zwängte, nicht bequemer. Denn zur Abhaltung einer Ausschußsitzung bedurfte es jedesmal erst der Einladung aller auswärtigen Mitglieder, meist unter Bestimmung einer angemessenen Frist, in der man ohne Uebereilung von Wien oder Köln nach Berlin gelangen konnte; ferner einer sich nicht auf die nackte Tagesordnung beschränkenden Verständigung über den Inhalt der Sitzung; einer Prüfung der von auswärts etwa geltend gemachten Bedenken oder Vorschläge, einer Korrespondenz über diese, endlich einer nicht gerade zu kurz zu haltenden Benachrichtigung von dem Resultate der Sitzung. Und trotz allem Hin- und Herschreiben war ein gegenseitiges Verstehen, eine Verständigung außerordentlich erschwert, weil eben viele Dinge, selbst solche, die ganz einfach liegen, sich brieflich schlecht erledigen lassen. Man wird nunmehr verstehen, wie unfruchtbar und schwerfällig und dennoch so mühevoll diese Arbeit sein mußte! Eine Arbeit, von der noch dazu der Außenstehende und selbst die im „Ausschuß" nicht vertretenen Verbandsvereine selten etwas merkten und die zu der vielverbreiteten Anschauung führten, der Ausschuß arbeite nicht. Welcher Aenderungen aber wird es bedürfen, um dem Ausschuß eine auch von außen wahrnehmbare Lebensfähigkeit zu gewähren? Man unterscheide fortan zwischen dem Ausschuß im ganzen und dem residenzpflichtigen „engeren" Ausschuß, stelle fest, daß der Oesamtausschuß sich in längeren Perioden, mindestens einmal jährlich versammelt, dort Berichte entgegennimmt, einen Arbeitsplan und den Etat für das kommende Jahr aufstellt, Erledigungen ergänzt, überhaupt alle wichtigen Maßregeln trifft, an die der „engere" Ausschuß gebunden ist. Dieser „engere" Ausschuß arbeitet im übrigen aber selbständig und versammelt sich, so oft es ihm nötig erscheint Er Hat alle in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse in der Turn* zeitung zu veröffentlichen, alle in geheimer Sitzung gefaßten Beschlüsse den Ausschußmitgliedern und Delegierten „vertraulich" mitzuteilen. Zur Regelung seiner inneren Arbeit wird es ejner vom Turntage festzustellenden Geschäftsanweisung bedürfen, ebenso wie eine solche Oeschäftsanweisung für den Oesamtausschuß erforderlich ist. Ob der „Vorot" bleiben oder fallen soll, d. h. ob man zum Ausdruck bringen will, daß der „engere" Ausschuß mit jedem ordentlichen Turntagc wechseln soll, das mag hier, unerörtert bleiben, weil jfür diese Entscheidung Personalfragen in Betracht kommen. Es wird mithin keiner großen, verklausulierten Satzungsänderungen bedürfen, um dem „Ausschuß" seine bisherige Starrheit und Schwerfälligkeit zu nehmen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.