Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 6 (1905)
- Issue
- 1 (1.1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Zeichnet. Und über die Tendenzfrage wird, sofern sie auf dem nächsten Turntage aufgerollt werden würde, sicherlich eine schnelle Einmütigkeit dahin erzielt werden, keine Aenderungen vorzunehmen. Vielmehr ist der geringe Fortschritt unserer Sache durch zwei Fragen, die für jede Bewegung Lebensfragen sind, verschuldet worden, durch eine überaus mangelhafte Organisation und durch ungeregelte Finanzverhältnisse. Sie haben dem Ausschuß bisher einfach die Hände gebunden und die Geltendmachung seines Arbeitsvermögens ungemein erschwert. Nur eine baldige und gründliche Verbesserung unserer Organisation und unserer Finanzen kann verhindern, daß der Verband auf den toten Punkt gelangt. Aber die Lösung dieser beiden Grundfragen kann nur von einem Turntage vorgenommen werden, und dieser findet statutenmäßig erst im kommenden Oktober statt. So lange kann aber unmöglich die Existenzfrage des Verbandes ungelöst und unerörtert bleiben. A. Organisation. Herr Julius Berger schlägt eine baldige Einberufung des Turntages, etwa zum April, vor. Aber das könnte statutengemäß nur ein außerordentlicher Turntag sein. Und die Einberufung eines außerordentlichen Turntages ist wegen unseres mangelhaften Organisationsstatuts ein zweischneidiges Schwert. Nach unserem Statut sind die Turntagsdelegierten für zwei Jahre, d. h. bis zum nächsten ordentlichen Turntag gewählt. Sie sind unabsetzbar. Daß ihr Amt von ihrer Mitgliedschaft in ihrem Verein oder auch von der fortdauernden Zugehörigkeit ihres Vereins zur „Jüdischen Turnerschaft" abhängig ist, ist nirgends gesagt. Das Gegenteil kann nicht ohne weiteres aus allgemeinen Grundsätzen gefolgert werden, da'es zweifelhaft ist, ob die Delegierten nur als Vertreter der Interessen ihres Vereins gewählt oder an dessen Instruktionen nicht gebunden, also Delegierte der „Turnerschaft" sind. Daß die erstere Deduktion, zu der wir selber vorläufig noch nicht Stellung nehmen möchten, jedenfalls nicht von vornherein allseitige Ablehnung erfahren wird, ergibt eine im Briefkasten der September-Nummer 1904 enthaltene Aeußerung des Verbandsschriftführers. Jedenfalls ist die Möglichkeit einer zeitraubenden und unerquicklichen Debatte über diesen Punkt nicht ausgeschlossen, und zum Beweise dafür, daß es sich hier nicht bloß um eine theoretische Möglichkeit handelt, mag erwähnt werden, daß sich zwei Delegierte eines zurzeit nicht mehr bestehenden Vereins (Mannheim), sowie zwei Delegierte eines aus dem Verbände ausgeschlossenen Vereins (Sofia) für berechtigt halten können, an der Einberufung des außerordentlichen Turntages teilzunehmen, auf ihm mitzustimmen, kurz über Dinge zu entscheiden, die sie gar nichts angehen. Ein andrer praktischer Fall ist der, daß ein Baseler Turntagsdelegierter zurzeit nicht mehr Mitglied seines früheren Wahlvereins, sondern eines anderen, der „Jüdischen Turnerschaft" angehörigen Vereins ist. Seine Delegiertenqualität wird dieser vielleicht trotz jenes Wechsels für sich beanspruchen wollen. Aber nicht nur das! Auf der anderen Seite würde die Einberufung eines außerordentlichen Turntages eine unbillige Schmälerung der berechtigten Interessen der Verbandsvereine nach sich ziehen, weil zu .'hm nur die zum.Baseler