Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 5 (1904)
- Issue
- 6 (6.1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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No. 5 97 Die von dem Interpellanten kritisierten Satzungsbestimmungen lauten: § 1. Der Verein führt den Namen „Jüdische Turnerschaft Hannover." § 2. Mitglied kann jeder unbescholtene Jude werden. Zur Begründung seiner Interpellation hob der Vortragende insbesondere hervor, dass in unserer Stadt die jüdischen Turner ausreichend Gelegenheit hatten, in den zahlreichen hier bestehenden Turnvereinen die Mitgliedschaft zu erwerben, und dass für die hiesigen jüdischen Turner daher durchaus kein Bedürfnis bestehe, sich von den übrigen Turnern abzusondern und einen rein konfessionellen jüdischen Turnverein zu gründen. Es wurde von dem Interpellanten besonders geltend gemacht, dass, als vor etwa 10 Jahren seitens der Antisemiten ein Vorstoss unternommen wurde, ihre Tendenzen in jenen obenerwähnten hannoverschen Turnklub — der zu den angesehensten Deutschlands gehört und in welchem seit vielen Jahren die Juden eine angesehene und geachtete Stellung einnehmen — hineinzutragen, um die Juden aus jenem Klub auszuschliessen, dieser Vorstoss nur dadurch mit einer kläglichen Niederlage der Antisemiten endete, weil eine Anzahl hochangesehener Manner christlichen Glaubens in anerkennenswerter Weise sehr energisch für die Interessen der jüdischen Turner eingetreten waren, und weil angesehene jüdische Bürger derzeit sich mit Erfolg bemüht hatten, die drohende Gefahr abzuwenden. Der Interpellant erinnerte daran, dass jene antisemitischen Rädelsführer teils zufolge ihres Treibens aus dem Turnklub excludiert wurden, teils freiwillig austraten und einen neuen Verein mit antisemitischen Tendenzen gründeten, der aber — und zwar gerade durch das einnussreiche Bemühen hiesiger liberaler Turnvereine, die sich mit anderen, ihnen befreundeten Turnvereinigungen zusammenschlössen — nicht in die deutsche Turnerschaft aufgenommen wurde. Der Interpellant fügte hinzu, dass unter diesen Umständen es Im höchsten Grade bedauerlich sei und für die Stellung der Juden im geselligen Leben unserer Stadt überhaupt nachteilig wirke, wenn man nunmehr den Forderungen der Antisemiten Vorschub leisten und sich zu einem Turnverein zusammenschllessen würde, der nur Juden die Aufnahme gewähre. Der Interpellant betonte schliesslich u. A. auch noch, dass dem neugegründeten Vereine jede Berechtigung fehle, sich den Namen »Jüdische Turnerschaft Hannover" beizulegen, da in ihm nur ein Bruchteil der jüdischen Turnerschaft Hannovers vertreten sei und jene Bezeichnung daher irreführend wirken könne. Ganz ausdrücklich hat der Interpellant hervorgehoben, dass es sehr lobenswert sei, wenn die jüdische Jugend turnerischen Bestrebungen huldigen wolle, nur der Name und der betr. Paragraph sei zu tadeln. Von anderer Seite wurde hervorgehoben, dass nur ganz vereinzelt sich hierorts gesellige Vereinigungen (anderer, nicht turnerischer Art) finden, welche den Juden um ihres Glaubens willen den Eintritt in ihre Mitte versagen, indem sie, — wenn auch nicht offiziell — den sogenannten Intoleranz-Paragraphen in ihren Satzungen haben. Hieran anschliessend wurde bemerkt, dass es im höchsten Grade