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Jüdische Turn- und Sportzeitung · 1920-01-01 · 12 (1920) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turn- und Sportzeitung
Volume
21 (1920)
Issue
12 (1920)
Date
1920-01-01
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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11 heiten beauftragte Vereinsmitglieder (Vorturner, Turnwarte) in dieser Eigenschaft erhoben werden. Schaden an spräche. Wird ein Haftpflichtanspruch erhoben, so ist binnen einer Woche der Gesellschaft, also binnen 2 Tagen der Kreisleitung, Anzeige zu erstatten. Regulierung des Schadens. Es ist nicht gestattet, irgendwelche Haftpflichtansprüche, die erhoben werden, ohne vorherige Genehmigung der „Securitas" anzuerkennen oder zu 'befriedigen. Entsteht ein Prozieß, so ist dieser von der „Secuntas" zu ifuhren. Durch Abschluß dieser Versicherung gewährt uns die „Secuntas Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht bis Mk. 50000 für jede einzelne beschädigte Person, bis Mk. 10000 für Sachbeschädigung. Unfall-Versicherung für Mitglieder Ober 20 Jahren. Zwischen der Kreisleitung und der schweizerischen Unfallversicherungs- Aktiengesellschaft in Winterthur ist ein Rahmen-Vertrag geschlossen, der es den Vereinen möglich macht, für ihre Mitglieder eine Unfallversicherung unter folgenden Bedingungen abzuschließen: 1000 Mk. im Todesfall (Jahresprämie 20 ,Pfg.), 1500 Mk. im Todesfall (lahresprämie 30 Pfg.), 3000 Mk. im Todesfall (67) Pfg.), 5000 Mk. im Todesfall (1,- Mk.), 3000 Mk. im Invalidrtatsfau (Jahresprämie 1,20 Mk.), 5000 Mk. im Invaliditätsfalle. (2,- Mk.), lOpOOMk. •m Invaliditätsfalle (4,— Mk.), 2,— Mk. Tagegeld (lahresprämie 2,80 Mk.), 3,- Mk. Tagegeld (5,60 Mk.), 5,- Mk. Tagegeld (7- Mk.) - plus 25o/». Auf die zu zahlende Prämie erhalten unsere Vereine 10°/o Rabatt. Beispiel: Der Verein umfaßt zurzeit 100 aktive Mitglieder. Die Versicherung für jedes Mitglied soll gelten in Höhe von: Mk. 1000,- im Todesfall Jahresprämie Mk. 0,20 Mk. 5000,- im Invaliditätsfall Jahresprämie Mk. 2,— Mk. 3.— Tagegeld lahresprämie Mk. 5,60 Mk. 7,80 + 251/0 Mk. 1,95 Mk. 9,75 — 10% Mk. 0,95 Mk. 8,80 oder Mk. 1000,- im Todesfall lahresprämie Mk. 0,20 Mk. 3000,- im Invaliditätsfall Jahresprämie Mk. 1,20 Mk. 2,— Tagegeld lahresprämie Mk. 2,80 Mk. 4,20 + 250/0 Mk. 1,05 Mk. 5,25 — 10 o/o Mk. 0,50 Mk. 4,75 .Die Versicherung umfaßt die Unfälle von denen die Turner bei den yom Turnverein oder von den dazu berechtigten Mitgliedern (Turnwarte und Vorturner) vorgeschriebenen Turnübungen, bei angeordneten Proben und Spielen, beim Kürturnen, bei Schauturnen, Turnveremsfeiern, Wetturnen und Turnfesten, bei Turnmärschen und Turnfahrten betroffen werden. Ebenso '«t das vom Turnverein angeordnete und regelmäßig betriebene Baden, Schwimmen und Schlittschuhlaufen in die Versicherung eingeschlossen. Für die Versicherung ohne Namensangabe gelten folgende Betfimmungen: l.Die zur Versicherung kommenden Personen sind so zu bezeichnen, - daß bei einem eintretenden Schadenfall ein Zweifel darüber, ob die verletzte Person auch tatsächlich zu den Versicherten gehört, nicht entstehen kann. 12

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