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Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport · 1914-05-01 · 3 (Mai/Juni 1914) · p. Seite 86

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Journal
Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport
Volume
15 (1914)
Issue
3 (Mai/Juni 1914)
Date
1914-05-01
Page
Seite 86 (sequence 16)
Language
German
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86 No. 3 geordnete Bedeutung, die ihm in den meisten Vereinen anhängt, verlieren! Seine organisatorische Kraft muß unseren Turnwarten zur Einsicht, seine Bestimmung zum Ansporn werden, diesem Betrieb die besten Kräfte des Vereins zu leihen und ihn mustergültig auszustatten. Mit der Gründung neuer Vereine muß eine wohlorganisierte Zög 1 ingsab t ei iung ins Leben treten, kein Schauturnen darf unseren jüdischen Eltern den herzerquickenden Anblick wohlgeschulter jüdischer Jugendkraft vorenthalten. Denn diese Jugend ist die Wehr unseres Volkes, ihre Schulung seine Zukunft. Was nützt es, wenn die Alten mit dem Säbel rasseln und ihn die Jungen nicht zu führen wissen? — Unserem Jugendturnen wurde bis nun nicht jene notwendige Entwicklung gesichert, die wir schon von den systematischen Prinzipien der jüdischen Turnidee erwartet hätten. Diese Konstatierung mag aus einer weiteren Besprechung erhellen, in der wir unsere Auffassung über die Organisation und den Ausbau des Jugendturnens konkretisieren wollen. W. U. Gerftteordnung. Von Fritz A b r a h a m - Charlottenburg. Das Qeräteturnen in der Riege, welches noch immer den Hauptbestandteil eines jeden Turnabends in der Halle bilden sollte, erhält dadurch eine besondere Ordnung, daß der Turnwart den einzelnen Vorturnern ihr Gerät anweist und so die Willkür und den Geschmack des Einzelnen ausschaltet. Um seinerseits eine Gewähr dafür zu haben, daß der ganze reiche Vorrat an Geräten, die das deutsche Turnen bietet, in verständiger Abwechslung ausgenutzt wird, richtet sich der Turnwart nach einer schriftlich niedergelegten Geräteordnung, die nach einem Brauch, der sich seit langem bewährt hat, pro Riege und Turnabend zwei Geräte vorsieht. Die Bedeutung dieser Geräteordnung, die für das Turnen der Abteilung in der Riege gleichsam das Gerippe abgibt, darf nicht unterschätzt werden. Die geistige Anregung, die eine vernünftige Abwechslung zu bieten vermag und die durchgreifende turnerische Ausbildung der Einzelnen wird von ihr in hohem Maße abhängig- Es wird sich deshalb verlohnen, sich mit den Prinzipien, die für die Aufstellung solch einer Ordnung richtunggebend sein sollten, ein wenig genauer zu befassen und dann ein Musterbeispiel zu zeigen, das vielleicht manchen Turnwarten von Nutzen sein wird. Die einfache Maßnahme, jedes einzelne Gerät einmal aufzuführen und jede weitere Unterscheidung dem Vorturner zu überlassen, hat sich sehr bald als untunlich erwiesen, denn es wäre natürlich ein Unding, die Riege nur alle fünf Wochen (bei zwei Turnabenden in der Woche) an das Reck zu führen und einem einseitigen Gerät, wie etwa dem Klettertau denselben Raum lo der Gesamtausbildung zu gewähren. Man findet deshalb In den meisten Geräteordnungen Reck (sprunghoch) und Reck (brusthoch) gesondert aufgeführt, während Klettertaue und Kletterstangen unter der Bezeichnung „Klettergerät“ zusammengefaßt sind und demnach abwechselnd geübt werden sollen. Reck und Klettertau kämen demnach im Verhältnis von 4 : l.zu ihrem Recht. Ebenso hat man zwischen der Verwendung des breitgestellten Pferdes zu Sprüngen und Schwüngen sowie den Längssprüngen unterschieden. Während man sich hierbei jedoch an verhältnismäßig äußerliche Merkmale gehalten hat, habe ich versucht, systematischer vorzugehen und unter Zugrundelegung der Zahl I für die am wenigsten vielseitigen Geräte zu-

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