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Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport · 1914-03-01 · 2 (März/April 1914) · p. Seite 41

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Journal
Jüdische Monatshefte für Turnen und Sport
Volume
15 (1914)
Issue
2 (März/April 1914)
Date
1914-03-01
Page
Seite 41 (sequence 5)
Language
German
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No. 2 41 jm Kreis Westösterreich einzelne Vereine 8 K., und andere Vereine wieder iast 30 K. jährlich als Mitgliedsbeitrag: erheben. Solche Verschiedenheiten heischen gebieterisch Maßnahmen, die geeignet sind, diesen Ungleichheiten *n der Beitragsleistung zum Verband Rechnung zu tragen. Kleine Beiträge und viele Mitgieder sollen das Ziel jedes Turnvereines sein und auch der Kreis und der Verband wird dabei gut fahren. Die Jüdische Turnerschaft wird auf den Kopf des Einzelnen berechnet weniger bekommen; die Masse wird dieses Minus in ein Plus verwandeln. Ich sehe beim Kopfsystem nur Nachteile, beim Einnahmen-System nur Vorteile und könnte leicht noch ausführlicher und deutlicher die Vorteile des einen und die Nachteile des anderen Systems erörtern. Wünschenswert wäre es, wenn sich in unseren Monatsheften Stimmen zu diesem Vorschlag vernehmen ließen, denn die Frage der finanziellen Fundierung der Jüdischen Turnerschaft soll bald1, sehr bald gelöst werden. Zum Schlüsse noch jene Leitsätze, die der Westösterreichische Kreiste* einstimmig guthieß. 1. Die Bemessung der von den einzelnen Vereinen an die Jüdische Turnerschaft zu entrichtenden Verbandsbeiträge soll nach dem Einnahmenschlüssel erfolgen. 2. Zu versteuern sind sämtliche Eingänge jener Vereine, die weder einen Turnleiter (Turnwart, Platzleiter) zu besolden, noch Turnsaalmiete zu entrichten haben. . 3. Vereine, die einen Turnleiter zu besolden oder Platzmiete zu bezahlen haben, sind berechtigt, 15 pCt. ihrer Einnahmen als steuerfrei zu reklamieren. 4. Vereine, die sowohl den Turnleiter als auch Saalmiete zu bezahlen haben, sind berechtigt, 30 pCt. ihrer Einnahmen als steuerfrei zu behandeln. 5. Die Veranstaltung eines Vereinsschauturnens berechtigt, 5 pCt. der Einnahmen des betreffenden Jahres als steuerfrei in Abzug zu bringen (Prämie für Propaganda). 6. Sammlung für Turnhallenfonds sind mit 5 pCt. zu besteuern, während den sonstigen Einnahmen 10 pCt. der steuerpflichtigen Summe an den erband zu entrichten sind. Das sind die Grundsätze, die die westösterreichischen Vereine berücksichtigt sehen wollen. Natürlich sind es nur Vorschläge, die abänderungsfähfg sind, Vorschläge, die aber doch deutlich zeigen, wie eine Reform aussehen soll. Der Verein, der mit unumgänglich notwendigen großen "“sgabeposten zu rechnen hat, soll auch verhältnismäßig weniger stark erangezogen werden, als jene glücklichen Vereine, für die die beiden größten Ausgabeposten, Lehrer und Turnplatz, nicht bestehen. Man schafft so geregelte Bestimmungen, die auf die Höhe der Einnahmen und auf die ~wecke der Ausgaben Bedacht nehmen und also als gerecht anerannt werden müssen. Die Turnbrüder Kassiere mögen nur ihre Blei- * fte spitzen und nachrechnen; wir wissen, wie das Resultat ausfallen wird. er Verband wird mehr erhalten, als er heute bekommt und nich weniger, ist* Cr *leute bekommen soll. Der Vorschlag des Kreises Westösterreich ** ein Kompromiß zwischen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Vereine nti den Ansprüchen des Verbandes.

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