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Jüdische Turnzeitung · 1912-05-01 · 5 (5.1912) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
13 (1912)
Issue
5 (5.1912)
Date
1912-05-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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No. 5 83 III. Antrag des Jüdischen Turnvereins Brünn auf Einführung einer gemeinsamen Turnerkluft (Ausgangs-Dreß). IV. Antrag des Jüdischen Turnvereins Breslau: Der Turntag wolle beschließen: „Der Verbandsbeitrag, den die Verbandsvereine jährlich für jedes ihrer Mitglieder an die Turnerschaft zu entrichten haben, beträgt nicht mehr als 1,50 M." V. Anträge des Jüdischen Turnvereins Krakau: a) Sämtliche der Jüdischen Turnerschaft angehörenden Vereine führen einen (eventuell von einer besonderen Kommission zu bestimmenden) Namen und tragen dieselben Abzeichen. b) Die Kreisvorstände sind verpflichtet, von Zeit zu Zeit in die einzelnen Kreisvereine Wanderlehrer zu schicken. c) Sämtliche Vereine der J. T. werden verpflichtet, den Scouting einzuführen und das Verständnis für diesen Sport unter der jüdischen Jugend zu verbreiten. Um dies zu ermöglichen, gibt der Ausschuß der Jüd. Turnerschaft einen leicht faßlich geschriebenen hebräischdeutschen Leitfaden über den Scouting heraus. * * * Entwurf einer Satzung der Jüdischen Turnerschaft. von Dr. Ernst T u c h - Hamburg. Von § 1 bleibt nur Abs. 1 des Entwurfs des Ausschusses*). § 2. Die Jüdische Turnerschaft bezweckt die Pflege von Leibesübungen als Mittel zur Hebung des jüdischen Stammes im Sinne der nationaljüdischen Idee. Zu diesem Zwecke fördert sie einen geordneten Turn- und Spqrtbetrieb, insbesondere durch Einführung eines einheitlichen Kommandos, sie veranstaltet gemeinsame turnerische oder sportliche Uebungen, stellt regelmäßige statistische Erhebungen und Zusammenstellungen Uber den Stand der Organisation an, und sucht, auf die Judenheit zwecks Herbeiführung nationaljüdischer Erziehung der Juden unter besonderer Betonung der Bedeutung der körperlichen Erziehung, einzuwirken. Unter Nationaljudentum verstehen wir etc. (wie § 2 des A. E.). § 3. Als Organe der Jüdischen Turnerschaft fungieren: 1. Die Kreisturntage. 2. Die Krersvorstände. 3. Die Verbandsturntage. 4. Der Ausschuß. § 4. Die Jüdische Turnerschaft ist in vier Kreise eingeteilt. Sie umfaßt: 1. Den deutschen Kreis: Die im Deutschen Reich vorhandenen Vereine. 2. Den Österreich-ungarischen Kreis: Die Vereine innerhalb der Österreich-ungarischen Monarchie (mit Ausnahme von Qalizien und der Bukowina). 3. Den galizischen Kreis: Die Vereine in Qalizien und der Bukowina. *) Entwurf des Ausschusses im nachfolgenden abgekürzt mit A. E.

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