Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 13 (1912)
- Issue
- 5 (5.1912)
- Date
- 1912-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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82 No. 5 4. Herausgabe eines eigenen Organs. 5. Einrichtung und Verwaltung eines eigenen Archivs und einer Bücherei. 6. Verwaltung der Kasse und der ihr angegliederten Stiftungen. 7. Führung einer regelmäßigen Statistik über Organisation und Betrieb der Jüdischen Turnerschaft. 8. Einwirkung auf die Judenheit im Sinne der Jüdischen Turnerschaft." § 4 soll lauten: „Die Jüdische Turnerschaft wird in folgende Kreise eingeteilt: 1. den deutschen Kreis, 2. den Österreich-ungarischen Kreis (ausschließlich Qalizien), 3. den galizischen Kreis (einschl. der Bukowina), 4. den Orientkreis (Balkanländer, Kleinasien, Aegypten und Palästina). Die Bildung neuer Kreise etc." § 6 soll dahin geändert werden, daß Anträge zum Turntag spätestens 3 Wochen vor demselben bei dem Ausschuß einzubringen sind, welcher spätestens 14 Tage vor dem Turntage etc. etc. § 8 soll lauten: „Den Wirkungskreis des Verbandstages bilden: 1. Rechenschaftsbericht und Entlastung des Ausschusses. 2. Beratung und Beschlußfassung über sämtliche Angelegenheiten der Jüdischen Turnerschaft, soweit sie nicht in die Kompetenz der Kreisorgane resp. des Ausschusses fallen. 3. Entscheidungen Uber Berufungen gegen Beschlüsse des Ausschusses und der Kreisturntage. 4. Festsetzung der Verbandssteuer. 5. Wahl von 5 Ausschußmitgliedern und zweier Kassenrevisoren. 6. Bestimmung des Ortes des nächsten ordentlichen Turntags. 7. Aenderung der Satzungen und Auflösung der Turnerschaft." d) ein Antrag des Jüdischen Turnveieins Krakau, dahingehend, daß im 8 2 Satz 2 die Worte „jedoch mit Ausnahme von Qalizien und Bukowina" wie auch der ganze Satz 3 zu streichen sind, d. h., daß der Österreich-ungarische Kreis Oalizien und Bukowina mitumfaßt. II. Anträge des Jüdischen Turnvereins Bar Kochba-Hamburg: a) Die Turntage sollen in Zukunft nach Möglichkeit zu den Osterfeiertagen einberufen werden. Im Falle einer Kollision mit den jüdischen Feiertagen soll nach Möglichkeit der Turntag zu den vorhergehenden Weihnachten stattfinden, damit die Pfingsttage von den einzelnen Vereinen zu Ausflügen benutzt werden können. h) Der Turntag möge die Anstellung eines Wanderturnlehrers beschließen. (Antrag Leopold Abraham.)