Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 13 (1912)
- Issue
- 4 (4.1912)
- Date
- 1912-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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56 No. 4 7. Wahl des Ausschusses und zweier Kassenrevisoren:. 8. Bestimmung des Ortes des nächsten ordentlichen Turntages. §9. Der Verbandsturntag wählt seinen Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und zwei Schriftführer aus seiner Mitte für die Dauer des Turntages. Der Turntag beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Zur Aenderung der Verbandssatzungen ist Zweidrittel-, zur Auflösungxder Jüdischen Turnerschaft Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, doch ist vorher nochmals abzustimmen. § 10. Der Ausschuß ist das ausführende Organ des Verbandsturntages. Er besteht aus einem Vorsitzenden, einem Geschäftsführer, einem Schatzmeister, einem Turnwart, einem Beisitzer, sowie je einem von den Kreisvorständen abgeordneten Kreisvertreter. Etwaige Ersatzwahlen nimmt der Ausschuß im Wege selbstständiger Kooptation vor. Die Ersatzwahl des Kreisvertreters nimmt der betreffende Kreisvorstand auf Ersuchen des Ausschusses vor. Seine Geschäfte erledigt der Ausschuß auf Grund einer besonde ren Geschäftsanweisung. § 11. Der Ausschuß versammelt sich regelmäßig monatlich einmal zur engeren Sitzung; zu diesen Sitzungen werden die Kreisvertreter nicht zugezogen. Die in diesen Sitzungen gefaßten Beschlüsse werden den Kreisvertretern unverzüglich mitgeteilt. Alljährlich einmal findet die große Ausschußsitzung statt, zu der die Kreisvertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung zwei Wochen vorher einzuladen sind. In der großen Ausschußsitzung ist vom Geschäftsführer ein Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht vorzulegen. § 12. Den Wirkungskreis des Ausschusses bildet: 1. Die Vertretung der Jüdischen Turnerschaft nach außen; 2. die Vorbereitung und Einberufung des Verbandsturntages; 3. die Verwaltung der Kasse der Jüdischen Turnerschaft; 4. die Führung der Verbandsstatistik; 5. die Verwaltung der Bücherei und des Archivs; 6. die Herausgabe der Jüdischen Turnzeitung; 7. die Wahl von Unterausschüssen; 8. die Herstellung und Erhaltung der Verbindung zwischen dem Verband und Kreisen, insbesondere durch ständigen Briefwechsel mit den Kreisvorständen. Die Jüdische Turnzeitung ist das amtliche Organ der Jüdischen Turnerschaft. In ihr werden alle nicht vertraulichen Beschlüsse der Organe des Verbandes veröffentlicht.