Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 4 (1903)
- Issue
- 12 (12.1903)
- Date
- 1903-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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212 No. 12 a) das Schulturnen oder die pädagogische Gymnastik, b) das Vereinsturnen oder die nationale Gymnastik, c) das Militärturnen oder die Wehrgymnastik, d) die Orthopaedieoder die Heilgymnastik. Es mag auf den ersten Blick etwas nach Pedanterie ausseben, wenn wir das Turnen in Kategorieen teilen. Haben doch die alten Griechen, die uns auf dem Gebiete der Leibeskunst ein klassisches Vorbild bleiben, von derartigen theoretischen Erwägungen nichts gewusst und nichts wissen wollen. Bei uns bedingen die Verhältnisse, unter denen wir Leibesübungen treiben, eine solche Einteilung, da die Erfahrung lehrt, dass eine Vermischung dieser Arten immer von grossem Schaden für eine gedeihliche Entwickelung des Turnwesens begleitet ist, und nur eine scharfe Trennung, dem jedesmaligen Zwecke entsprechend, zu erspriesslichem Ziele führt. Dabei werden wir uns aber wohl bewusst sein, dass eine scharfe Grenze theoretisch wohl gezogen werden kann und muss, dass sich im praktischen Betriebe jedoch bei so verwandten Gebieten Berührungspunkte und Übergänge finden, so dass die Grenzen nicht immer innegehalten werden können. Es wäre verkehrt, ein allzu scharfer Grenzwächter sein zu wollen, da auch hier Übertreibungen schaden. Betrachten wir die einzelnen Anwendungsgebiete des deutschen Turnens und versuchen wir, sie in ihrer Eigenart festzulegen und gegeneinander abzugrenzen. Das Schulturnen für Knaben wurde durch die bekannte Kabinettsordre Friedrich Wilhelms IV. vom 6. Juni 1842 „als Unterrichtsgegenstand anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen." Doch erst im Jahre 1861 gab das erste deutsche Turnfest in Koburg, das allenthalben Interesse für das Turnen erweckte, den Anstoss zur endlichen Einführung des Turnens in die Schulen. Seit 1871 wurden auch an den Volksschulen Turnballen und Turnplätze angelegt, während sie vorher vielfach von Turnvereinen gemietet waren. Für die Mädchenschulen ist es trotz aller Bemühungen noch nicht gelungen, das Turnen zu einem obligatorischen Unterrichtsgegenstande zu machen*), wenn auch anerkannt werden muss, dass es in vielen Mädchenschulen •ich einen dauernden, wenn auch unzureichenden Platz erobert hat. Andrerseits ist es dahin gekommen, dass der obligatorische Turnunterricht in den österreichischen Mädchenschulen vor 20 Jahren fakultativ geworden ist. *) Cfr. Jüdische Turnzeitung 190a No. 4, Seite 66.