Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 4 (1903)
- Issue
- 5 (5.1903)
- Date
- 1903-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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80 No. 5 § 9. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte besondere Unterausschüsse zur Vorbereitung und Erledigung der Geschäfte. § 10. Die Vereins- und Verbandsberichte, sowie alle übrigen Ankündigungen sind in der „Jüdischen Turnzeitung" rechtzeitig bekannt zu geben. § 11. Zur Bestreitung der Kosten des Verbamdes haben die Jüdischen Turnvereine in den ersten vierzehn Tagen jedes Kalendervierteljahrs für jedes ihrer zu Beginn dieses Zeitabschnittes im Vereine befindlichen Mitglieder vierzig Pfennig*) vierteljährlich zu entrichten. Die Beiträge sind an den Geschäftsführer einzusenden. Die „Jüdische Turnzeitung" erhalten alle Verbandsmitglieder unentgeltlich. Vereine, die länger als ein Jahr mit den Beiträgen im Rückstände verbleiben, werden aus dem Jüdischen Turnverband ausgeschlossen. Doch kann beim Vorliegen triftiger Gründe diese Frist vom Ausschuss verlängert werden. § 12. Dieses Statut ist jedem Mitglied des „Jüdischen Turnverbandes" auszuhändigen. § 13. Änderungen dieses Statuts kann der Turntag, wenn sie auf der Tagesordnung stehen, mit drei Viertel Mehrheit beschliessen. Alkohol, Turnen und Stammeshygiene.** Von Dr. med. Alexander Hauer. (Schluss.) II. Wöhrend wir so den schädlichen Einfluss des Alkoholgenusses aui das einzelne Individuum hinsichtlich seiner körperlichen Leistungsfähigkeit zweifellos konstatieren konnten, so interessiert es uns jetzt, in derselben Welse die noch weit wtichtigere rassenhygienische Seite der Alkoholfrage kennen zu lernen. Diese Aufgabe kann deutlicher vielleicht so formuliert werden: haben sorgfältige Untersuchungen nachweisen können, dass der Alkoholismus des einzelnen Individuums eine Schädigung seiner Nachkommenschaft bewirkt, und in welchen Beziehungen? Um hier zu beweiskräftigen Resultaten zu kommen, geht der Forscher so vor, dass er den Stammbaum von Trinkern sowohl nach der Seite der Vorfahren wie der Nachkommen untersucht und mit Familien vergleicht, die unter sonst möglichst gleichartigen Bedingungen leben, um durch Ausschluss anderer schädigender Momente wie soziales Elend, Krankheiten — sowohl erworbene wie ererbte anderer Art — aus der Fülle der menschlichen Gebrechen objektiv die herauszuschälen, die dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Alkoholismus als ursächliches Moment zurückgeführt werden müssen. Die erste auffallende Tatsache tritt einem dabei gewissermassen rein äusserllch entgegen: ganz allgemein ist die Nach- *) Die endgiltige Festsetzung der Höhe des Beitrages wird erst im Verlaufe der weiteren Verhandlungen mit den J. T. Ver. erfolgen. (Anmerkg. der Redakt.)