Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 4 (1903)
- Issue
- 3 (3.1903)
- Date
- 1903-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 3 45 verbietet oft die Sitte die frohe Lebhaftigkeit; bei dem Tanze der die letztere wohl gestattet, wird der Nutzen durch unzweckmässige Kleidung, durch Staub, Hitze, schlechte Luft wieder aufgehoben. Das Turnen hingegen verlangt ein zielbewusstes, kräftiges Arbeiten! Eine Reihe sehr wichtiger, äusserer ^Factoren sei angeführt; denn eine althergebrachte, pädagogische Ansicht lautet: Wie das äussere Bild, so der Kern. Der Turnanzug sei bequem, keines der Kleidungsstücke darf durch Druck beengend und bewegungshindernd wirken. In der Schule verlangt weder das Knabennoch das Mädchehturnen einen besonderen Turnanzug. „Die Lehrerin soll aber die Schülerinnen auf die Verkehrtheiten des Anzuges aufmerksam machen", ja, „sind die Mütter nicht geneigt, ihren Töchtern gutwillig lose Blusen oder bequeme Taillen anzuziehen, so befreie die Lehrerin die Kinder nicht von den Uebungen, bei denen sie sich ihre Aermel, ihre Taillen einreissen müssen; sie wird dadurch sicher auf verständigere Machart hinwirken." Massgebend für die Kleidung der Teilnehmerinnen am Staatskursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen ist die ministerielle Bestimmung: Das Oberkleid ist aus leichtem Woll¬ oder Halbwollstoff herzustellen; empfehlenswerth ist die Kittelform mit weitem Gürtel von demselben Stoff wie das Kleid. Der untere Saum des-Kleiderrockes soll vom Fussboden 20 cm entfernt sein, enge Kragen und Stehkragen sind unzulässig. Da die hergebrachten verkehrten Vorstellungen über die weiblichen Schönheitsformen nicht mehr überall herrschen, die tägliche Kleidung ebenfalls nicht mehr diejenigen Nachteile für die Entwickelung des weiblichen Körpers aufweist wie es früher der Fall war, steht der Durchführung der oben genannten Forderungen wenig mehr entgegen. Der Turnanzug darf aber keinerlei Ausputz, wie Schleifen, Schärpen und ähnliches haben; diese beeinträchtigen die Schnelligkeit der Ausführung einer Uebung, die Turnerin bleibt an ihnen »hängen". Wenn solch' überflüssiger Putz sich löst, verhindert er die Bewegungsfreiheit, ja, er kann sogar an den Geräten Unglücksfälle verursachen; Ringe und Ketten sind ebensowenig am Platze. Ein so verziertes Turnkleid und, um gleich die nächste Forderung zu berühren, eine unzulässige Haarfrisur machen einen wenig turnerischen Eindruck. Der sogenannte „Tituskopf" wäre für die Turnstunde das Ideal einer Frauenfrisur; obwohl der Tituskopf den Frauen unschön und unweiblich erscheint, sollte die