Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 3 (1902)
- Issue
- 3 (3.1902)
- Date
- 1902-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 3. 42. gesetzes. Nachdem ihr Reoht gebeugt worden, hoflen sie auf Schutz, und der Ausschuss, der nicht gewagt hat, den Herren Hirth, Podpeschnigg, Kiesslich und lieben Freunden ein Velo entgegen zu setzen, lässt, nachdem er § 2 des Grundgesetzes hat ungrade gehen lassen, einen anderen Paragraphen grade gehen. Schade um die schöne Zeit, die bei den Statutenberatungen der Deutschen Turntage darauf gegangen ist. Denn wenn es einmal heisst, die Statuten innehalten, so findet man, dass sie entweder nicht gehalten werden können, oder dass sie, nach Herrn Dr. Goetz, mehrere Auslegungen zulassen, die „berechtigt" sind. Schon in Heidelberg hatten die aus dem XV. Turnkreise ausgeschlossenen Vereine beantragt, einen neuen Kreis XV b, also einen Staat im Staate, bilden zu können. Trotz der warmen Empfehlung dieses Gedankens durch Herrn Wilhelm Pott aus Witten, die er als Berichterstatter des Ausschusses in einer langen, wohl ausgeklügelten Darlegung als „ausserordentliches" Ereignis einem aussergewöhnlichen Ereignisse gegenüber geltend zu machen versuchte, nahm die grosse Mehrheit von diesem ungeheuerlichen Plane Abstand. Jetzt sollen nun die Ausgeschlossenen, aber nicht Ausgestossenen, anderweitig „placirt" werden. Die an den XIV. Turnkreis grenzenden Vereine sollen in diesen Kreis treten! Wohin nun mit den anderen? Einige grenzen an Bayern, einige an Schlesien, für sie konnte ebenfalls auf diese Weise „gesorgt" werden. Aber wohin soll man Wien und gar Triest einreihen? Diese einfache Betrachtung zeigt, auf welchen Füssen dieser ganze, neue, gesetzwidrige Plan ruht. Die geographische und historische Einheit bildet die Grundlage der ganzen Kreiseinteilung. Wirft man sie über den Haufen, so braucht man überhaupt keine Kreise mehr, sondern kann die Deutsche Turnerschaft nach Längen- und Breitengraden einteilen. Der Ausschuss der „Deutschen Turnerschaft" ist nun einmal auf die schiefe Ebene der Gesetzesübertretung geraten. Wenn der sonst so thatkräftige Dr. Goetz seine „völkischen" Freunde in Oesterreich richtig eingeschätzt hätte, so hätte er sie dahin laufen lassen, wohin sie schon lange gehören, zum antisemitischen Turner-Bunde. Seine fortwährenden Artikel „Zur Abwehr" hätte er sich dann sparen können, ebenso wie das grossmütige Zugeständnis, dass die Juden in den ausgeschlossenen Turnvereinen „geduldet" werden und werden müssen. Ein „Geduldeter" ist kein freier Mann. Wer gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte hat, ist ein Sklave. Es ist ein Beweis dafür, wie demütig und verzagt