Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 3 (1902)
- Issue
- 3 (3.1902)
- Date
- 1902-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Jüdische Turnzeitung. März 1902. III. Jahrg. Vom Ausschusse der Deutschen Turnerschaft. Von Theobald Scholem. Die No. 2 der „Jüd. Turnzeitung" hat den -jn der „Deutschen Turnzeitung" veröffentlichten Beschluss des Ausschusses der Deutschen Turnerschaft wiedergegeben. Stolz sagt Dr. Goetz: Der Ausschuss wird sein in Heidelberg gegebenes Versprechen zu halten wissen! Warum auch nicht? Nachdem § 2 des Grundgesetzes in antisemitischem Sinne zum Besten des XV. Turnkreises eine neue, nach Ansicht des Herrn Dr. Goetz ebenfalls „berechtigte" Auslegung erfahren hat, warum soll man sich an andere Vorschriften, die Kreiseinteilung z. B. halten? In der Not, sagt man, frisst selbst der Teufel Fliegen, warum soll nicht der Ausschuss der Deutschen Turnerschaft ein solches Paragraphengericht verdauen können? Und der Ausschuss, vor Allem Herr Dr. Goetz, ist wirklich in Nöten. Die lieben Freunde und „alldeutschen" oder „völkischen" Turngenossen in Österreich, an der Spitze ihr würdiges Oberhaupt, der Professor der Kunst des Hetzens und Schimpfens nach bestem, antisemitischen Können, Herr Hirth in Zwittau, werden ungemütlich und geben Herrn Dr. Goetz einige kleine Kostproben ihres sonst nur gegen die Juden gerichteten Talentes. Auf der anderen Seite machen sich die aus dem XV. Turnkreise ausgeschlossenen Vereine bemerkbar und verlangen nach der lieben „Deutschen Turnerschaft", die ihnen zwar in Heidelberg einen Fusstritt versetzt hat, aber sonst doch noch zu manchen Zwecken, Turnhallenbauten u. s. w., zu brauchen ist. Sie küssen in Demut die Hand, welche sie geschlagen hat und hoffen auf das gnädige Versprechen, das ihnen der Ausschuss gegeben, nicht wie Männer, die stolz sind auf den Gedanken der Freiheit, den sie gegen die Hirth und Genossen gewahrt wissen wollen, sondern wie Schwächlinge, die sich an das starke Gebäude der „Deutschen Turnerschaft" anklammern müssen, weil sie auf eigenen Füssen nicht stehen können. Der „Deutsch-freiheitliche Turnverband" in Österreich scheint nicht als solcher bestehen zu können, wenn seine Vereine Anschluss buchen müssen in den Turnkreisen Deutschlands, entgegen den klaren Bestimmungen des Grund- 3 NO. 3.