Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 2 (1901)
- Issue
- 10 (10.1901)
- Date
- 1901-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 10. 133. er hat den Bau einer eigenen Turnhalle in Erwägung gezogen und bittet um Zuwendung reichlicher Spenden, „auf dass er nicht 40 Jahre in der Wüste wandere." Nachdem dann noch Vertreter der „Emunah" und des „Haschachar" gesprochen hatten, und von Seiten des Cultusvorstandes in wenig glücklicher Weise opponiert worden war, gelangte folgende Resolution zur Annahme: „Der zionistische Verein „Haschachar", die jüdisch-akad. Ferialverbindung „Emunah" und der „Bielitz-Bialaer jüdische Turnverein" bedauern lebhaft, dass sie in ihren Bestrebungen, welche die Stärkung des jüdischen Selbstgefühles, die geistige und körperliche Hebung des Judentums bezwecken, durch die Vertretung der Jüdischen Cultusgemeinde von Bielitz bekämpft werden. Insbesondere verurteilen sie es auf das allerentschiedenste, dass die Cultüsgemeindevertretung dem „B.-B. jüd. Turnverein" plötzlich und ohne triftigen Grund die Turnhalle in der jüd. Volksschule entzogen hat, während es ihre moralische Pflicht gewesen wäre, die jüd. Turnerschaft nach Möglichkeit zu unterstützen, zumal die deutschen Turnervereine Österreichs nach dem Beschlüsse des letzten Kreisturntages keine Juden mehr aufnehmen. Die genannten Vereine protestieren energisch gegen diesen Akt der jüd. Gemeindevertretung, da derselbe deutlich zeigt, dass die Vertreter der jüd. Cultusgemeinde von Bielitz etwas gethan haben, was das jüdische Volkstum zu schädigen geeignet war." Die Ausführungen der „Ostschlesischen Deutschen Zeitung" erwecken den Eindruck, dass die jüdische Bevölkerung von Bielitz ganz auf Seiten des Turnvereins steht, und dass dem Cultusvorstande seine wohlverdiente Niederlage zuteil wurde. Im Gegensatz zu dieser traurigen Auffassung, die der dortige Cultusvorstand von seinen Pflichten zeigt, können wir das entgegenkommende Verständnis jüdischen Turnwesens seitens des Berliner jüdischen Genieindevorstandes mit Genugthuung konstatieren. 10*