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Jüdische Turnzeitung · 1900-10-01 · 6 (10.1900) · p. Seite 68

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Journal
Jüdische Turnzeitung
Volume
1 (1900)
Issue
6 (10.1900)
Date
1900-10-01
Page
Seite 68 (sequence 8)
Language
German
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Ho. «. 68. bei jeder Gelegenheit bedacht und unterstützt. Sowohl bei freudigen Anlässen, wie bei traurigen nehmen Alle innigen Anteil an dem Schicksal des Einzelnen. So bildet jedes Dorf eine grosse Gemeinschaft und dementsprechend spielt sich auch das ganze Leben in der Oeftvntlichkeit ab. Die Bergjuden heiraten meist früh; oft werden schon Kinder miteinander verlobt, ohne sich allerdings vor ihrer Hochzeit kennen zu lernen. Wirbt ein junger Mann um ein Mädchen, so wird es garnicht gefragt, sondern die Männer machen die Sache unter sich ab. Die Braut erhält keine Mitgift, sondern nur die Aussteuer, dagegen muss der Bräutigam einen Kaufpreis zahlen, der nicht unter 150 Rubel beträgt. Da es nicht leicht ist, eine für die dortigen Verhältnisse so bedeutende Summe zusammenzubekommen, so bleiben manche ledig; aber ein Junggeselle wird doch immer etwas geringschätzig angesehen. Die Ehen sind oft unglücklich, kein Wunder, da die Gatten sich vor der Hochzeit kaum kennen. Bei den Bergjuden herrscht Polygamie, wobei sie sich auf die Bibel und insbesondere auf König Salomo berufen. Doch wird sie von einigen Schriftstellern übertrieben; ,am ehesten hat wohl Anissimoff Recht, dass erst auf 10 Männer einer kommt, der mehr als eine Frau hat. Jedenfalls wird die Zahl von drei Frauen niemals überschritten. Nicht selten nimmt sich ein Mann, um sein Weib zu bestrafen, oder, wenn sie vor der Zeit alt und hässlich wird, eine andere; auch zwingt die Vorschrift der Leviratsehe, die Gattin des verstorbenen Bruders, auch wenn man schon verheiratet ist, zu ehelichen. Die Frauen eines Mannes vertragen sich bei ihrer Zanksucht meist schlecht und werden häufig vom Gatten in verschiedenen Dörfern untergebracht und abwechselnd besucht. Recht bezeichnend für den Charakter der Bergjuden ist die Blutrache, die wie bei allen kaukasischen Völkern herrscht und von der Regierung nicht ausgerottet werden kann. Ein Ermordeter kann, wie sie glauben, nicht eher zur Ruhe kommen, als bis sein vergossenes Blut gerächt ist. Desshalb fahnden die Verwandten des Toten drei Tage lang nach der Blutthat mit Erbitterung auf den Mörder wie auf seine Angehörigen, die nicht minder der Rache ausgesetzt sind. Ist nach dieser Frist der Mord nicht gesühnt, so bemühen sich die Ael testen des Dorfes, Frieden zu stiften; gelingt es ihnen, dann ziehen die Verwandten des Mörders in das Haus seines Opfers, bitten fussfällig um Verzeihung und überreichen das Lösegeld im Werte von 100 bis 600 Rubel. Von jetzt an heissen, die noch eben Todfeinde waren, „Blutsverwandte". Der Mörder selbst wird in's Gefängnis geworfen und darauf auf ein Jahr verbannt. Er führt dann das Leben eines „Abrecken", eines

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