Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1905
- Issue
- 6 (15.8.1905)
- Date
- 1905-08-15
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4920222-6349394-6349401--044-4921085- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Hüfsverein der Deutschen Juden. Grossloge für Deutschland VIII. U. 0. B. B. KORRESPONDENZBLATT des „Centraibureaus für jüdische Auswanderungsangelegenheiten". No. 7. Ausgegeben Berlin, 15. September. 1905. Choleragefahr und Auswanderung. Infolge der vereinzelten Cholerafälle, die sich in der letzten Zeit ereignet haben, muß unser Bureau in Berlin und müssen auch die einzelnen Komitees an der Grenze sich peinlichster Rücksichtnahme gegenüber den behördlichen Vorschriften befleißigen. Durch Vermittlung der Kontrollstationen aber ist es dem Zentralbureau sowohl wie den Grenzkomitees möglich, ihre Tätigkeit für die jüdischen Auswanderer nach wie vor fortzusetzen. Einfluß der auftretenden Cholera auf die Beförderungsverhältnisse. Das Auftreten der Cholera hat bisher die Behörden nicht veranlaßt, die deutschen Grenzen gegen Auswanderer aus seucheverdächtigen Gegenden vollständig zu sperren. Die verschiedenen Vorsichtsmaßregeln der in Betracht kommenden Behörden haben aber bereits einschneidende Veränderungen in der Beförderung von Auswanderern hervorgerufen. Vorerst haben die amerikanischen Einwanderungsbehörden die Bestimmung getroffen, daß alle Auswanderer aus Gegenden, in denen die Cholera herrscht oder die seucheverdächtig sind, sowie Auswanderer, die durch solche Gegenden gewandert sind, vor ihrer Einschiffung nach Amerika in Europa sich einer 6tägigen Quarantäne unterziehen müssen. In Betracht kommen also außer Russen, Polen, Österreichern, Rumänen, Bulgaren usw. auch Deutsche der östlichen Teile des Reiches. Um diese Quarantäne ohne eigenen Nachteil durchführen zu können, erheben die Schiffahrtsgesellschaften zu dem gewöhnlichen Schiffspreis einen Zuschlag von 10 Mark. Der Quarantäne nicht unterworfen sind alle Auswanderer, die nicht nach Amerika reisen, sondern nach anderen Ländern, wie England, Canada, Argentinien usw. Jedoch haben auch die nach außereuropäischen Häfen (also nicht England) fahrenden Auswanderer aller Nationalitäten, wenn sie von Hamburg abgehen, sich der 6tägigen Beobachtungsfrist auf einem Dampfer der Hamburg-Amerika- Linie oder in den Auswandererhallen zu unterwerfen. Für russische Auswanderer sind eine Reihe von besonderen Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Die Beförderung von russischen Auswanderern über Hamburg ist polizeilich verboten. Russische Zwischendeckpassagiere dürfen daher von keinem Agenten zur Beförderung ab Hamburg aufgenommen werden, weder nach Nord-Amerika, nach Canada, nach Süd-Amerika, noch nach England oder sonst wohin, auch dann nicht, wenn sie sich bereit erklären, Schiffskarten zweiter Kajüte zu nehmen. Kajütereisende an und für sich werden weiter nicht behindert. Da nun der Haupthafen für russische Auswanderer Hamburg ist, so findet ein starkes Abfluten der russischen Auswanderer nach anderen Häfen statt. Diese vermehrten Auswanderermassen können aber nicht befördert werden, weil es in den Häfen, die infolge der Hamburger Sperre aufgesucht werden, an Schiffsgelegenheit zur Beförderung solcher Massen fehlt. So ist Antwerpen stark überfüllt, und die belgische Dampferlinie (Red Star Line) ist für Wochen hinaus nicht imstande, Passagiere aufzunehmen. Der Norddeutsche Lloyd, Bremen, befördert aus gleichem Grunde vorerst nur solche russische Auswanderer, die mit Freischeinen (Prepaids) des Lloyd versehen sind. Die Compagnie Generale Transatiantique, Le Hävre, nimmt Passagiere aus seucheverdächtigen Gegenden wie Rußland und Polen nicht auf. Auch in dem indirekten Verkehr — d. h. in derjenigen Beförderung, bei welcher der Passagier von kontinentalen Häfen aus nach England fährt, um dort erst auf den großen Ozeandampfer umzusteigen —, auch in diesem Verkehr ist eine Stockung eingetreten; einmal können ja von Hamburg aus Auswanderer nicht befördert werden, dann aber weigern sich auch die englischen Linien, Passagiere aus infizierten Gegenden anzunehmen; das richtet sich natürlich in erster Linie gegen die russischen Auswanderer. Ohne Einschränkung nimmt bis jetzt nur die Holland- Amerika-Linie, Rotterdam, Beförderungen vor. So sind die Gelegenheiten, auf den Schiffen z. Zt. Beförderung zu erhalten, sehr gering." Es muß daher allen Auswanderungslustigen auf das dringendste geraten werden, den Antritt ihrer Reise zu verschieben, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, wochenlang in den Hafenplätzen zu liegen oder gar auf halbem Wege zurückgewiesen zu werden. Prepaids. Es gibt viele Auswanderer, namentlich unter den jüdischen, die von ihren Verwandten jenseits des Ozeans Freischeine (Prepaids) erhalten, damit sie nachkommen können. Da nun aber jetzt die Beförderungsverhältnisse äußerst schlechte sind, so kann es geschehen, daß Personen, die mit solchen Freischeinen (Prepaids) versehen sind, ihre Reise nicht anzutreten oder fortzusetzen imstande sind, weil der im Freischeine festgesetzte Hafen gesperrt ist. Um nun solchen Auswanderern die Möglichkeit zu bieten, ihren Weg gegebenenfalls über einen anderen Hafen zu nehmen, hat die Hamburg-Amerika-Linie ihre Agenten anfewiesen, allen Inhabern von Prepaids der Hamburgmerika-Linie das Geld für die Karten zurückzuzahlen, damit die Auswanderer in den Stand gesetzt werden, Schiffskarten anderer Linien zu kaufen. Die mit Prepaids von englischen Linien versehenen Auswanderer werden, solange Hamburg geschlossen ist, über Bremen befördert. Solche Inhaber von Prepaids werden, auch wenn sie Russen sind, bisher noch von den englischen Linien ohne weiteres angenommen. Natürlich sind auch die Inhaber von Freischeinen, soweit sie nach Amerika fahren, der 6tägigen Quarantäne vor ihrer Einschiffung unterworfen und müssen auch den Zuschlag von 10 Mark nachzahlen. Überwachung der Auswanderer. Auch in gewöhnlichen Zeiten herrscht das Prinzip, Auswanderer von der deutschen Grenze ab bis zu ihrer Einschiffung in den Hafenplätzen unter ständige Kontrolle zu stellen (vergl. im Korrespondenzblatt No. 6 den Ministerialerlaß vom 18. Juli 1892). In der jetzigen Zeit der Choleragefahr tritt natürlich eine verstärkte Art der Beobachtung ein. Es. wird noch mehr als früher darauf geachtet, daß der Übertritt von Durchwanderern aus solchen ausländischen Gebieten, in denen die Cholera herrscht, nur an bestimmten Grenzorten geschieht, wo eine ärztliche Besichtigung sowie die Zurückhaltung und Absonderung der an Cholera Erkrankten und der Verdächtigen stattfinden kann. Die Massenbeförderung von Durchwanderern mit der Eisenbahn hat in Sonderzügen oder in besonderen Wagen und zwar nur in Abteilen ohne Polsterung zu geschehen. Die benutzten Wagen sind nach jedesmaligem Gebrauche zu desinfizieren. Müssen die Durchwanderer während der Reise durch das Deutsche Reich behufs Übernachtung den Zug verlassen, so darf dies nur auf Eisenbahnstationen geschehen, bei denen sich Auswandererhäuser befinden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß solche Durchwanderer mit dem Publikum so wenig wie möglich in Berührung kommen und in den Hafenorten tunlichst in Auswandererhäusern untergebracht werden (Anweisung des Bundesrats zur Bekämpfung der Cholera vom 28. Januar 1904).