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Jüdische Auswanderung · 1938-07-01 · Juli 1938 · p. Seite 7

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1938. Bestand UB Ffm
Issue
Juli 1938
Date
1938-07-01
Page
Seite 7 (sequence 11)
Language
German
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y •9 eingewanderte Ausländer, die da» Land wisdar verlassen haben, um nun Zwecke einer legalen Einwanderung von dem amerikanischen Konsul ihres Heimatlandes ein Visum zu beantragen, mit einer vorher vertraglich gesicherten Stellung erneut einwandern. Voraussetzung für diese Ausnahme vom KontrakUrbeitsgesetz ist jedoch, daß der betreffend« Einwanderer schon Frau und (oder) Kind in den Vereinigten Staaten hat und der Hauptgrund seiner Rückkehr die Wiedervereinigung mit der Familie ist Diese Bestimmung findet ainni auch auf auslandische Ehefrauen und Mutter Anwen- Der Konaul muß die Ueberzeugung haben, daß der beiende Antragsteller der Oeffentlichkeit nicht zur Last fallen wird 6. Sogenannte „We rks t u d e n te n" dürfen vor ihrer Einreise nach den Verein igten Staaten bereits einen Vertrag darüber haben, daß sie vorübergehend in einem amerikanischen Betrieb beschäftigt sein werden. Ein solcher Vertrag muß vom Arbeitsministerium genehmigt werden;, eine Bürgschaft von mindestens 800 PgHaf muß dafür hinterlegt werden, daß der, betreffende AusnS3e> lediglich in seiner Eigenschaft als Werkstudent beschäftigt wird und das Land sofort nach Beendigung der Studienzeit wieder verlaßt 7. Leiter und Angestellte von Ausstellungen und Messen, die vom Kongreß genehmigt sind, dürfen ebenfalls vor ihrer Einreise einen Arbeitskontrakt besitzen, jedoch nur für die Daner der betreffenden Veranstaltung. „ Die Angehörigen der verstehenden Berufskategorien sind also von dem Verbot der Einwanderung von* „Kontraktarbeitern" ausgenommen. Sie müssen aber im übrigen sämtliche VorschriftenMer Einwanderungs- §e s e t z e, insbesondere die Ober Beibringung eines A f f i - a-vits, genau erfüllen. 4 Zollbestimmungen 1. Reisegepäck Gemäß Artikel 1798 des Zolltarife» sind vom Zoll befreit: Bekleidungsgegenstande, Gegenstande nun personlichen Schmucke, Toiletteartikel und ähnliche Gegenstand« ( des personlichen Gebrauchs von in den Vereinigten Staaten eintreffenden Personen. Aber diese Befreiung soll sieb nur auf solche Gegenstande erstrecken, die .im Ausland wirklich deren Eigentum waren und sich bei oder vor ihrer Abreise aas dem Aualand in ihrem Besitze befanden und zur Bekleidung und zum Gebrauch solcher Personen notwendig und angemessen und dazu auch bestimmt sind, nicht aber auf Waren oder Artikel, die für andere Personen oder tum Verkaufe bestimmt sind. Juwelierwaren und derartige Artikel des persönlichen Schmuckes im Werte Von 800 Dollar oder mehr, die von einer nicht in den Vereinigten Staaten ansässigen Person mitgebracht werden, sind, sofern sie innerhalb S Jahren nach deren Eintreffe« in den Vereinigten Staaten verkauft werden, von ihr nach den zur Zeit des Verkaufs geltenden Zollsätzen zu verzollen. Jeder Reisende über 18 Jahre darf 50 Zigarren oder 300 Zigaretten oder bis zu 8 Pfund Rauchtabak zollfrei einführen, wenn dieselben tatsachlich für eigenen Gebrauch bestimmt sind. — Eine Flasche Parfüm „4711" kann je Person sollfrei eingeführt werden, andere deutsche Parfüms sind nicht zollfrei. Zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten -besteht seit einigen Jahren eine Vereinbar eagflber die Zollabfertigung von Reisenden und ihres Gepäcks an Bord von deutschen und amerikanischen Ueberseeschiffeo. Hiernach darf die Zollabfertigung der Reisenden und ihres Gepäcks schon auf hoher See, wenn die Schiffe in die Hoheitsgewässer einlaufen, vorgenommen werden. Auf solchen Schiffen gelten vom Beginn der Zollabfertigung an die gwt ilhlien Bestimmungen, die bei der Zollabfertigung der Reiseoden und ihres Gepäcks im Hafen gelten würden; die Zollbeamten dürfen olle zur Durchführung dieser Bestimmungen dienenden amtlichen Handlungen im gleichen Umfang and mit den gleichen Folgen wie im Hafen I selbst vornehmen. / 1 UsB2Ug«g»t Für Umzugsgut besteht allgemein Zollfreiheit* In dem Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika bestehen für die Zollbehandlung Von Umzugsgut folgende Bestimmungen: Zollfrei werden zugelassen: Bücher, BOchersammlungen, übliches and angemessenes Mobiliar und ähnliche Haushaltungegegensttnde von Personen oder Familien aus fremden Landern, wenn sie von diesen tatsachlich mindestens sia Jahr lang im Aasland gebraucht worden> waren und nicht für andere Personen oder zum Verkaufe bestimmt sind. — Die zollfreie Einfuhr von Haushai tungsgegenstAnden ist auf Bücher, Bibliotheken, Möbel, Bilder, Teppiche, Tischgeschirr und andere gewöhnliche Haashai tu ngsmöbel beschrankt Automobile, Pferde, Wogen, Schlitten, Boote und ähnliche Gegenstande, sowie Weine und Verzehningsgegenstände sind zollpflichtig. (Weitere zollfreie'Waren vgl. unter Reisegepäck, Abs. 1 (Bekleidungsgegenstande ...] und Abs. 2 [Juwelierwaren]). •>• B. Der Sinn der amerikanischen Einwanderungspolitik Die Einwanderungsbestimmungen der Vereinigten Staaten finden im allgemeinen beim Publikum höchstens ein oberflächliches Verständnis; man erfällt meistens, so gut man kann, die vorgeschriebenen. Formalitäten, ohne"ihrcn Sinn zu erfassen. Bestimmte Einzelheiten, wie vor allem das Verbot der Einwanderung mit Arbeitsvertrag, stoßen auf besondere Verständnislosigkeit. Wir bringen deshalb nachstehend aus der Feder eines ausgezeichneten Sachkenners eine kurze Erläuterung des Sinnes der wichtigsten Bestimmungen. Die Quellen des amerikanischen Einwanderungsrechtes befinden sich in der Hauptsache in dem Einwanderung»-; gesetz von 1917 und dem Quotengesetz von 1924. Danach kann man in die Vereinigten Staaten nur dann einwandern, wenn ein amerikanischer Konsul außerhalb der Vereinigten Staaten das Einwanderungsvisum erteilt hat. Der praktisch wichtigste Grundsatz des amerikanischen Einwanderungsgesetzes besteht darin, daß diejenigen Personen von der Einwanderung ausgeschlossen sind, welche möglicherweise der. Oeffentlichkeit zur Last fallen könnten (Sektion 3 des Gesetzes von 1917). Die Konsuln prüfen diese Voraussetzungen nach ihrem freien Ermessen. Sie pflegen eine doppelte Sicherung zu verlangen, einmal daß der Einwanderer körperlich und geistig gesund ist, so daß er voraussichtlich seinen Lebensunterhalt verdienen kann, und außerdem daß Sicherungen dafür vorhanden sind, daß im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die nötigen Subsistenzmittel für den Einwanderer vorhanden' sind. Der Erteilung des Visums geht — um den Gesundheitszustand festzustellen — eine ärztliche Untersuchung voraus, welche ziemlich streng ist Was die materielle Sicherung angeht, so ist die häufigste und herkömmliche ,, Form die Bürgschaftserklärung, in welcher - sich . der Bürge verpflichtet den. Einwanderer nötigenfalls so lange, zu unterhalten, bis er amerikanischer Bürger ist, d.h. der Bürge steht dafür ein, daß der Einwanderer der Oeffentlichkeit nicht zur Last fallen .wird. Die Bürgschaft erfolgt in der Form eines beschworenen Affidavits. Das Affidavit hat natürlich nur dann einen Wert, wenn aus ihm hervorgeht daß der Bürge die übernommenen Verpflichtungen auch erfüllen kann, insbesondere also finanziell dazu in der Lage ist. Der Bürge muß also im Affidavit seine finanziellen \ er- Im großen Spezialgcfchäft für Herren^ uno Knabenhleiönng flnöet Otr Ausrotnöerer ölt richtige Beratung Reiche Erfahrungen u. Informationen bieten Gewahr für richtigen Einkauf Oer In AMERIKA benötigten Ktetoung u.Waten» FRANKFURT Ä. M. HINPENBURG PLATZ IS OegtnSbtV »im H.optbihnhoi -. 1 'r ■-■

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