Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1938. Bestand UB Ffm
- Issue
- Juli 1938
- Date
- 1938-07-01
- Page
- Seite 6 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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i£ bilder (vgl. unter Ziffer 4). Wesen des Einschlusses der Kinder in den Reisepaß siehe Ziffer 1; 13. nicht in Begleitung der Eltern reisende Mädchen unter 18 Jahren müssen außer ihrem Reisepaß und der Einwilligungserklärung der Eltern eine Erlaubnisbescheinigung des Vormundschaf tagerichtes zur Auswanderung vorlegen (wird nicht von allen Konsulaten gefordert, s.d. nicht von Stuttgart). 2. Gebühren Für Einwanderer 9 Dollar, für Stellung des Antrags 1 Dollar m 10 Dollar für jede Person (auch bei Familienpässen), zahlbar in amerikanischen Noten oder in Reichs- . mark zum jeweiligen Kurse sofort bei der Visumerteilung. 3. Galt ig keitsdauerder Einwanderungsvisen Die Einwanderungsvisen haben im allgemeinen eine Gültigkeitsdauer von vier Monaten. Das Schiff, mit dem der Einwanderer fahrt, muß vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums den letzten europäischen Hafen verlassen haben und die Reise nach den Vereinigten Staaten ohne Unterbrechung fortsetzen. Es ist auf Jeden Fall ratsam, die Reise so einzurichten, daß die Ankunft in Amerika wahrend der Geltungsdauer des Visums erfolgt Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich, dagegen kann mit Einverständnis des amerikanischen Konsuls ausnahmsweise bei Reiseverhinderung aus wichtigen Gründen für ein unbenutzt gebliebenes Visum nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer gegen nochmalige Bezahlung der Gebühr von 10 Dollar ein neues Visum, jedoch nur innerhalb des laufenden Quotenjahres (1. Juli bis 80. Juni), ausgestellt werden. 4. Zulassung in den Vereinigten Staaten Bei der Erteilung des amerikanischen Einwanderungsvisums wird sowohl Quotaals auch Nou-Quota-EinWanderern mit Ausnahme von Studenten ein Einwanderungsausweis (Immigrant Identification Card) in doppelter Ausfertigung ausgehändigt. Diese Immigrant Identification Cards werden bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten von dem Einwanderungsinspektor ausgefallt und unterschrieben; das Original der Immigrant Identification Card wird den Einwanderern ausgehändigt, wahrend das Duplikat von den amerikanischen Einwanderungsbehörden in Verwahrung genommen wird. Da diese Immigrant Identification Card in den Vereinigten Staaten als Ausweis über die gesetzliche Zulassung dient und besonders auch tm Falte eines Verlassens des Landes zur Beantragimg der Wiedereinreiseerlaubnis von größter Wichtigkeit Ist, ist sorgfältige Aufbewahrung erforderlich. Im allgemeinen können mit einem Visum versehene Personen auf Zulassung in den Vereinigten Staaten rechnen, wenngleich eine unbedingte Gewähr dafür durch Besitz eines Visums nicht gegeben ist." Die Bestimmungen des amerikanischen Einwanderungsgesetzes schließen die Zulassung von solchen Personen ans, die einen Arbeitsvertrag mit einem amerikanischen Arbeitgeber bereits vor Antritt ihrer Ausreise au Europa besitzen oder durch Zusicherung eines solchen Kontraktes Einreise in die Vereinigten Staaten veranlaßt worden Ausgenommen hiervon sind: Schauspieler, Künstler (bei Instrumental-Musikern aber nur solche von Namen und -■Ruf), Vortragsredner, Sänger, Geistliche, Professoren von Universitäten oder Seminaren, anerkannte Gelehrte und solche Hausangestellte (im engeren Sinne), die sich über ihre langjährige Tätigkeit in ihrem Beruf ausweisen können. (Näheres über diese Fange siehe weiter unten im Abschnitt über „Einwanderung mit Arbeitsvertrag".) ■> 5. Kopfsteuer. Außer dem Fahrgelde haben alle nach den Vereinigten Staaten von Amerika Reisenden (einschließlich in Amerika ansässiger Nichtamerikaner) vor ihrer Abfahrt die von dar amerikanischen Regierung festgesetzte Kopfsteuer von 8 Dollar zu entrichten. Ausgenommen davon sind: 1. amerikanische Bürger', die sich als solche durch amerikanischen Paß ausweisen können; 2. Kinder unter 16 Jahren, die mit ihrem Vater oder ihrer Mutter reisen. 6. Landungsgeld Jede in Amerika einwandernde, über 10 Jahre alte Person nichtamerikanischer Staatsangehörigkeit soll bei der Landungin den Vereinigten Staaten einen Barbetrag von mindestens 25 Dollar. Kinder von 1—10 Jahren die Hälfte, vorweisen können. Außerdem muß der Reisende, sofern er von New York bzw. Boston ins Innere des Landes weiterzureisen wünscht, auch denjenigen Geldbetrag besitzen, der zur Bestreitung seines Aufenthaltes im amerikanischen Landungshafen und zur Bezahlung der amerikanischen Eisenbahnfahrt von dort nach 'dem Endziele der Reise nötig ist. 3. Bestimmungen Aber die Einwanderung mit Arbeitsvertrag Auf Grund des „Gesetzes über ausländische Kontraktarbeit" (Alien Contract l'abor Law) wird die Visumausstellung für solche Einwanderer versagt, die vor der Einreise bereits im Besitze eines Arbeitskontraktes mit einem in Amerika ansässigen Arbeitgeber sind. Diese uns zunächst seltsam erscheinende Bestimmung erklärt sich historisch. '•• Seinerzeit wurde das genahnte ' Gesetz erlassen, um die Anwerbung ostasiatischer Kulis, ihre Beförderung durch amerikanische Schiffe und ihre an Sklaverei grenzende Verwendung bei Eiaenbahabauceu zu verhindern. Später diente das Gesetz vor allen Dingen cur Abwehr des Wettbewerbes billiger ausländischer Arbeitskräfte und auch dem Schutze dieser Kräfte selbst vor Uebervorteilung durch skrupellose Arbeitgeber. Dabei gilt im Sinne dieses Gesetzes als Vertrag nicht nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag, sondern die mündliche Zusicherung eines Arbeitgebers in den Vereinigten Staaten genügt bereits, um dem Antragsteller das Einwanderungsvisum oder das Betreten des Landes zu verweigern. Doch - wurden die Angehörigen bestimmter Berufe von'dem Verbot der „Kontrakt-Arbeit", d. h. der Einwanderung nach Annahme eines Arbeitsvertrages, ausgenommen. Es sind dies u. a.: 1. Artisten,. Vortragsredner, Schauspieler, Sänger, Musiker; instrumentalmusiker jedoch nur, sofern sie sich durch besondere Fähigkeiten und Verdienste auszeichnen. 2. Geistliche aller Konfessionen. 3. Professoren für Hochschulen und Seminare, und, in Ausnahmefällen, Angehörige eines anerkannten wissenschaftlichen Berufes, die Graduierte einer anerkannten Hochschule sind und dies auch urkundlich nachweisen können. 4. Hausangestellte, die sich tatsächlich längere Zeit in 4er Führung eines Haushaltes betätigt haben. Die Ausnahmebestimmiing gilt aber nicht für Kammerdiener, Kammerzofen, Kindermädchen und Erzieherinnen; sie gilt -jedoch für Köche, Köchinnen, Hausmädchen, Aufwärterinnen, Chauffeure, Kutscher und Gärtner. ' 0. Auf Grund einer im Jahre 1835 erlassenen Verordnung dürfen auch gesetzwidrig in die Vereinigten Staaten lalKfiuBasVOuHfcx BfaanHnmttäammsmnnH i - . f