Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1937. Bestand UB Ffm
- Issue
- Herbst 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
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« - f ■ ■ Künstler, Politiker oder sonstige Prominente auf besonderen Beschluß des Ministeriums des Auswärtigem nach Columbien kommen. Neuerdings kann ein Teil des für Columbien erforderlichen \ orzeigegeldes (7»<y,, d. h. etwa 300 RM.) bei dem Vertreter einer englischen Schiffahrtslinie in Reichsmark in Deutschland, hinterlegt werden; in diesem Falle sind nur die restlichen 21 «o in Devisen aufzubringen. Der in Reichsmark hinterlegte Betrag kann unter Abzug von 116 RM. nach Ablauf von 2 Jahren und nach Freigabe durch die Devisenstelle an Angehörige des Einzahlers im Inlande ausgezahlt werden. — Der in Devisen aufzubringende Restbetrag verfallt. Wir müssen aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß die von überseeischen Einwanderungslandern verlangten Vorzeigegelder und Landungsdepots auch im Interesse des Einwanderers selbst gefordert werden. W Wenn auch, wie es bei Columbien der Fall ist, der 'Einwanderer das Vorzeigegeld selbst wahrend der ersten zwei Jahre seines Aufenthaltes nicht angreifen darf, so kann.er es doch beleihen lassen, so daß ihm für die erste Zeit seines Aufenthaltes ein bescheidener Barbetrag zur Verfügung steht Völlig mittellos im Einwanderungshaien vom Schiff zu gehen, bedeutet für den Einwanderer ein außerordentliches Risiko. ■ * * IV. Ecuador Jeder nach Ecuador Einreisende maß, nach Auskunft des Konsulats in Berlin, im Hesitz von 250 USA! sein. Er hat davon bei der Einreise ein Landungsdepot von 100 USA-t zu hinterlegen, das nach 30tagigem Aufenthalt im Lande in ekuadorianischer Wahrung zurückgezahlt wird. Außerdem muß er über ein Vorzeigegeld von 150 USA-t verfügen, damit die Bestreitung seines Lebensunterhalts in den. ersten Wochen seines Aufenthaltes in Ecuador gesichert ist. Die Gültigkeit des Visums ist jetzt.auf drei Monate beschrankt. Die Erteilung von Visen für. Inhaber von Fremden- und Nansen-Pässen steht im Ermessen des Konsuls. V. Paraguay Die Eliawanderung von Juden nach Paraguay gilt bei der dortigen Regierung grundsätzlich als unerwünscht Nach Auskunft des Generalkonsulats in Berlin ist die Einwanderung von Juden nach Paraguay ■ nur dann gestattet, wenn sich der jüdische Einwanderer in dem Besitze eines Permiso de Desembarco („Landungserlaubnis") befindet. .,••*' Dieses Permiso wird von den paraguayanischen Regierungsstellen nur noch auf Grund der Anforderung eines in Paraguay lebenden Angehörigen oder Freundes des Einwanderungswilligen erteilt Die Konsuln in Deutschland erteilen bei Vorliegen des Permiso das Visum, wenn alle in unserem Südamerika-Heft angeführten Unterlagen vorhanden sind. Das Permiso darf nicht alter sein als sechs Monate. '-^•/V. >v;-j;-i 7 . . ■ ■ , VI. Peru Laut Auskunft des Generalkonsulats in Hamburg ist die Einreise nach Pen zur Zeit gesperrt VII. Uruguay Zur Erteilung des sog. Reisezeugnisses wird neuerdings neben den im Südamerika-Heft aufgeführten Papieren ein Kührungszeugnis der Geheimen Staatspolizei darüber verlangt, daß der Inhaber nicht der kommunistischen oder „JÜDISCHE ,AUSWANDE,lfUNC" Südamerika - Sonderhef t ERSCHIENEN IM H E R B* S T 1934 Nach *-' COLUMBIEN mit <Ur PACIFIC LINE ■ * Fahrpreis: 3.Klasse Liverpoollluenavenlura RM. 270.- Das Elnwaaderungs-Depot für Columbien kann bis zu 79H In RoJdumark bei der Linie eingezahlt werden. B o r d g e I d Auskünfte und Buchungen durch Pale st ine & Orient Lloyd Berlin W15, Meinekestr. 2, Ruf 9173 03-04 Konzessionierte Auswanderungs-Agentur der PACIFIC LINE, LIVERPOOL irgendeiner anderen umstürzlerischen Partei angehört oder deren Bestrebungen unterstützt hat Ferner muß der Antragsteller 6 einwandfreie Referenzen angebext, die über" die politische Einstellung und Ehrenhaftigkeit des Einwanderungswilligen Auskunft geben können. Das Uruguay anieche Konsulat behalt sich vor, bei den als Referenzen angegebenen Personen Erkundigungen einzuziehen und sich die Kosten dieser Recherchen vom Antragsteller ersetzen zd lassen (und zwar Reisekosten und Tagesspesen). Die Referenzen müssen für Mann und Frau verschiedene sein, also für ein Ehepaar. {12 Referenzen. Wer nach Uruguay einwandert, muß ein Kapital von 600 Uruguayanischen Goldpesos bei der Landung vorweisen können, braucht diesen Betrag aber nicht zu hinterlegen. Besitzen die Reisenden keinen Rufschein (Llamada), so kann das Generalkonsulat in Hamburg das Reisezeugnis erteilen, 'falls die betreffende Person dem Konsulat den Nachweis erbringt, daß sie entweder 600 Goldpesos nach Uruguay transferieren wird, oder daß dieser Betrag von dritter Seite für sie nach Uruguay überwiesen wird. Andererseits wird bei Erteilung des Reisezeugnisses von der Beibringung de» Vorzeigegeldes abgesehen, wenn in der Llamada ausdrücklich vermerkt ist, daß der Betrag bereits in Uruguay hinterlegt ist. V . Die Erteilung des Reisezeugnisses für Personen, die keinen Rulsc-hein (Llamada) besitzen, liegt schließlich im Ermessen des Konsuls. -v -; £■< ■'; . Dl« grundlegende Information über alle Lander Südamerikas Preis RM 1.-, zuzOgllch RM. 0,40 Porto Bestellungen: HILFSVEREIN DER JUDEN DK l TSC II LANDS E.Y. " »aun wln, lUDiNDoarrsTs.» postschece(onto< beJunmsi] I 1 i i, »i ' i m ». |W V i £ & v.*— A ÄM:« »,•/ , m u I -I ■ Sj $ .': I 93 "s*.*"'