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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 66

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand UB Ffm
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 66 (sequence 68)
Language
German
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./'. "S -1..... *-A ~.<rY*r+~-- ff- «• f */<• r- ■ S'il —f.. ■■ oder Pachtvertrag abgegeben, 39000 Quadratmeilen sind den Eingefcorenenreservaleh vorbehalten, während 88000 Qnadratmeilen Kronland freiliegen. Von den 236 564 Quadratmeilen Zentralaustraliens sind nur 72080 Quadratmeilen unter Liaenx oder Pacht weggegeben, während 141000 Quadratmeifen Kronland freiliegen. *"'•* Nord- und Zentralaustralien, die nun 1.3.1927 ab getrennt , verwaltet wurderi^sjnd seit "TBl wieder vereinigt worden'. Der wichtigste Wirtschaftszweig ist die Rindviehzucht. Die Zahl des Rindviehs beträgt 749000, wovon 44000 wahrend dea Jahres 1931 [32 ausgefüllt} „wurden. Außerdevg^soielt auch die andere Viehzucht eine gewisse Rolle. Es worden 1932 : 33000" Pferde, .19000 Schafe,. 14000 Ziegen, 600 Seh&tne and 500 Kamele im Nordterritorium gezählt. '; Von einiger Bedeutung ist auch die Minen industrie, die im Jahre 1931/32 für 13000 £ produzierte, hauptsächlich Glimmer, Gold, Zinn und " Wol fram. Die Lage der Landwirtschaft wurde im- Jahresbericht W31/32 Ober das Nprdterritorium wegen der. geringen Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse als sehlecht bezeichnet. Von ilen unter dem Unemployment Act Mai 1930 angesiedelten 44 Erwerbslosen sind nach zwei Jahren nur 11 Erwerbslose an ihrer Siedlungsatelle geblieben. ' Zusammenfassend kann gesagt .werden, daß „Nordaustralien" unter den gegenwärtigen Umständen Völlig unentwickelt untjesiedelt ist. Dieser Zustand ist weniger per Unzulänglichkeit der natürlichen Bedingungen, als1 der'ungenügenden Förderung >.. ..: \ , j ■ ■ ■ «' . . - 1 : i .\ im Verhältnis au anderen Teilen Australien» iumschreiben. Die geplante Förderung Norda,ustraliens dürfte sich notwendigerweise zunächst auf den, Auebau der Land Wirtschaft beziehen, die bereit* in geringem Umfang vorhanden ist. Als wichtigste Voraussetzung hierfür wird der Ausbau der Bahn Darwin—Daly waters "bis an die Queenslähder Grenze .mit dem Ziel einer Bahnverbindung mit den wichtigsten Wohnzentren Australiens bezeichnet. Durch eine solche Bahn wird erst der "Absatz für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse von weiten Landstrecken ermöglicht. Abgesehen von der Verbesserung der . Transportmittel durch'Bahn- und Straßenbau müssen noch weitere Erleichterungen in Form von Steuerbefreiungen ». del. von der Regierung zugestanden werden, um das Privatkapital zu einer AnTàjz&von Geld au veranlassen. —; Der^Premierminister von Viktoria erklärte Anfang des Jahres, daß, wenn Australiens weite Flächen nicht besiedelt werden würden, die Zeit ojeht fern wäre, wo das Commonwealth die Fremden nicht ausschließen könnte.. Es kamen nur 2,12 Personen auf die Quadratmeile. Die Geburtsrate ware .unbefriedigend, Japans Bevölkerung wüchse jährlich um .eine Million, die. Vermehrung Australiens umfaßte nur 80 000 Personen. Es kann nicht verkannt werden, daß bei dem Siedlungsplan in Nordaustralien, soweit offizielle Stellen in Betracht kommen, auch die Nachbarschaft Japans eine Rolle spielt — Es liegt die Nachricht aus Australien vor, daß.von Leuten, uäi vrai m ujlu lus Ii allen ansicucui wuiiuii, cw ouinitw von 500 £ gefordert werde. Es sind auch Pläne wegen der Besiedlung Südaustraliens erörtert'worden. , Bestimmungen fiber dem Erwerb der Staatsangehörigkeit Von Dr. Felix Mittwoch In den folgenden Aufzeichnungen über den' Erwerb der Staatsangehörigkeit soll und kann keine erschöpf ende Dar-. Stellung des Sraatsingehörigkei tsrechtes der einzelnen Länder ßeben werden.7 Zweck und Charakter ' dieses Korrespondenz- . Oes. haben naturgemäß von vornherein die notwendigen ' Grenzen gesetzt. . , ' %■ So ' beschränken sich 'die folgenden staatsrechtlichen .Bemerkungen im allgemeinen' auf we' Behandlung des 'Erwerbs der Staatsangehörigkeit, während der Verlust nur gelegentlich — cuniaT im .Zusammenhang~m1t der 'Eheschließung — dargestellt ist. Eine weitere Beschränkung liegt darin, daß der Erwerb der Staatsangehörigkeit nur insoweit behandelt ist, alt er durch Naturalisation erfolgt oder low ei t die Eheschließung sowie die Geburt im Ausland (sog. Grundsatz des iu* $oli) staatsrechtliche Wirkungen ausüben. ~-—- Manche unter Umständen staatsrechtlich beachtliche Fälle konnten demgemäß in den folgenden Darstellungen nicht berücksichtigt werden, z. B. die staatsrechtliche Stellung der unehelichen Kinder und der Findelkinder, die Bedeutung der Adoption- oder Legitimation durch nachfolgende ' Ehe u. a. Interessenten, die über die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen nähere Informationen wünschen, finden diese in den einschlägigen Gesetzen, 'die (bzw. deren Übersetzungen) bei den einzelnen Ländern angegeben sind. Vor allem sei hier verwiesen auf Bergmann, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht (Berlin, Verlag des Reichsverbandes der Standesbeamten Deutschlands e. V.); Bd. 2 dieses Werkes -£ erschienen Berlin 1926 —. behandelt das Recht der europäischen Staaten mit Ausnahme der Türkei und Bd. 3 —- erschienen Berlin 1928 —1 das der außereuropäischen Staaten und der Türkei. * Die Nachträge sind in vier Sonderausgaben der Zeitschrift für das SlamjksantUw.esen' enthalten. Weitere Texte ^tîzw. Übersetzungen befinden sich besonder»-hei ton Keller und.TraMfmann, Kommentar zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesefz vom 22. 7. 1913 (München 1914), bei Cahn, Reichs- und Staafaangebörigkeitsgesett vom 22. Juli 1913, 4. Aufl., Berlin 1914, Verhur Guttcntag, bei Isay, Kommentar tarn Reichs¬ und Staatsangehörigkeitsgesetz und zu den deutschen Staatsangehörigkeitsverträgen (Berlin 1929, Verlag von Alfred Metzner), bei Schätze! : Die Regelung der Staataapgehörigkeit nach dem Weltkrieg (Berlin,'Verlag von Georg Slilke 1927) und schließlich bei Schwarz: Das Redit der 'Staatsangehörigkeit^tyiutsch.- * r, %* - . r- - . , i- . *" -. ' land und im Ausland seit 19U (Berlin, Verlag von ' Julius k Springet,' 1925). s T^"™"' ": * , Eine anregende und aufschlußreiche Obersicht geben, die; Tabellen zum Internationalen Recht, 2. Heft Staatsangehörigkeltsrecht, herausgegeben von Magnus (Verlag von Franz Vahren, Berlin 1926), wenn sie auch, da vor 8 Jahren erschienen, durch . die inzwischen erfolgten gesetzlichen Änderungen vielfach überholt sind. auswärtigen Konsulaten, die bereitwilligst Auskünfte Anregungen gegeben haben, fti äuch an ö*tHeT~"8trtte dafjir besonders gedankt. Da .einerseits die komplizierte Materie nur unter den hervorgehobenen — im Rahmen des Kprrespondenzblattes notwendigen — Beschränkungen dargestellt werden konnte und andererseits die gesetzlichen Bestimmungen sich in stetem Fluß befinden, empfiehlt es sich, in schwierigen Einzelfällen eine Anfrage an das zuständige Konsulat zu richten. Ägypten * ___, Verordnung über die Staatsangehörigkeit mit- Gesetzeskraft ' von 1929 (Jahresber. üb. intern, u. ausl. Ehe- und Kindschaf tsrecht, 3. Sonderausgabe, Berlin 1931, S. 36-ff.). Eine Ausländerin, die einen Ägypter heiratet, erwirbt damit die ägyptische Staatsangehörigkeit, verliert sie auch nicht' bei Auflösung der Ehe, es sei denn, daß sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat'und ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wieder erwirbt. (Art. 14 Abs. 1.) Der Erweth der ägyptischen Staatsangehörigkeit durch Naturalisation hat einen unbescholtenen Lebenswandel, Besitz der nötigen Unterhaltsmillel und Kenntnk der arabischen Sprache, sowie Volljährigkeit und einen mÜHfr"t''m zehnjährigen Wohnsitz in Ägypten zur Voraussetzung- /Art.- 8.) Die Einbürgerung kann jedoch beim Vorliege»}, der erwähnten Voraussetzungen einem Ausländer, wenn er die Erlaubnis erhalten hat, sich zwecks Einbürgerung, in Ägypten niederzulassen, durch Dekret schon nach eineiu , Utsächlio») mindestens fünf . Jahre langen Aufenthalt gewährt ' werden "(Art. 9). Schließlich kann die, Einbürgerung, auch wenn die erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,"nach.. Art. 11 durch Sondergesetz' einem Ausländer bewilligt werden, der Ägypten < hervorragende. Dienste geleistet hat. Sofern ein Ausländer die ägyptische" Staatsangehörigkeit erwirbt, so erstreckt sich dieser Erwerb auch auf "»eine «minderjährigen *-i v, ■MM» X... a

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