Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand UB Ffm
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 16 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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t V.1 f , ■ f ,. <- -■ 'ii ' .': Vor kurzem wurden von tscrjr-choslöwakischen statistischen Amt die folgenden Zahlen bezüglich der Auswanderung aus,der Tschechoslowakei im Jahre 1933 veröffentlicht: Die Zahl der Passe, die an Emigranten herausgegeben wurden, belief sich auf 4735 gegen 5165 im Jahre 1932; 9567 im Jahre 1931 und 25 712 im Jahre 1930. Von den 4735 Pässen wurden 3177 für europäische Länder bestimmt und 1558 nach Obersee. Nach Frankreich ging die größte Zähl: 1957 gegen 1293 im Jahre 1932. Die Zahl der Auawanderer nach der Sowjet-Union fiel von 1258 im Jahre 1932 auf 121 im Jahre 1933.' " Es wird noch' bemerkt, daß tatsächlich 1654 Personen nach Obersee auswanderten gegen 1571 im Jahre 1932. Die meisten dieser Emigranten gingen nach Kanada 673 und' den Vereinigten Staaten 497. Zurück kehrten 1933 5267. Personen gegen 5512 im Jahre 1932, davon 2684 von europäischen Ländern (einschließlich 1267 von Frankreich), und 2583 aus Oberseeischen Lindern (einschließlich raus den Vereinigten Staaten). Die Verhältnisse liegen in der Tschechoslowakei so angünstig, far die Einwanderer, da.dH" «Mittel für die Hilfsaktion fehlen, so daß du Komitee in Prag sich veranlaßt gesehen hat, seine Tätigkeit tu liquidieren. f \ Y . . . Y ' * \ Ober die Situation der nach der Tschechoslowakei Ausgewanderten wurde bereits im Februar folgendes berichtet: \ Ein Teil ist zurückgekehrt, ein Teil wurde mit Darlehen versehen, ein Teil hat inzwischen eine Existenz gefunden und. ein weiterer Teil ist ausgewandert, zumeist nach Palästina. Die restlichen Personen, deren Zahl nur noch gering ist, sind noch ungefähr für die nächsten 3 Monate sichergestellt durch Fürsorge des Komitees, und muß inzwischen dafür gesorgt werden, auch für diese in den' Oberseeländcrn Platz zu finden. Das'.um so mehr, als das Asylrecht seitens der Regierimg immer mehr eingeschränkt wird, und in jedem einzelnen Falle nur mit großen Schwierigkeiten, weiterer Aufenthalt durchgesetzt _wird, jedoch auch wieder nur unter der Voraussetzung, daß. in absehbarer Zeit von dem Komitee eine Lösung gefunden wird. Besonders, schwierig wird die Lage noch dadurch gestaltet; , daß die Tschechoslowakei auch 'für die österreichische Emigration . der nächste Zufluchtsort ist Es folgt eine weitere Schilderung,' die über die gegenwärtigen Möglichkeiten in formiert: ' ' .','', Hier besteht die Möglichkeit, daß Juden mit Kapital sich ' ah selbständige Unternehmer niederlauen. Lohnarbeit ist absolut für Auslinder nicht erhältlich, weder für geistig«, noch fur manuelle Arbeiter. Pas gleiche gilt für Handwerker, "die als selbständige Meister arbeiten wollen. Letztere riskieren schon beim bloßen Ansuchen unTTM* Gewerbebewilligung die Androhung der Ausweisung. Dies allerdings erst, -seitdem eine unverhältnismäßig große Zahl um solche Bewilligung ansuchte — im Gegensatz zu früheren Monaten, in denen es uns gelungen {st, einer ganzen Reihe von Gewerbetreibenden derartige Gewerbebeifilligungen zu Hingegen besteht hierzulande die ausgezeichnete Möglichkeit, in Fachschulen sowohl landwirtschaftlich als auch gewerblich sich auszubilden. Dabei haben die Schulen den Vorteil, daß sie deutsche Unlerribhtsprof ossären haben,- Und deutsche Teilnehmer infolgedessen phne weiteres dem Unterricht folgen können, ohne irgendwekjhe JSprachzchwierigkeiten zu haben. ' * Unter der Ägide dos Hilfskomitees sind auch jetzt bereits ungefähr 170 Leute (Männer und - Frauen) in Umschichtung (Hachscharah) begriffen. Kür weitere etwa 300 (eventuell mehr) wäre Matz. Es handelt sich« lediglich" dämm, daß Mittel für diese Umsch^htung zu Ausbildung!- rweAen zur ' Verfügung gestellt werden'. ■ Zu welchen- Folgen die Zuwanderung* nach der Tschechoslowakei geführt hat, ist aus folgender Meldung ersichtlich: In den letzten Wochen und Tagen mehren - sich die Fälle, daß deutsche Auswanderer in die Tschechoslowakei geschickt werden, die in "anderen Ländern keine Existenz gefunden-haben. Besonders gilt das für Jugoslawien, Holland und Frankreich. -Die Behörden sa hon sich daher vorarilaßl, den Grenzstationen die" Weisung zu geben, solchen deutschen Auswanderern, die nicht* direkt aus Deutschland kommen, nur die Durchreise durch die Tschechoslowakei zu bewilligen, iisd zwar nur dann, wenn sie ein Reisebilleit bis,in das nächste Land haben. Ein Aufenthalt in des Tschechoslowakei wird Jiier nicht bewilligt. Da Arbeitsbewifligungen und Gewerbeschein« für freie Berufe jetzt- Auslindern überhaupt ' nicht mehr gewährt werdest, muß vonjeder Art des ■ Versuches, die1 } Auswanderer aus anderen Ländern hierherzuschicken, Abstand genommen ♦\ jrJv? . . : ->}. :-? m "■■ ■• ».!:'/V(: i; . -i,V» * ■■■■ -: ' •■ •■• ■ ■ •..... £ Ki v » V i J , Ni e dc 11 a s s ung a 1 s Drogist Das Drogistenaewe^be ist in der Tschechoslowakei konzessir onspflichtig. Da die Einreichung des Gesuches um Erteilung, der Korjifajiûn in tschechischer Sprache erfolgen mm?, ist cHe Mitwirkung eines einheimischen Rechtsanwalts unbedingt erforder-, lieh. — Die Konzession zur Berufsausübung als Drogist wird aber Ausländern nur in ganz seltenen Fällen erteilt. — Türk«! "Einreise- und A u f e n t h a 11 s b e s t i m m u n g e n. Beruftaussichten, Lebens- und Lohn Verhältnisse (Einer Publikation der Reichsstelle für das Auswanderungswesen von Mitte Januar entnommen.) Die Türkei kommt als ' Eirrwanderungsland für Deutsche nur in Ausnahmefällen in Frage. Die Reise nach dort sollte nur ij»^solchen Fällen angetreten werden, in denen bereits %or, "o'er Einreise feste Verträge abgeschlossen sind. Aber selbst bei Vorliegen eines Vertrages sollte — wenn die auszuübende Tätigkeit unter dasJBerufssperrgesetz fällt — auf Übersendung der behördlichen Zulassungsgenehmigung bestanden werden. Vor einer ' planlosen Einwanderung nach der Türkei wird eindrück - lichst gewarnt, Zur Einreibe bedarf es eines Sichtvermerks, der |von den türkischen Auslandsvertretungen für deutsche Reichsangehörige im allgemeinen ohne weiteres er;teilt-wird. Er kann verweigert werden,, wenn der Antragsteller als bedürftig angesehen und befürchtet wird, daß er «den türkischen Inlandsbehörden zur Last fällt. Die Gebühren * für einen Einreise-Sichtvermerk betragen für deutsche Reichsangehörige zurzeit 11 RM. Bei Reisen von Studierenden kann Gebührenfreiheit beantragt .werden. . > r - Ein-Durchreise-Sichtvermerk (Kosten 5 RM.) berechtigt nur zum 15tägigen Aetfenthaifin der Türkei. Kitte---Verlängerung dieser Frist, kann praktisch nicht erreicht weitlen^auch" ist eine Umwandlung eines Durchreise-Sichtvermerks'in einen Einreise- Sichtyermerk nachträglich nicht .möglich. Eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr ab 15 Tage wird auf Grund eines Transitvisums aufkeinen Fall erteilt.; . Bei längerem Aufenthalt als 14 Tage ist außer der polizeilichen Anmeldung eine Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet Ve»( sika) bei der Fremdenpolizei einzuholen. Sie wird nach• den bisherigen Erfahrungen anstandslos erteilt, wenn die Einreise nach der Türkei auf Grund eines Einreise-, (aber nicht Durchreise-)Sichtvennerks erfolgt äst. Jeder Wohnungswechsel ist Ënliteilich anzumelden, er wird im Ikamet-Vesika vermerkt, ine besondere Genehmigung für Reisen innerhalb der Türkei ist nicht mehr erforderlich, ausgenommen für Reisen, in oder durch die sogenannten verbotenen militärischen Zonen (z. B. nördlich von Istanbul, im Golf von Izmir, bei Trabzon, in den östlichen Grenzgebieten usw.). Hierdurch werden Fußwanderungen nach und in der Türkei außerordentlich erschwert. Das unbefugte Betreten von .militärischen Zonen wird rigoros bestraft; es kann Verhaftung, Gefängnisstrafe und - Ausweisung nach sich ziehen.' Es birgt auch insofern Gefahren in sich, als militärische Pohlen ohne vorherige. Warnung scharf schießen. . Die ÄufenthalUgenehniigung berechtigt nicht zur Ausübung einer ganzen Reihe von Berufen. Es sind folgende Berufe,für Ausländer .verboten und ausschließlich türkischen Staatsangehörigen zur Ausübung vorbehalten: Straßenhandel, Musiker, Photograph, Friseur, Buchdrucker und Setzer, Börsenmakler, Kleider-, Mutzen- und Schuhmacher. Einkäufer an den Börsen, Verkaut von. Gegenständen,, die unter Jtaatsmonopol stehen ^lkohol, Zündjaölzer, Ta hak wären usw.), Fremdenfünrer, Bau-, Eisen- und Holzgewrrhearbeiter, Arbeiter bei öffentlichen Verkehrsmitteln, tîas-, Wasser- und Elektrizitätswerken. Heizung und Nachrichtenübermittelung, Chauffeur, Lade- und Verladearberter auf dem Lande, Arbeiter im allgemeinen, Wächter, Pförtner und Verwalter in Hotels usw., Kellner, Barbedienstete, Artisten, Tierärzte. Chemiker, Arzte, Piloten, Ladeninhaber auf dem flachen" Lande und in kleinen -Städten. Ausnahmen sind nu mit besonderer Genehmigung Idee Innenministeriums in' Ankara zulässig. Knisprechende \n trlge müssenvom Arbeitgeber gestellt.* werden. 16 ~< I ' I ■ ' ' \ * j - * ■ •* was.-.!,. 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