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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 13

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand UB Ffm
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 13 (sequence 15)
Language
German
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I «d,« , Die Auswanderung, aus Schweden betrug 1932: 2117 Personen, '193!: 2971, 1930: 5680 und die Einwanderung 1932: 8990, 1931: 8390, 1930r 7515. D,ie Auswanderung nach Übersee belief sich 1930 auf 3719 Personen, 1931: 1165, 1932 : 647 (hiervon 474~nach den Vereinigten Staaten),- die Auswanderung nach europäischen Ijmdero 1930: 19/0, 1931: 1806, 1932: 1470. Die Einwanderung von überseeischen Lindern stieg von 4649 im Jahre 1930 auf 5670 is* Jahre 1931 und 6491 (hiervon 5654 aus den Vereinigten Staaten) im Jahre 1932, wogegen die Zuwanderung, aus europäischen ' Lindern von 2866 irrt Jahre 1930 und 2720 im Jahre 1931 auf 2499 im Jahre 1932 fiel. Die Haoptherkunftsllnder der Einwanderer von europäischen Ländern waren- Deutschland, Norwegen, Dänemark und Finnland. In' einem uns zugegangenen Schreiben wird in sehr eindrucksvoller Weise eine Darstellung-der Landes Verhältnisse gegeben: Wirtschaftlich erholt sich Schweden, langsam, aber sicher, uberall hört man optimistische Stimmen.. Die Industrie 1 fingt an, sich ' in beleben. Trotzdem herrscht eine ungeheure Arbeitslosigkeit.' Der Landwirtschaft geht es sehr schlecht, so daß die Landbevölkerung gezwungen ist. sieh anderswo Arbeit" iu verschaffen. Früher, sogar in den' besten Zejfen. wanderten' jährlich bis iu zehntausend Menschen aus. Nach der Absperrung von Amerika fehlt dieses wichtige Ventil. Groß,ist die Macht der Gewerkschaften, die: durch Blockaden die Situation beherrschen. Mit "all? diesen Faktoren hat »Istf ejne PehArde, die - die Immigration bearbeitet, zurechnen. Es kommt für. Ausländer in Schweden keine 'Stellung in Frage, die irgendwie" von einem Einheimischen ausgefüllt werden konnte. In der Landwirtschaft und in der Industrie sind auch kaum Yolontärstellen zu besetzen, pie Stimmung ist so, daß nfen an vielen Orten davon absieht, die schwedischen Ingenieur-Praktikanten in die Werke,zu,lassen, weil die Bevölkerung dies als eine Arbeitserziehung ansteht.' Handwerkerstellen sind, so gut wie unmöglich. Die Buchbinder haben so wenig zu tun, daß sie ihre eigenen Lehrlinge entlassen. Im Holz- und Forstwesen warten Hunderte von Schweden, die auch bereit sind, als .Volontäre zu gehen. Die akademischen Beruf*, sind 'überfüllt, es besteht keinerlei Möglichkeit,- sich als \rzt niederzulassen. Auch. Anwilten und, NblaYen wird kfinc Aufenthaltserlaubnis gegeben. Examina, soweit sie auf Beschiftigung in Schweden anzielen. sind nicht möglich. Es bleiben' also nur die Möglichkeiten' die den schwedischen ArbeHsmarkt entlasten;' 'z. R. eine, neue Industrieeinzufahren. Es werden in Schweden . ktine^ Knöpfe erzeugt, und es wäre durchaus-denkbar, eine Knopf industrie dort «einzuführen. Allerdings hat man gerade in nW Industrie mit-einer starken finnischen Konkurrenz zu .rechnen. V '^&fà&ï$S&-!$$ v--. ".^VvMV;j.f-&>.\rt'>3''fr'st1.'' •-. f" ■>( Schweis - * M ~\ Ans 'der Schweiz erhielten wir im März die 'NVckrjcht, daß es dort .nach, wie vdr keine ArbeitsmögKchkeit flür Ausländer gibt, und daß jegliche Beschäftigung im Haushalt (auch " im au ' pair-Verhältnis) der Genehmigung der Fremden poli /ei bedarf, die fast nie erteHt werde. Die-Aufenthaltsgenehmigung zwecks Besuchs wird im allgemeinen bis zu sechs Monaten gewährt. Es wird in dieser Zeit1 aber streng kontrolliert, ob der als Besuch Gemeldete nicht irgendwelche Arbeiten versieht. Für die Beschäftigung von auslSndrschen Kindergärtnerinnen .und: Krankenpflegerinnen gelte das bereits Gesagt*. Einreise^ A irf e n t h s 11, A r b e i tsg e ne h m ig u ng und Beruf sa ussjeh ten (Mitte Deiember 1933) v Zur E i n r e i in die Schweiz ist nach wie vor riii güW|er deutscher Auslandspaß erforderlich.'' , .) :■ ■ . \ \ Ist -lingerer Aufenthalt in der Schweiz beabsichtigt,' so wird der Einreisend? gut tun, sich bereite vor der Ausreise einen Heimatsschein" au beschaffen, da dieser bei längerem Aufenthalt -bei den schweizerischen Behörden hinterlegt sein 'muß. Einer Einreise zum •Zwecke dar Arbeitssuche,werden Schwierigketten nicht mehr entgegengesetzt, jedoch sind die schweizerischen Grenzbehörden berechtigt, Ein - irisende -mit ungenügenden Existentmitteln an der Grenze zunlckiuweisen. \m de»- Aufnahme jeder Erwerbstiugkeit muß der Einreiséhdi ■' die erforderliche A r b e i t a g e n ahm i gu n g bei der zusiändigen kantonalen Fremdenpolizeibehörde einholen-. Bei der in der Schweir fortschreitenden Arbeitslosigkeit, wird die Genehmigung zur Arbeitsaufnahme .und zum Aufenthalt" nui dann erteilt, wenn diese den achsreizeriachen Arbeitsmarkl. nicht belastet.. Im Falle der Ablehnung dea Gesuches muß der Antragsteller die Schwei* verlassen. Wegweisungsfille (Verden bei derr deutschen Vertretungen in der Schweiztagtäglich bekannt. Da, «rie bereits oben erwähnt, der schweizerische Arbeitamarkl in fast allen Berufen »ehr belastet ist, kann zu »wer Einreise Siefen- -, : w' T? " <% . «. ' , *.. •.•#•:■»: •' \ ■ Y<-''ùu:.. ' '■ V'*-'1» ~' iitLs & ' -;MäXm^M-M;;i auebonder auf gut Glück nickt geraten werden. Es ist vi« zu empfehlen, sich von JJ«iu6chland aus eine SteÙunrf. sei 's, Inseratenweg durch die Zeitung oder durch schriftliche Bewerbung-bei Finnen .usw., zu beschaffen und sich dann an" die zuständige "kantonale Fremdenpolizeibehörde mit einem ausführlichen Antrag' zu wenden. Dieser Antrag an die Fremdenpolizei kann Ifuch von dem zukünftigen Arbeitgeber eingereicht werden. Die Einreise in die Schweiz ist deshalb unter den jetzigen Verhlltnisaen nur dann anzuraten, wenn die schriftliche Genehmigung der zustandigen Fremdenpolizei zum StellauinTriU vorliegt:. Die Erfahrung lehrt, daß alljährlich 'viele Hunderte "von Deutschen ihr letztes Geld für die Reise in die Schweiz aufwenden, dann die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme nicht erhalten und die Schweiz wieder vollständig mittellos verlassen müssen. Nichtbeachtung ' der fremdenpolizeilichen Vorschriften hatstrenge Bestrafung und aofortige Wegweisung zur Folgte. Zu beachten ist tamer, daß jeder Auslinder, der in die Schweiz einreist, sich innerhalb von acht Tagen nach Oberschreiten der schweizerischen Grenze bei der Polizeibehörde seines Aufenthaltsortesunter Vorlage seines Passes melden und sein Aufenthalts Verhältnis regeln muß. Es kommt nicht selten vor, daß ach'weizeriache Arbeitgeber den Bewerber unter der Angabe, daß der Stellenantritt besonders dringlich ist) zu veranlassen suchen; sofort, aber Ohne im Besitze der polizeilichen Stellenantrittsgenehmigung zu sein, einzureisen und von sich aus die Zusicherung geben, daß die Aufenthaltsbewilligung schon besorgt warden wird. Diese Zusicherungen sind mit größter Vorsicht aufzufassen, da die schweizerischen Arbeitgeber in der Regel nur unvollkommen Ober dje fremdenpolizeilichen Vorschriften and ihre Anwendung unterrichtet sind. Ist der FsH wirklich dringlieh, kann der Arbeitgeber die kantonale Fremdenpolizei von sich aus ersuchen, eine provisorische Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme zu erteilen. Die " ErlaubA sur 'Niederlassung ohne Berufsausü b u t*-g—wird von-Fall , zu Fall erteilt, wobei der einzelne Antrag einer . besonderen Prüfung durch die ■ Fremdenpolizei unterliegt. Erfahrungsgemäß können mit der.' Erteilung einer solchen Genehmigung nur sehr wohlhabende Reichsangehörige rechnen, die, ohne eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, bereif sind, eine Lebensführung zu' hallen; die der schweizerischen Wirtschaft einen berajifkenswerten Vorteil bringt. Die Berufsaussichten, in der Schweiz müssen im allgemeinen ab schlecht bezeichnet werden, und es kann deshalb die Schweiz nicht mehr ab ein' geeignetes Auswanderungsgebict angesehen werden. Selbst -weibliche Hausangestellte, die in früheren Jahren sehr begehrt ren, haben unter den jetzigen Verhältnissen nur. geringe. Aussichten, durch Stillegen bzw. durch die Einschränkungen vieler Fabrikbetriebe eine große Anzahl weiblicher Angestellter, stellungslos geworden ist, die nunmehr ab. Hausangestellte JJnterkurtfl suchen. Auch das Saison - gewerbe für männliche und weibliche Angestellte in der Hôtellerie itaw. ist zur Zeit nicht aufnahmefähig. Daa Baugewerbe,,- das vor «rügen Jahren alljährlich eine große Anzahl" Maurer, Zimmerleute und Anstreicher unterbringen konnte, ist sehr zurückgegangen und bietst heute - auch nur geringe Aussichten. Für Kaufleufe, auch' for 'Sprachgewandte, .sind die Verhältnisse ganz schlecht. ' . Dringend erforderlich ist, daß die" Arbeitsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Insbesondere muß eine Zeitdauer dea Arbeitsverhältnisses sichergestellt werden. Andernfalls kann es vorkommen, daß der Arbeitnehmer unter irgendeinem Vorwand schon nach kurzer Zeit wieder entlassen, wird, wenn er s ich-nicht mit. einer Lohn- Verringerung. zufrieden gibt. Die Frage der Kranken- und Unfallversicherung iat in dem Arbeitsverträge ebenfalls zu regeln. Ferner ist vertraglich festzulegen, daß fremdenpolizeiliche Maßnahmen gegenüber dem Arbeitnehmer keinen Grund bilden, die vereinbarten Rechte des Arbeitnehmers. zu schmälern oder aufzuheben. — . T— 1% Der Landesindex der Kosten der^L e be n s h a 11 u n g bat sich im (iuar 1934 nur unbedeutend verändert (—0,2 o/o). I Die auf ganze Zahlen berechnete Indexziffer steht zu Ende Ja dost 1934. gleich wie im Vormonat, auf -131 "(Juni 1914 » 100), gegenüber 133 zu Ende -Januar des Vorjahres. ~ . -, Schweizerische Indezziffer der Kosten der; Lebenshaltung«) für Januar 1984 Vezglelehabasls * B e z to a a a n g* lté 11 a Bundesamt for j. InaastrtaJ Qe- Jtatlstrechea Am» der Stallt TiartrtmtinltTtlrtre starts M.OaJte* Basel l> * Juni Januar Januar Januar Januar Januar Dea M914 mi 100 1939 •» 100-. lJSOÄ^OtT 1931.^-400 ' ' 1932 =» ieo . 1933 100 r 1933.= 100 ♦17 1b' 76 7«, 89 99 100 114 76 76 80 88 99 100 ' Nahranrumltiet 119 75 77 81 90 100 IIS , 116 77 7« 79 ' ,76 88- - ''S» 91 100 100 »1 100 100 ^/V^' . v •.. Juni ) 1014 « 100 Januar * 1889 - 100 Januar " 1930 - 100 Januar 1081 « 100 Januar 1939 m. 100 Januar 1933 - 100 De»ember~W3? — 10Q Nshrungsnilltet. 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