Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand UB Ffm
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 12 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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r Art 3A. Die Arbeitagenehmigung berechtigt innerhalb «1er darin aufgeführten Frist iu der Ausübuag—de» Berufes oder zur Ausführung derjenigen Arbeit and an .dem Ort, wie un 1> éar Genehmigung vermerkt/ Art 25. Wenn ein Ausländer den in der erteilten Ajrbeilsgenehmigung aufgeführten Beruf oder die bezahlte Arbeit oder den Ort andern will, hat er nach den allgemeinen Bestimmungen' eine neue Genehmigung zu beantragen. 7 V. Ausweisung von Auslindern und deren Bestrafung 1 ' ■ " ' Art. 33. Die Ausweisung eine*.Ausländers aus Litauen oder aus einem Teil Litauens nach einem anderen .kann erfolgen : 1. durch* den Gouverneur des Memelgebiets/ 2. durch den Direktor des Bürgerschutzdepartements; 3. von illegal eingereisten Personen durch die Kreishauptleute, den Chef der r.isenbahnpolizei uuVl den Leiter der Grenz- - polizei des Memetgebiets. Luxemburg Auf Grund von Informationen des Konsulats geben wir folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Angaben in unserem Korrespondenzblatt vom Oktober 1933 wieder* Bevölkerung: 299993 Personen. Luxemburg Stadt: 54 249 Personen (Juden: 2242) laut' Zahlung vom 31. Dezember 1930. Visagebühren: fyr lettische Staatsangehörige: 8,50 RM.; für litauische' Staatsangehörige: 4,25 RM. (Transit: 0,85 UM.). Hinsichtlich der Niederlassurigsermächligimg für Kaufleute und' Handwerksmeister ist zu bemerken, dan an Ausländer die Genehmigung nur erteilt wird, wenn sie schon 10 Jahre im Lande gewohnt haben. Man.schreibt uns, daß- Arbeitnehmern auf Grund gesetzlicher Bestimmungen keine Arbeitsgenehmigung erteilt wird. Diese Bestimmung" wird gegenwärtig .sehr stseng durchgeführt. Auch fur Nicjatbesoldele (Volontäre und Lehrlinge) ist eine Arbeitsermächtigung nient zu erhalten. -; Beschränkte Möglichkeiten, die von Fall zu Fall entschieden werden, bestehen evtl. fur die Fabrikation von. Artikeln, die noch nicht im GroßlferzogltHti hergestellt werden. ' - Norwegen ' Die überseeische Auswanderung von. Norwegen nimmt stau-. dig ab. Es wanderten aus: 1931 — 825 Personen, 1932 — 435 Personen, 1933 — 344 Personen. . ~ , v Österreich . -Die Auswanderung aus Österreich nach nichteuropäischen 'Ländern (einschließlich Türkei und Sowjetunion) betrug 1933: 1404 Personen (1932: 2129), hiervon 229 nach Talfistina, 228 nach. Brasilien, 178, nach den Vereinigten Staaten, 123 nach Argentinien und 101 nach Paraguay. Zur Einschränkung des .Zuzugs von Ausländern ist durch Verordnung der Bundesregierung vom 24. November 1933 die Verleihung der Landesburgerschzft an Ausländer bis auf weiteres inhibiert worden, ee sei denn, daß diese im einzelnen Falle als im Bundesinteresse gelegen betrichtet wird. Ende März wurde aus Osterreich folgendes berichtet: . - „In letzter Zeit hat Hieb die Situation für Auswanderer aus Deutschland in Osterreich sefir verschärft. Bei Mittellosigkeit wurde schon vordem in Fällen, wo die Betreffenden von *n Wien wohnhaften ..Verwandten unterstützt wurden,, mit der Abschiebung aus TFsterrefch vorgegangen. Derzeit wird diese Praxis auf das strengste gehandhabt Es ist daher ausgeschlossen, daß ' Emigranten, tue jetzt "nach Osteiteich kommen, sich dort linger . aufhalten können. Außerdem löst sich der Österreichische Hilfskomiteenach vorliegenden Meldungen auf und schon jetzt können neue Fälle nicht mehr ' anders berücksichtigt werden alt gewöhnliche Fürsorge fälle, da. es, an. Geldmitteln völlig gebricht Nur Beförderungen in das.Heimatland oder bereits genehmigte Wanderungen werden noch durchgeführt. Die Komitees außerhalb Österreichs werden dringend gebeteiy solchen Emigranten, deren Ziel in einem anderen Lande lieg/; die Reisekarte bis an den Bestimmungsort tu geben und riicht-Anur bis zu einer österreichischen Stadt, da et sehr häufig vorkommt, daß derjenige k Fremde, der in Otterreich sein» Reise unterbricht, festgenommen 12 : fV l< v ' ' > ■ ''\ P> : und mit 11111)11 illnijiij Î iiieet'ti rniimtng ohne Mittel seitens der Polizei an die Grenze Österreichs; abgeschoben wird. Die bereit» seßhaften Emigranten haben keinerlei Autsicht, in ab-' sehbarer Zeit einem'Erwerb nachgehen zu. können*, da hier für, den Ausländer strengstes Arbeitsverbot besteht und die katastrophale Arbeitslosigkeit es selbst den Österreichern unter ihnen unmöglich macht, eine**" Verdienstmöglichkeit zu finden. Selbständige Gewerbe oder Geschäfte können von niemandem eröffnet werden, da die Owerbesperre rigorot durchgeführt wird." Ell» Die Gesamtzahl der Auswanderer aus Polen im Jahre 1933 belief sich auf 35 525 Pertonen, davon 16917 Juden. Nach überseeischen Landen» gingen insgesamt 17167 Personen, 'davon Juden 15261; von letzteren sind 1313 nach Argentinien, ' 1390 nach Brasilien, 10344 nach Palästina und 777 nach den Vereinigten Staaten gegangen. Bemerkinswert bei der Oberseeauswanderung (abgesehen von Palästina) war das Oberwiegen von j NichtVerdienern (Angehörigen von Auswanderern aus früheren Jahren). Kontinentale Länder suchten 18358 Personen auf, darunter 1656 Juden. -Die Zahl der Rückwanderer (Juden und Nicntjuden) betrug 18834, davon aus,Obersee 3923. Die-Gesamtzahl Her kontinentalen Rückwanderer betrug 14 911. Portugal Wir bringen nachstehend Auskünfte des portugiesischen Konsulats von Ende Februar: Für Reichsdeutsohe wird kein Visum für die Einreise nach Portugal benötigt Von der portugiesischen Regierung -sind Instruktionen eingegangen, von einer Einwanderung nach Portugal abzuraten, da die wirtschaftliche Lage auch dort schwierig .ist, und Portugal selbst niemals ein Einwanderungsland, sondern sogar ein ausgesprochenes Auswanderungsland ist (Portugal hat eine durchschnittliche Jahresauswanderung von 50000 Menschen). Ferner dürfen neu eingewanderte Ausländer in Portugal keine Anstellung nehmen, solange es auf diesem Gebiete portugiesische oder schon vor 1931 ansässige ausländische Arbeitslose gibt Selbstverständlich stellt die .Einwanderung jedem Reichsdeutschen frei, und 'auch, für jemand, -de*" ajeh drüben als selbstfindiger Kaufmann oder industrieller etablieren will, werden seitens der Behörden keine Schwierigkeiten gemacht. Für die Kolonien bestehen für alle ' Ausländer, sowie auch für Portugiesen, ziemlich strenge EinwänderungsVorschriften. --, H^-j;«,: >•-*,; . -' •;' V». { ■ -, - " V; " ' «" : :>' ". > ''• * •'•<<• ' Rumänien Aus den nachfolgenden Amtsführungen ist ersichtlich, welche Schwierigkeiten sich sowohl der Einwanderung 'Fremder wie dem Aufenthalt und der Ausübung einer Tätigkeit derselben in Rumänien entgegenstellen. * „Die Einwanderung ist durch das Einwanderungsgesetz' geregelt, sowie auch durch eine vom Arbeitaminislerium betr. Einwanderung Fremder getroffene Entscheidung: prinzipiell ist die Einwanderung Fremder« nicht gestattet. Selbst die im Lande" 'befindlichen Fremden können nur bleiben, fallt sie sehr umständliche Formalitäten erfüllen, und falls sie nient allein durch ihre Tätigkeit keinen Posten besetzen, der rechtmißig' einem; Rumänen zukäme, sondern ganz . im Gegenteil Ruminen hier beschäftigen. ' , J; . Andere, fremde Untertanen sind ' systematisch über die Grenze abgeschoben worden, außer einer sehr "geringen Anzahl von Spezialisten, für welche besondere Interventionen stattfanden. Dennoch ist eine Spezielle Kommission, welche nebst dem Ministerium" für Arbeit, Gesundheitswesen und Sozialfürsorge arbeitet, befugt, die Einwanderung einet Fremden zu genehmigen, wenn tie findet-, daß -seine Gegenwart hierzulande nützlich sein kann. * ••' - Die Genehmigung wird von Fall tu Fall erteilt, ohne daß diet mit der materiellen Lage oder den moralischen oder intellekr tuelten Eigenschaften begründet wird. Die Kommission begul» achtet souverän. Et muß unterstrichen werden, daß die Genehmigung einer Einwanderung ungemein selten erteilt wird. Das einzige.Mittel, ins Land zu kommen, ist'in der Eigenschaft alt Tourist. In diesem Fat le ist da*, Recht hier M vr, weilen, begrenzt, und der Fremde ist den Verordnungen unterworfen, welche im Gesetz für Fremdenverkehr die Kontrolle der Fremden regulieren." 'ff'-tt-fc-l '■ ■ HP* ' l ■ 1%