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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 30

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand UB Ffm
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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'- '. - %v ■ ' ■ x Algerien f ■ --•-« Bevölkerung: 6 553 451 (darunter* |ô2000 Europäer, etwa 105000 Juden), Algier: 257 100, Otakî: 163700, ConsUntine: 104 900 Personen. * Die Wirtschaftslage in Algerien ist sehr schlecht. Die Einwanderer müssen dieselben Formalitäten erfüllen wie bei der Einreise nach Frankreich. Sie brauchen das Einreisevisum vom französischen Konsulat, einen Arbeitskontrakt mit dem zukünftigen Arbeitgeber mit spezifixierten Angaben über Dauer der Engagements, Gehalt, Beruf. Der Kontrakt muß von der für . den" Arbeitgeber zuständigen Polizeibehörde legalisiert sein. — Ungünstige Aussichten haben deutsche Ingenieure; Techniker und Chemiker. Algerien ist ein Land mit fast ausschließlich landwirtschaftlicher Bezeugung, das nur übe*$, Anfinge einer Industrie auf eng begrenztem, meist der Verwertung der Bodenerzeugnisse dienendem Gebiet verfügt. Es kann xwar nicht der Mitarbeit akademisch gebildeter Techniker entbehren, aber der Hauptbedarf an solchen Mitarbeitern besteht nicht bei industriellen Unternehmungen tier Privatwirtschaft, sondern in den technischen Betrieben, die unmittelbar oder mittelbar der. Staatsverwaltung unterstehen. Es wird ausschließlich das Angebot von technischen Mitarbeitern aus Frankreich in Anspruch genommen. Algerien selbst verfügt nicht über technische höhere " ILehranstalten. ' ' " J; V .; - . . ... .. 3 Administrativ untj, staatsrechtlieh bildet Algerien, abgesehen von der Eingeborenenverwaltung, nicht eigentlich eine KWonie, sondern weit mehr; einen Teil Frankreichs selbst Demgemäß feiten in Algerien' auch die gleichen Bertirrunungejà zum chutse de« Arbeitsmarktes wie in Frankreich, die es 'den Ausländern außerordentlich erschweren, Stellung zu finden. -Eine chemische Industrie gibt es," abgesehen von der nicht tun fangübt, ebenso die Familienangehörigen dieser Passagiere, werden von der Hinterlegung des Depots befreit, und auch Reisende, die nachweislich durch Angola durchreisen. Die Frage einer Ansiedlaug von Juden in Angola wurde Anfang dieses Jahrhunderts aufgeworfen und durai Trie. Initiative der JTO. (Jüdische Territorialistische Organisation) im Jahre 1913 so weit gefördert, daß ein. Siedlungsprojekt vom portugiesischen Senat angenommen wurde. Ks. sollte Wegen formeller Änderungen dem Kongreß vorgelegt Werden, inzwischen brach aber der'-Weltkrieg aus und'die Angelegenheit-geriet in Vergessenheit'. :; i. '*. Im Auftrage der JTO. wurde damals eine Kommission mit Professor J. W. Gregory an der Spitze nach Angola entsandt, der einen Bericht ausarbeitete : -Benort on the work of the Commission, sent out by jb.e Jewish Territorial Organization .under the auspices of the Portuguese Government to examine < the territory proposexTtor the purpose of a Jewish Settlement in Angola (London 1913). ' '; Von neuerer Literatur über Angola ist zu nennen: H- Fr. Schatteburg, Angola-Westafrika von Heute! Frcislng-Mündien 1932. . . .' - . - Belgischer Kongostaat Bevölkerung: 9500ODO (1929:. 23 300 weiße), Leopoldville: 16000, Elisabethville (Katanga): 17000 Personen. Die Personen, die sich nach dem Belgischen Kongostaat zu begeben wünschen, um dort eine Stellung anzunehmen, müssen'die folgenden Formalitäten erfüllen: f. Ein Informaiionsformular ausfüllen, dessen-Muster von reichen Produktion, von Superphosphaten, nicht. Die 'Gehalts-... <Jer Gesandtschaft erhalten-werden kW bedingungen sind im allgemeinen nicht günstig.. Von unterrichteter Sejte wird von der* Einwanderung nach Algier gegenwärtig aufs äußerste abgeraten. . ' ~ ' Angola (Portugiesisch-Westafrika) Bevölkerung*: .2 503000, Luanda : -23 000 Personen. ' , Der hinter (ohn* Niederschläge.; an manchen Stellen mit. _ : stärken Morgennebemf-dauert vom Mai bis-'Oktober;, die Tem-. ,. peratur .geht nachts sehr stark, an einigen Stellen bis zu null Grad, herunter. Europäische Kleid un? 1st Während des Winters i angebracht. Die kleine Regenzeit mit feuchter Hitze beginnt * Ende September und dauert bis Mitte Dezember,'um mit einer nach Lage und, Jahren verschieden' kurzen .Pause von' einigen Wochen in die. grttße Regenzeit bis Ende April überzugehen. Die Niederschläge schwanken durchschnittlich zwischen 250 mm ,.ui .der Küste bis zu '1700 mm im Innern.. Nach dein. Süden -zu werden, sie geringer und unzuverlässiger. — Jeder Fremde, der sich in dar Kolonie niederlassen oder das Land betreten will, es sei denn lediglich zum-Zwecke der Durchreise, hat folgende Sielierheiten /u leisten- 1. Personen, die in. dêr "Kolonié eine Konzession ei werben v orrdK*îrgendein Industrie," oder Handers-l'nterriehmen beginnen 2. Ein ärztliches Zertifikat liefern, das bezeugt, daß der Interessierte nicht. epileptisch ist,i noch Krankheiten hat, deren- Liste gleichfalls von der Gesandtschaft zu erhalten ist. 3. Ein Führungszeugnis. . * 4. Tür die fremden; die l. t>ter.tan«n von Ländern sind, deren. Gesetzgebung die Entziehung der 'Nationalität für diejenigen vorsieht, die sich ihrem Militärdienst'entziehen, ist ' eine offizielle Bestätigung vor« degen. die von der belgischen' zuständigen .Behörde. ordnungsgemäß legalisiert ist, worin bestätigt wird, daßJ sie allen ihren militärischen \ erp flieht ungcrj genügt haben. < Diese Dokumente müssen legalisiert weiden. ' ' Unabhängig von .den. Dokumenten müssen die Antragsteller liefern: * ■,-.»'■ .«-.'•'"." ' ■ ■ . •-.'•.... " ■ » ' a) .Entweder den Beweis, daß sie eine Kaution von IQ 000 Francs eingezahlt haben. Dieser Beweis wird geliefert durch die Zustellung einer Erklärung einer lokalen Bank an, den diplomatischen oder konsularischen Vertreter, dahin lautend, «laß sie auf das Guthaben, des Ministeriums der belgischen Kolonien in Brüssel, Bank des Belgischen Kongostaates, 14 Rue Thérésiennc-, in dieser Stadl eine Summe von 10 000 Frs.' als Kaution im Auftrag dos Emigranten tifa*Tt**nm hat, - Dieser wird aufgefordert werden.Tiie Stelle m der Kçiome «niugebcn, wollen: ein, Depot von 5000 Ags (ein'Angolar etwa 0,\i RM., 5000 Angolar rund 650 RM.), oder dessen Gegenwert in. einheimischer oder . amlaudiirber Munie und den .Nacl'wejs über ein- Bankguthaben in der Kuluuie dtr^oluiiii oder denen Gegenwert im Landes- oder ausländischer Währung. 2. Personen,' die in der. Kolonie Beschäftigung suchen: ein Depot von 5000 Aga und den Nachweis' einer Beschäftigung durch_Vorlage eines : Anstcllungs-Vertragesr'Die~iiiindcrjäjhrigen Kinder ■ und - Ehefrauen haben je einen Betrag von "2500 Ags. oder dessert .Gegenwertau hinterlegen. —r**—— . - ' Das Sicherheitsdepot ist bei Einreise auf dem Seewege bei - der >Hafenbcnorde. oder bei Einreise auf dem Land- oder Luftwege bei der Verwaltungsbehörde, hei der die_erstc Anmeldung zu'erfolgen hat. gygen Quittung zu hinterlegen,. Jeder Fremde, der in idie Kolonie über die* *Landcsgren«e, auf dem Luftwege oder von .einem l'luß- oder Seehäfen au» einreist, muß sich hei "der justäudigeji 'Ve^sltungsbehörd« des Ankunftsortes Innerhalb 72> Stunden meld en. j i Reisende, die von der Regierung Kontraktlich verpflichtet sind, oder die im Auftrage einer Firma reiset), die auf. Grund eines Kontraktes nut dor Regierung, ihre* Tätigkeit in Angola aus- " * 1 * ■ *f L< i ' * - K 30 " t. ' J - XKT^k. von wo er die Rückzahlung der Kaution an sich wünscht b) oder den Beweis, daß sie in der Kolonie über einen, Bankkredit von 50000 Frs. verfügen. wenigstens 50000 Aga 0 1M|^j.. i'iwni An-tfllungtvyrtr^g, hnrhitena. «df M""»"» .all, von eine in" niebteingeborenen Arbeitgeber " unterzeichne., der in der Kolonie etabliert ist: und dem diplomatischen oder konsularischen Vertreter— notorisch bekannt ist,' oder, falls der Arbeitgeber nicht notorisch bekannt ist. ein ordnungsgemäß ■ d< gut von der, afrikanischen Verwaltung visierter Vertrag, abgesehen vonder "Legalisierung der Zeichnung des Arbeitgebers. Der Engagementsvertrag muß auf eine Zeit von sechs Monaten wenigstens lauten und ein genügendes Gehalt vorsehen.- d) oder schließlich, wenn es sich um einen Missionär oder eine Person im Dienste einer Mission handelt, die Yerpflichtunfg eines Dritten, der als, zahlungsfähig anerkannt ist, daß er fir die Bezahlung dar evtl» Ruck Reisekosten gutsagt. Die.se Verpflichtung wird unferzelchnet rugunslmi des in Frage, kommenden diplomatischen oder konsularischen "Vertreters. Die Kosten dafür "werden tu Lasten des Empfängers gehen. ■ Die Zahl der Juden, im Kotigostaat ist 'gering.' i923*Waren .•#■177., A ' ' ' v " - t, . ."• _ . \ ■ Ï- ■ v. I *V ■ -''.'_; r* <

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